Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.             Die Gemeinde stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers Theo Klein GmbH vom 29.09.2014 über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zu. Für das in der Anlage 1 umgrenzte Gebiet der Gemarkungen Dammheim, Landau-Stadt und Nußdorf (Flurstücke 3614, 3615, 3616/1, 3620, 3621/1, 3621/2, 4378/4, sowie teilweise 4095/3 und 6675/1) wird zur Schaffung von Baurecht gemäß § 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB und § 2 Abs. 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan „DH 7 – Erweiterung Gewerbegebiet Im Grein" aufgestellt.

2.             Die Verwaltung wird beauftragt, den gemäß § 12 Abs. 1 BauGB mit dem Vorhabenträger abzuschließenden Durchführungsvertrag zur Planung und Erschließung des Vorhabens vorzubereiten.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 18. November 2014, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Maier teilte mit, dass der Ortsbeirat Dammheim dies abgelehnt habe. Die Ablehnung sei nicht aus grundsätzlichen Überlegungen erfolgt, sondern wegen der Frage der Wegeverbindung zwischen den Gebieten Im Grein und Im Wolfangel.

 

Herr Kamplade entgegnete, dass das betreffende Grundstück öffentliche Verkehrsfläche bleibe. Dies bedeute, dass der bestehende Wirtschaftsweg uneingeschränkt befahrbar bleibe.

 

Herr Messemer ergänzte, dass diese Fläche nicht an die Firma Klein veräußert werde, sondern öffentlich bleibe.

 

Ratsmitglied Thiel gab zu bedenken, nicht noch mehr landwirtschaftliche Flächen zu Gewerbeflächen zu machen.

 

Herr Kamplade wies darauf hin, dass es hier um einen seit 15 Jahren gültigen Flächennutzungsplan handle. Dieser sehe eine langfristige Entwicklung von Gewerbeflächen bis zur B 10 vor.

 

Ratsmitglied Lichtenthäler erklärte, dass die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion der Vorlage zustimmen werde.

 

Ratsmitglied Dr. Migl wollte wissen, warum hier hinsichtlich der Erschließungsstraße  eine Freistellung von 30 Jahren für die Beiträge erfolge.

 

Herr Messemer erläuterte hierzu.      


Der Stadtrat beschloss einstimmig: