Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Gemäß § 36 des Landesstraßengesetztes für Rheinland-Pfalz (LStrG) werden die in der Anlage 1 aufgeführten Verkehrsflächen als Gemeindestraßen (§ 3 Nr. 3a LStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Die hierin genannten Flächen sind in den beiliegenden Lageplänen, die Bestandteil der Sitzungsvorlage sind, gekennzeichnet.


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 18. August 2009, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Der Stadtrat beschloss einstimmig: