Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 13, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

  1. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§4 Abs. 1 BauGB) zur Vorentwurfsfassung der 17. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 vom Mai 2014 entsprechend den in Anlage 2 beigefügten Abwägungsvorschlägen abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.      Der Geltungsbereich der 17. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 wird gegenüber dem Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses um den in der Entwurfsfassung dargestellten „Teil B“ erweitert.

 

3.      Die 17. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 in der Fassung vom Juni 2014 wird als Entwurf beschlossen und die Begründung mit Umweltbericht gebilligt (Anlage 1).

 

4.      Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der 17. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 in der Fassung vom Juni 2014 zusammen mit der Begründung sowie Umweltbericht öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden einzuholen. ( §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB)

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 10. Juli 2014, die dieser Niederschrift  als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 30 Ja- und 13 Nein-Stimmen: