1.        Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans C 34 "Am Lohgraben" vom März 2014  entsprechend den in der als Anlage 2 beigefügten Synopse vom 04.07.2014 niedergelegten Abwägungsvorschlägen abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2.        Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Vorentwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans C 34 "Am Lohgraben" vom März 2014  entsprechend den in der als Anlage 3 beigefügten Synopse vom 04.07.2014 niedergelegten Abwägungsvorschlägen abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

3.        Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Entwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans C 34 "Am Lohgraben" vom Juli 2014  entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom 22.09.2014 niedergelegten Abwägungsvorschlägen abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

4.        Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Vorentwurfsfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans C 34 "Am Lohgraben" vom Juli 2014  entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom 22.09.2014 niedergelegten Abwägungsvorschlägen abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

5.        Der vorhabenbezogene Bebauungsplan C 34 "Am Lohgraben" einschließlich der textlichen Festsetzungen und Hinweise wird in der Fassung vom September 2014 als Satzung beschlossen und die Begründung mit Umweltbericht, einschließlich des vom Vorhabenträger vorgelegten Vorhaben- und Erschließungsplanes gebilligt (Anlage 1). Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit, welche Stellungnahmen geäußert hat, von dem Abwägungsergebnis schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom

26. September 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 28 Ja,- 13 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen: