Für den in der Anlage definierten Geltungsbereich

 

1.                  wird der Voruntersuchungsbericht für eine förmliche Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebietes „Nußdorf Ortskern“ zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

 

2.                  werden die im Rahmen der Betroffenenbeteiligung gem. § 137 BauGB (Anlage 2) sowie der vorgebrachten Stellungnahmen der öffentlichen Aufgabenträger (Träger öffentlicher Belange) gem. § 139 BauGB (Anlage 3) entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom 20. November 2014 abgewogen. Die Synopsen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.                  wird die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Nußdorf Ortskern“ als Satzung (Sanierungssatzung, Anlage 5) gem. § 142 Abs. 3 BauGB beschlossen.

 

4.                  soll die Frist zur Durchführung der Sanierung gem. § 142 Abs. 3 BauGB
15 Jahren nicht übersteigen.

 

5.                  wird der Beschluss vom 25.05.2010 über die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Sanierungssatzung aufgehoben (Anlage 4, Geltungsbereich der Vorbereitenden Untersuchungen)

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 26. Januar 2015, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Er betonte, dass die Verwaltung eine andere Auffassung habe. Die politische Ebene sehe dies anders, daher habe man diese Vorlage vorgelegt.

 

Ratsmitglied Eichhorn stellte fest, dass die vorliegende Beschlusslage letztlich auf alle Ortsteile zutreffe. Nußdorf sei mit seinem aktuellen Projekt im Ortskern lediglich der Aufhänger gewesen. Das gesamte Verfahren laufe mittlerweile seit 5 Jahren. Es seien auch Erwartungen in der Bevölkerung geweckt worden. Die fachlichen Gründe würden für die Ausweisung eines Sanierungsgebietes sprechen. Dagegen würden die sachlichen Gründe im Konjunktiv stehen, das Pendel schlage daher seiner Meinung nach eher nach Pro aus. Die Bürger in den Stadtdörfern würden mit ihren wiederkehrenden Beiträgen einen finanziellen Beitrag zur Mitfinanzierung leisten. Er sehe in der Haltung der Stadt zu Sanierungsgebieten einen Widerspruch zu dem Grundsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Den Leerständen und allgemeinen Verödung der Dörfer müsse man entgegenwirken. Dann könne man ihnen aber nicht die einzige Möglichkeit von Fördermitteln nehmen. Es bleibe nur die Ausweisung von Sanierungsgebieten, denn Stadtdörfer erhielten keine Dorferneuerungsmittel. Wenn dann bei der Baulandstrategie auch noch die Verkaufsbereitschaft der Anwohner fehle, dann hätten die Stadtdörfer überhaupt keine Möglichkeiten mehr. Im Rahmen des Stadtentwicklungsprogramms stadt.weiter.bauen sei deutlich geworden, dass Landau und seine Stadtdörfer immer wichtiger werden. Der Ortsbeirat Nußdorf habe sich einstimmig für die Ausweisung des Sanierungsgebietes ausgesprochen. Auch die CDU-Stadtratsfraktion werde der Sitzungsvorlage und damit der Ausweisung des Sanierungsgebietes zustimmen.

 

Ratsmitglied Maier wies darauf hin, dass Nußdorf nicht das einzige Stadtdorf mit Leerständen sei. Wenn man jetzt für Nußdorf eine Lösung gefunden habe, dann sei dies gut. Wenn die Verwaltung aber weitere Sanierungsgebiete, dann müssten aber auch andere Lösungen aufgezeigt werden. Die SPD-Stadtratsfraktion werde der Sitzungsvorlage und damit der Ausweisung des Sanierungsgebietes zustimmen.

 

Ratsmitglied Freiermuth war der Auffassung, dass man es den Ortsteilen schuldig sei. Bedarf sei vorhanden und mache insoweit auch Sinn. Es müsse ja nicht von heute auf morgen erfolgen. In den Stadtdörfern bestehe definitiv Bedarf, dies sei Fakt. Die FWG-Stadtratsfraktion stimme der Sitzungsvorlage und der Ausweisung des Sanierungsgebietes zu.

 

Ratsmitglied Dr. Migl erklärte, dass ihr die Haltung der Verwaltung, das Sanierungsgebiet nicht auszuweisen, schlüssig erscheine. Gleichwohl habe die UBFL das einstimmige Votum des Ortsbeirates beeindruckt. Aus diesem Votum heraus, habe die UBFL-Stadtratsfraktion ihre Meinung geändert und werde der Sitzungsvorlage und dem Sanierungsgebiet zustimmen.

 

Ratsmitglied Hartmann teilte mit, dass die Mehrheit der Fraktion sich den bisherigen Äußerungen anschließe. Es sei aber ein Problem, einem Stadtdorf etwas zu geben, was man anderen nicht geben könne. Begehrlichkeiten zu wecken, die man dann nicht halten könne, sei schwierig. Deshalb werde sich ein Teil der Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion enthalten.    


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 38 Ja,- 1 Nein-Stimme und 3 Enthaltungen: