Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Informationsvorlage der Kämmereiabteilung vom 2. Dezember 2015, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

Er begrüßte Herrn Schmauder (Liquidator Landesgartenschau gemeinnützige GmbH i. L.), der derzeit noch mit einem kleinen Team in der Geschäftsstelle der Landesgartenschau die Übergabe des Geländes an die Stadt vorbereite.

Das Landesgartenschaugelände werde der Öffentlichkeit am kommenden Samstag durch Herrn Dr. Ingenthron offiziell zugänglich gemacht.

Noch offene Fragen wurden an die Zuschussabteilungen der Ministerien gestellt. Die erhaltenen Landesmittel betragen 26 Mio. Euro; der städtische Anteil betrage 8,5 Mio. Euro. Die bisherige Abrechnung des Durchführungshaushaltes läge unterhalb des kalkulierten Maximaldefizits. Die Stadt habe einen Zuschussbedarf in Höhe von 3,6 Mio. Euro, für diesen im Haushalt in den vergangenen Jahren Vorsorge getroffen wurde.

 

Ratsmitglied Lerch fragte nach, wann mit einer Entscheidung des Landes bezüglich den Zuschüssen zu rechnen sei.

 

Herr Messemer antwortete, dass das Land bereits kontaktiert wurde und dieses mit der Fragestellung konfrontiert wurde. Die derzeitigen Zahlen lägen sehr nah an den Planungen. Das Land könne erst eine abschließende Zusage geben, wenn geklärt sei, ob eine Nachförderung durch die vom Innenministerium geförderten Maßnahmen in Höhe von 19 Mio. Euro möglich sei. Des Weiteren seien mit dem Finanzamt wegen der Umsatzsteuerpflicht noch Verhandlungen zu führen. Deshalb könnten sich Verschiebungen zugunsten der Stadt ergeben. Entsprechende Gespräche mit dem Finanzamt würden im Frühjahr 2016 erfolgen. Der genaue Zeitplan wäre derzeit noch unklar. Die Verwaltung habe ein originäres Interesse, eine Punktlandung zu erzielen.

 

Ratsmitglied Hartmann regte an, den Turm auf dem Gelände der Landesgartenschau nachts geöffnet zu lassen.

 

Der Vorsitzende erwiderte, dass dies entsprechender Prüfung bedarf. Er übergab das Wort an BGO Klemm.

 

Beigeordneter Klemm ergänzte, dass aufgrund evtl. Vandalismusschäden haftungsrechtliche Prüfungen erforderlich seien.

 

Ratsmitglied Vogler fragte nach, wann die Sportanlage geöffnet werde.

 

Bürgermeister Dr. Ingenthron erklärte, dass diese ab Samstag offiziell von montags  bis freitags von 8.00 – 22.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen von  9.30 Uhr bis 19.00 Uhr geöffnet sei. Entsprechende personelle Vorkehrungen wurden bereits vorgenommen. Aufgrund der Vorbeugung von Vandalismus seien auch hier Schließzeiten erforderlich.

 

Der Vorsitzende sagte, dass es sich um eine besondere Sportanlage handelt und man die Entwicklungen beobachten müsse, um dann evtl. Anpassungen vorzunehmen. Es werde sodann erneut berichtet.

 

Ratsmitglied Scharhag hakte nach, ob die Mitglieder des Clubhauses TV nach 22.00 Uhr aus der Anlage kämen.

 

Beigeordneter Klemm erklärte, dass ein Durchgehen durch ein Drehkreuz möglich sei.

 

Ratsmitglied Dr. Migl erkundigte sich nach den Zahlen des Durchführungshaushaltes in Höhe von 3,638 Mio. Euro und die des Investitionshaushalts in Höhe von 8 Mio. Euro. Sie fragte nach, ob dies die Summe darstelle.

 

Der Vorsitzende klärte auf, dass es sich im investiven Bereich um einen städtischen Anteil in Höhe von 8 Mio. Euro handelt. Der Durchführungshaushalt sei nicht für Investitionen. Hier wurde davon ausgegangen, dass ein Defizit in Höhe von 5 Mio. Euro nicht überschritten werde. Nach heutigem Stand habe der Durchführungshaushalt einschließlich der Verschiebung der Landesgartenschau ein Defizit in Höhe von 4,5 Mio. Euro erbracht. Dafür seien die Rückstellungen im Haushalt ausreichend. Der investive Bereich weise einen Anteil in Höhe von 8,5 Mio. Euro auf. Er verwies auf die Nachfrage von Herrn Lerch sowie Antwort von Herrn Messemer zu diesem TOP. Hier nähere man sich durch Landeszuschüsse an die 8 Mio. Euro.

 


Der Hauptausschuss nahm die Information zur Kenntnis.