Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 

Der Vorsitzende stellt die vorliegende Sitzungsvorlage vor.

Die Widmung ist die formelle Erklärung der Gemeinde, dass die Straße dem öffentlichen Zweck dienen soll und für den öffentlichen Verkehr freigegeben wird.

Die formelle Widmung ist aus Gründen der Rechtssicherheit für die Erhebung von Ausbaubeiträgen notwendig. Hierbei muss die Widmung vor dem Entstehen der sachlichen Beitragspflicht erfolgen.

 

Die betroffenen Straße in der Gemarkung Godramstein sind in der Analage der Vorlage aufgeführt.

 

 

Der Ortsbeirat nimmt die Sitzungsvorlage der Bauverwaltung zustimmend zur Kenntnis.