Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Für das in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet der Gemarkung Queichheim (Flurstück 1169/8) wird der Bebauungsplan „D9-Änderung, 1. Teiländerung ‚Am Messeplatz‘“ aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 25. August 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Marquardt erklärte, dass die UBFL-Stadtratsfraktion gegen die Vorlage stimmen werde. Durch den Verkauf der Fläche würden Möglichkeiten für Messen verloren gehen.

 

Ratsmitglied Dr. Kopf entgegnete, dass die Kaufpreise alles Marktpreise seien. Es werde also nicht unter Wert veräußert. Zudem sei die Zeit der großen Messen vorüber. Man brauche diese Flächen nicht mehr. Die zum Verkauf stehende Fläche sei ohnehin die Optionsfläche für eine Messehalle gewesen. Eine solche Messehalle werde definitiv niemals gebaut werden, da sich hierfür kein Investor finde.   


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 39 Ja- und 2 Nein-Stimmen: