Sitzung: 22.07.2014 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 13, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/292/2014
- Gemäß
§ 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§4 Abs. 1 BauGB) zur
Vorentwurfsfassung der 17. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 vom
Mai 2014 entsprechend den in Anlage 2 beigefügten Abwägungsvorschlägen
abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der
Geltungsbereich der 17. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 wird
gegenüber dem Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses um den in der
Entwurfsfassung dargestellten „Teil B“ erweitert.
3. Die
17. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 in der Fassung vom Juni 2014
wird als Entwurf beschlossen und die Begründung mit Umweltbericht gebilligt
(Anlage 1).
4. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der 17. Teiländerung des
Flächennutzungsplanes 2010 in der Fassung vom Juni 2014 zusammen mit der
Begründung sowie Umweltbericht öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der
Behörden einzuholen. ( §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 10. Juli 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 30 Ja- und 13 Nein-Stimmen: