1.                   Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans "D10 - Gewerbepark Am Messegelände-Ost" vom Februar 2013 gemäß den Abwägungsvorschlägen der beigefügten Synopse vom Februar 2015 (Anlage 3.1) abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses. Das Abwägungsergebnis ist in den Entwurf zu übernehmen.

 

2.                   Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans "D10 - Gewerbepark Am Messegelände-Ost" vom Februar 2013 gemäß den Abwägungsvorschlägen der beigefügten Synopse vom Februar 2015 (Anlage 3.2) abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses. Das Abwägungsergebnis ist in den Entwurf zu übernehmen.

 

3.                   Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans "D10 - Gewerbepark Am Messegelände-Ost" vom Februar 2015 gemäß den Abwägungsvorschlägen der beigefügten Synopse vom Juni 2015 (Anlage 4.1) abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses. Das Abwägungsergebnis ist in den Entwurf zu übernehmen.

 

4.                   Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans "D10 - Gewerbepark Am Messegelände-Ost" vom Februar 2015 gemäß den Abwägungsvorschlägen der beigefügten Synopse vom Juni 2015 (Anlage 4.2) abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses. Das Abwägungsergebnis ist in den Entwurf zu übernehmen.

 

5.                   Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans "D10 - Gewerbepark Am Messegelände-Ost" gemäß den Abwägungsvorschlägen der beigefügten Synopse vom September 2015 (Anlage 5.1) abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses. Das Abwägungsergebnis ist in den Entwurf zu übernehmen.

 

6.                   Der Bebauungsplan „D10 - Gewerbepark Am Messegelände-Ost (Anlage 1.1 bis 2.1) wird in der Fassung vom September 2015 als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt (§ 10 BauGB). Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit, welche Stellungnahmen geäußert hat, von dem Abwägungsergebnis schriftlich in Kenntnis zu setzen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom

10. September 2015, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Man plane hier sehr verantwortungsbewusst und dem Bedarf der Stadt angemessen.

 

Ratsmitglied Dr. Migl hielt das Gewerbegebiet für zu groß. Die Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion werde die Vorlage ablehnen.

 

Ratsmitglied Marquardt sprach die Anbindung der Otto-Hahn-Straße an die Kraftgasse an. Er könne diese Lösung nicht mittragen. Diese Linksabbiegespur stelle eine Unfallgefahr dar. Daher werde er der Sitzungsvorlage nicht zustimmen.

 

Ratsmitglied Doll war der Meinung, dass man die Entwicklung bei der Kraftgasse beobachten sollte.

 

Herr Kieser erläuterte, dass noch Stellungnahmen des LBM Montabaur und des NABU/ der Unteren Naturschutzbehörde eingegangen seien. Er stellte die eingegangenen Stellungnahmen vor und empfahl, den Planentwurf unverändert zu belassen. Hinsichtlich der Auffahrtsspur werde man im Rahmen der Ausführungsplanung den Anfang um 25 Meter nach Nordosten verlegen.

Hinsichtlich des „Tankstellengrundstücks“ (GE 1.1 und GE 1.2) wies er noch auf zwei erforderliche Korrekturen in der Planzeichnung hin (siehe Anlage): Zum ersten sei die  „Punktlinie“ analog zu den Grundstücken GE 2.1 und GE 2.2 parallel zur L 509 zu verschieben. Zum zweiten sei im GE 1.2 die Mindestgebäudehöhe von 5,0 m auf 9,0 m entlang der Otto-Hahn-Straße für Gebäude, die keine Hallen sind, zu erhöhen.

 

Ratsmitglied Lerch wollte wissen, was mit dem Bypass passiere.

 

Herr Bernhard entgegnete, dass dieser nicht mehr benötigt werde.

 


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 30 Ja- und 10 Nein-Stimmen: