Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 4, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

  1. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen zur Vorentwurfsfassung der 16. Teiländerung „Gewerbepark Messegelände-Ost“ des Flächennutzungsplans 2010 der Stadt Landau entsprechend den in der als Anlage 4 beigefügten Synopse vom Februar 2015 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Vorentwurfsfassung der 16. Teiländerung Gewerbepark Messegelände-Ostdes Flächennutzungsplans 2010 der Stadt Landau entsprechend den in der als Anlage 5 beigefügten Synopse vom Februar 2015 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

  1. Die 16. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 der Stadt Landau in der Pfalz "Gewerbepark Messegelände-Ost" wird in der Fassung vom Februar 2015 als Entwurf beschlossen und die Begründung gebilligt (Anlagen 1-3).

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der 16. Teiländerung des Flächennutzungsplanes 2010 der Stadt Landau in der Pfalz "Gewerbepark Messegelände-Ost" sowie deren Begründung einschließlich Umweltbericht in der Fassung vom Februar 2015 nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 

 

 


Zu Beginn des Tagesordnungspunktes informierte der Vorsitzende, dass man die folgenden Punkte 5 und 6 gemeinsam beraten, jedoch getrennt darüber abstimmen werde. Er begrüßte hierzu Herrn Rolf Göttel, Polizeihauptkommissar bei der Polizeidirektion Landau, welcher aufgrund des Antrages der CDU-Stadtratsfraktion vom 23.02.2015 als Berichterstatter eingeladen wurde. Danach erläuterte er kurz die Sitzungsvorlagen der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 18.02.2015 (Vorlage 610/346/2015 und 610/347/2015) welche der Niederschrift als Anlagen beigefügt sind. Auch hier haben sich in beiden Punkten Änderungen gegenüber den bisherigen Unterlagen ergeben, welche Herr Kieser im Anschluss erläutern wird. Im Ortsbeirat Queichheim wurden beide Sitzungsvorlagen einstimmig abgelehnt. Entscheidend dafür war die Anbindung des Gewerbegebietes an die Kraftgasse. Die Verwaltung wurde nun in einem Schreiben des Ortsvorstehers darum geben, eine kreuzungsfreie Anbindung der Otto-Hahn-Straße an das Erweiterungsgebiet zu prüfen. Er verwies diesbezüglich auf die Tischvorlage und übergab das Wort an Herrn Kieser.

 

Herr Kieser informierte zunächst über die kleineren Änderungen in der Planzeichnung des Flächennutzungsplanes. Hier wurde der Geltungsbereich an L 509 und Verbindungsstraße verkleinert und die öffentliche Grünfläche entlang der L 509 korrigiert. Außerdem wird die Ergänzung  einer langfristigen Anbindung nach Süden vorgeschlagen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes D 10 hat sich im Vergleich zur letzten Darstellung ebenfalls geändert. Hier wurde im südlichen Bereich die Grenze entlang des Birnbachs gezogen. Der Wirtschaftsweg südlich entlang des Birnbachs liegt nicht mehr im Geltungsbereich. Des Weiteren wurde der Betrieb „Rahm“ aus dem Geltungsbereich herausgenommen.

Änderungen gegenüber der vorherigen Sitzungsvorlage ergaben sich bei

a)  Planzeichnung

  1. Ergänzung Immissionsschutzrechtlicher Aussagen
  2. Angaben zur Bauweise
  3. Aktualisierung des Umfangs der planexternen Kompensationsflächen
  4. Vereinfachung der Wegeführung Birnbach

b)  Begründung

  1. Kap. 12.1 Bauliche Nutzung,
  2. Kap. 12.3 Abwasser / Niederschlagswasser
  3. Kap. 12.8 Schallschutz
  4. Bilanzangaben
  5. Ausführliche Begründung von Festsetzungen

c)  Textfestsetzungen

  1. Ergänzung der Schallschutzmaßnahmen
  2. Ergänzung von klarstellenden Hinweisen zu Bauverbots- / Baubeschränkungszone zur L 509 / BAB 65

d)  Städtebaulicher Gestaltungsplan

  1. Vereinfachte Darstellung
  2. neues Farblayout

 

Zusätzlich zeigte er die geplante Erschließungskonzeption, den Gestaltungsplan, die geplanten Gebäudehöhen, sowie die Entwürfe der Tankstelle.

 

Auf Anfrage von Ratsmitglied Herrn Lerch, warum der Ortsbeirat einer höhengleichen Kreuzung nicht zustimmte, antwortete Herr Kieser, dass unter anderem aufgrund der Verkehrssicherheit im Kreuzungsbereich abgelehnt wurde. Diese Aspekte werden jedoch berücksichtigt in dem man Querungshilfen für Fußgänger und Radfahrer vorsieht und durch einen geringen Straßenquerschnitt und durch die Anlage von Bushaltestellen überhöhte Geschwindigkeiten auf der Otto-Hahn-Straße unterbunden werden. 

 

Herr Göttel von der Polizeidirektion erklärte, dass die Polizei empfiehlt und anregt, den Bereich Otto-Hahn-Straße kreuzungsfrei zu gestalten. Zum einen aus Sicherheitsgründen, da man aus Erfahrung sagen kann, dass dort wo langsame Fahrzeuge (wie Traktoren) mit schnelleren Fahrzeugen zusammentreffen es immer zu Konflikten kommt. Zum anderen um den Schleichverkehr zu umgehen. Man könne dies zwar auch durch stichprobenartige Kontrollen etwas unterdrücken, jedoch wirkt eine bauliche Maßnahme 24 Stunden.   

 

Der Vorsitzende merkte an, dass man die Kosten abwägen muss. Nur ein geringer Teil der Kosten, kann auf die wiederkehrenden Beiträge umgelegt werden. Er verwies auf andere, vergleichbare Stellen im Stadtgebiet, wo man auch keinen Unfallschwerpunkt vorfindet. Er persönlich vertraue auf die Planung der Verwaltung und würde deshalb im Zweifelsfall auch gegen den Beschluss des Ortsbeirates stimmen, da übergeordnete Interessen höherwertig zu sehen sind.  Letztendlich entscheide jedoch die Mehrheit des Rates.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler teilte mit, dass er und seine Fraktion das Gewerbegebiet ablehnen. Andererseits könne er die Klagen der Queichheimer verstehen.

 

Ratsmitglied Herr Scheid teilte mit, dass der Ortsbeirat bei den ersten Entwurfsplanungen im Jahre 2010, das Gewerbegebiet zu erweitern und die Otto-Hahn-Straße an den Kreisel West mit anzubinden,  bereits gegen eine höhengleiche Ausbildung des  Kreuzungsbereichs war. Damals vermutete man bereits erheblichen Schleichverkehr. Außerdem ist der nördliche Bereich der Kraftgasse sehr schmal und hat im Brückenbereich eine Lastbegrenzung. Ebenso werde die Kraftgasse stark durch Radfahrer genutzt, da sie die einzige kreuzungsfreie Straße in Richtung Gewerbegebiet/Ebenberg ist. All diese Punkte was die Anbindung angeht führten zur Ablehnung. Die Planungen zum Gewerbegebiet an sich wurden mitgetragen.

 

Ratsmitglied Herr Lerch wollte wissen, was eine höhenungleiche Anbindung an Kosten verursachen würde.

 

Herr Kamplade informierte, dass man sich im deutlichen sechsstelligen Zahlenbereich bewege.  Es werden rund 500.000 Euro geschätzt, was fast zu 100 % von der Stadt selbst übernommen werden müsste.

 

Ratsmitglied Herr Lerch fragte weiter, ob man trotz höhengleicher Anbindung eine Möglichkeit hätte, den Schleichverkehr zu unterbinden.

 

Herr Kamplade erklärte, dass es bauliche Möglichkeiten gibt den Kreuzungsbereich unattraktiver für Schleichverkehr zu gestalten, oder man bringt Schranken oder Poller an.

 

Ratsmitglied Herr Lerch bat darum, die Punkte was die jeweiligen Kosten angeht und die Ideen wie man dem Ort Queichheim etwas entgegenkommen könnte, zu konkretisieren um besser abwägen zu können.

 

Der Vorsitzende merkte an, dass man diese Dinge gerne nochmal überdenken und konkretisieren kann. Er bittet jedoch dadurch den heutigen Offenlagebeschluss nicht weiter zu verzögern.

 

Ratsmitglied Herr Volkhardt teilte mit, dass er beide Seiten verstehen kann. Er stimmte der Aussage des Vorsitzenden zu, heute den Offenlagebeschluss abzustimmen und sich danach nochmals Gedanken über die Anbindung machen zu können.

 

Ratsmitglied Herr Scheid fragte ob man die geplante Verbindungsspange zunächst herausnehmen und erst im Nachgang, wenn man eine optimale Lösung gefunden hat, wieder mit einplanen könnte.

 

Der Vorsitzende verneinte dies, da dies die Funktionsfähigkeit des Gewerbegebietes einschränken würde.

 

Ratsmitglied Herr Scharhag schlug elektronische Poller vor um den Schleichverkehr zu verhindern.

 

Ratsmitglied Herr Eichhorn sagte, dass man eine höhengleiche Kreuzung zunächst auch erst testen könne. Sollte sich ein Unfallschwerpunkt dort entwickeln könne man immernoch reagieren.

 

Ratsmitglied Herr Marquardt teilte mit, dass die Kosten keine Rolle spielen dürften, wenn es um die Unversehrtheit der Bürger geht. Seiner Meinung nach muss definitiv eine Brücke her. 

 

Ratsmitglied Herr Volkhardt schlug zur Verbesserung noch die Anbringung einer Bedarfsampel vor.

 

Der Vorsitzende gab zur Verdeutlichung nochmals zu Protokoll, dass er als Oberbürgermeister und Baudezernent den Offenlagebeschluss, wie er in dieser Sitzung von Herrn Kieser vorgestellt wurde, unterstütze. Die Gefahr des Schleichverkehres hält er für vertretbar. Ein Aufschub über mehrere Wochen ist zeitlich nicht möglich. Als Verantwortlicher, unter Abwägung aller Fakten, würde er auch, aus übergeordnetem städtischen Interesse, gegen den einstimmigen Beschluss des Ortsbeirates stimmen.

 

Herr Kamplade ergänzte, dass man mit dem heutigen Beschluss keine endgültige Entscheidung treffen würde. Es geht lediglich um den Offenlagebeschluss. Danach gehen vermutlich Stellungnahmen ein, die zu evtl. Abänderungen führen. Erst mit Satzungsbeschluss im Stadtrat ist es endgültig. Bis zum Satzungsbeschluss könne man die Zeit nutzen, um die angesprochenen Punkte auszuarbeiten und um die Kosten konkretisieren zu können.

 

Es wurde vereinbart, dass in dieser Sitzung beide Beschlüsse, sowohl für den Flächennutzungsplan, als auch für den Bebauungsplan, wie vorgestellt getroffen werden und man bis zur Offenlage die Kosten einer Unterführung oder einer Brücke konkretisiert und weitere Möglichkeiten darstellt, wie Schleichverkehr unterbunden werden kann (Poller, Bedarfsampeln, Schranke etc.).

 

Ratsmitglied Herr Lerch fragte, ob die Anforderungen in den textlichen Festsetzungen mit denen im D 9 vergleichbar sind.

 

Herr Kamplade erklärte, dass die Anforderungen im Wesentlichen, was die Nutzungsarten, die Nutzungsgliederung oder den Schallschutz angeht, denen vom Gewerbegebiet D 9 entsprechen.

 

Ratsmitglied Herr Lerch fragte weiter, wie es mit der Gastronomie im neuen Gewerbegebiet aussieht.

 

Herr Kamplade informierte, dass dies nur in Ausnahmefällen, durch Einzelfallentscheidung und mit einer Größenbegrenzung zulässig ist.

 

Einige Mitglieder des Bauausschusses signalisierten, dass sie gegen die Gastronomie wären.

 

Herr Kamplade teilte mit, dass man die gastronomischen Nutzungen intern nochmals diskutieren wird.

 

Ratsmitglied Herr Dr. Ingenthon äußerte sich positiv zum Thema Gastronomie. Man sollte den Menschen die dort arbeiten auch die Möglichkeit geben, relativ nah am Ort Mittag- oder Abendessen zu gehen. Er persönlich würde das nicht so eng sehen.

Außerdem teilte er mit, dass er die Option für ein Gewerbegebiet D12, für gut heiße. Dies sei sehr wichtig für die Stadt Landau.

 

Zum Schluss des Tagesordnungspunktes fragte Herr Kamplade die Mitglieder des Bauausschusses, ob das Frühmesser-Verwaltungsgebäude drei- oder viergeschossig werden soll. Die Verwaltung empfiehlt aus städtebaulicher Sicht eine dreigeschossige Bebauung.

 

Die Mitglieder des Bauausschusses stimmten der Empfehlung zu. 

 

 

 

 

 


Der Bauausschuss beschloss mehrheitlich, bei vier Gegenstimmen und einer Enthaltung, nachgenannten Beschlussvorschlag: