Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

1.              Der Bebauungsplan "DH 7 - Erweiterung Gewerbegebiet Im Grein" wird in der Fassung vom Februar 2015 als Entwurf beschlossen und die Begründung gebilligt (Anlagen 1 und 2).

2.              Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans "DH 7 - Erweiterung Gewerbegebiet Im Grein" sowie seiner Begründung in der Fassung vom Februar 2015 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 18.02.2015, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Herr Kamplade fügte hinzu, dass nach Zusendung der Unterlagen an die Bauausschussmitglieder noch einige Details vom Investor vorgelegt wurden, die in die Planungen und auch mit in den Beschlussvorschlag mit aufgenommen werden sollten. Herr Kieser wird im Folgenden darüber berichten.

 

Herr Kieser erläuterte daraufhin anhand einer kurzen Power-Point-Präsentation die wesentlichen Änderungen gegenüber den bisherigen Sitzungsunterlagen. In der Planzeichnung wurden zum einen die immissionsschutzrechtlichen Kontingentierungen (Teilgebiete T1, T2) ergänzt und zum anderen wurde in der Legende der Passus „passiver Lärmschutz“ herausgenommen, da dieser aufgrund des Schallgutachtens nicht erforderlich ist. Außerdem wurde die Begründung gefertigt und den Unterlagen beigefügt. In den Textlichen Festsetzungen wurde geändert:

  1. Ziff. 1.1.1: Löschung der Einzelhandelssortimente, da Einzelhandel insgesamt ausgeschlossen wird
  2. Ziff. 1.1.2: Ergänzung der Werte zur immissionsschutzrechtlichen Kontingentierung
  3. Ziff. 1.3: Änderung der zulässigen Überschreitung der Baugrenze (max. 2m) auf einer Gebäudelänge von ursprünglich „max. 40m“ auf nun „max. 50m“ pro Grundstück
  4. Ziff. 1.8: Löschung des passiven Lärmschutzes da Festsetzung aufgrund des Schallgutachtens nicht erforderlich
  5. Ziff. 2.1.1: Reduzierung der zulässigen Dachneigung von max 15° auf max 5°
  6. Ziff. 2.2: Änderung der Zulässigkeit von Werbemasten/ Pylonen/ Fahnenstangen zu „unzulässig“

 

Ratsmitglied Herr Scheid fragte, ob der Wirtschaftsweg erhalten bleibt.

 

Herr Kamplade bejahte dies. Der Wirtschaftsweg kann zu einem späteren Zeitpunkt auch ausgebaut werden.

 

Ratsmitglied Herr Heuberger fragte, ob eine überdachte Verbindung der beiden Gebäude angedacht ist.

 

Herr Kieser erklärte, dass dies die Planungen nicht vorsehen.

 

Ratsmitglied Herr Marquardt teilte mit, dass er diesem Vorhaben nicht zustimmen wird. Er hätte sich mehr Innenentwicklung vor Außenentwicklung gewünscht. Außerdem habe er Probleme mit der Verkehrserschließung.

 

Auf Anfrage von Ratsmitglied Herrn Lichtenthäler informierte Herr Kamplade, dass der Ausbau des Wirtschaftsweges für die Zukunft gesichert ist, weil die Stadt den Zugriff auf die Flächen behält und mit dem zukünftigen Bebauungsplan Baurecht besteht. Die Anlieger können einen Anspruch auf Erschließung ableiten. 90 % der Erschließungskosten müssten allerdings die Anlieger selbst tragen. 

  

  

 

 

 


Der Bauausschuss beschloss mehrheitlich, bei einer Gegenstimme, nachgenannten Beschlussvorschlag mit den in der Sitzung genannten Änderungen: