Sitzung: 30.06.2016 Ortsbeirat Mörlheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1, Befangen: 1
Vorlage: 610/416/2016
Beschlussvorschlag:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt die Suchräume/
Außenentwicklungsflächen (siehe Anlage 1) in den Stadtdörfern, die für die
Schaffung von 500 Wohneinheiten bis 2030 erforderlich sind, bis Ende des Jahres
parzellenscharf zu konkretisieren. Die verfügbaren Baulücken,
Innenentwicklungs- und Arrondierungspotentiale sind bei der Summierung der
angestrebten 500 Wohneinheiten zu berücksichtigen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt die unter Ziffer 1
ermittelten Flächen den städtischen Gremien Ende 2016/ Anfang 2017 vorzustellen
und auf dieser Basis den Aufstellungsbeschluss für die Fortschreibung des
Flächennutzungsplans der Stadt Landau in der Pfalz für den Bereich der
Wohnbauflächen vorzubereiten.
Ortsvorsteher Arbogast begrüßte die Herren Roland Schneider und Mark Kieser von der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung.
Herr Schneider gab die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 17.06.2016 bekannt. Anhand einer Präsentation erläuterte er die Thematik „Fortschreibung der Baulandstrategie in den Stadtdörfern“.
Gemäß des Stadtratsbeschlusses vom 25.06.2013 zur Baulandstrategie werden vorranging Innenentwicklungsflächen, dann Arrondierungsflächen und letztlich Außenentwicklungsflächen entwickelt. Grundsätzlich werden die Flächen von der Stadt angekauft um zu gewährleisten, dass die Bebauung zügig erfolgt.
In Mörlheim gibt es keine Flächen zur Innenentwicklung.
Gemäß dem in Auftrag gegebenen Wohnraumversorgungskonzept für die Stadt Landau werden bis 2030 1.200 Ein- bzw. Zweifamilienhäuser und 1.300 Mehrfamilienhäuser an Neubauten benötigt. Rund 500 Wohneinheiten mit Einzelhaus, Doppelhaus- und Reihenhausbebauungen sollen in allen 8 Stadtteilen entstehen. Dies entspricht einem Durchschnitt von 60 Wohneinheiten pro Stadtdorf.
In Mörlheim gibt es:
5 Baulücken
11 Leerstände
15 Wohnadressen mit 1 Bewohner über 80 Jahre
Für Mörlheim besteht die Möglichkeit der
Arrondierung „südlich Ortsrand“ 10 Wohneinheiten
und der
Außenentwicklung „östlich Dorfgemeinschaftshaus“ 60 Wohneinheiten
Es besteht für den Außentwicklungsbereich teilweise eine entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan.
Er erläuterte anhand eines Berechnungsbeispiels (Bodenrichtwert 220,00 € pro m²) den Ankaufspreis für Arrondierungs- bzw. Außenentwicklungspotenziale. Der Ankaufspreis für Arrondierungsflächen betrug beispielhaft 90,38 €, für Außenentwicklungspotenziale 71,38 € pro m².
Ortsbeiratsmitglied Martin
Schimpf fragte nach, ob der Bodenrichtwert von
220 €/ m² für Mörlheim realistisch sei. Herr Kieser bewertete den Quadratmeter
mit etwa 200,00 €/ m².
Ortsbeiratsmitglied Patrick Stark
fragte nach, wofür die 15 % Wertsteigerungs-
ausgleich verwendet werden. Herr Schneider teilte mit, dass das vereinnahmte
Geld anteilig für Innenentwicklungsmaßnahmen verwendet würden. Daraufhin wollte
Herr Schimpf wissen, wie dies im speziellen Fall von Mörlheim wäre. Hier gäbe
es schließlich keine Innenentwicklungspotenziale. Herr Kieser meinte, dass die
Einnahmen auch für leerstehende Gebäude verwendet werden können, um diese
wieder für Kaufinteressenten attraktiv zu machen. Herr Schneider stellte fest,
dass derzeit keine Gelder eingenommen wurden. Vorzugsweise sollten diese in den
Ortsteil fließen, aus dem sie kommen. Sollte allerdings kein Projekt im
Stadtteil vorhanden sein, können die Einnahmen auch für andere Stadtteile
verwendet werden, so die aktuelle Beschlusslage des Stadtrates.
Herr Schimpf sprach eventuell entstehende Risiken für potenzielle Bauherren an. Dem entgegnete Herr Schneider, dass diese Faktoren alle in die Untersuchung einfließen werden.
Ortsbeiratsmitglied Patrik Starck konnte wegen Befangenheit an der Abstimmung nicht teilnehmen.
Der Ortsbeirat sprach sich einstimmig dafür aus das Arrondierungsgebiet „südlich Ortsrand“ und die Außenentwicklungsfläche „östlich Dorfgemeinschaftshaus“ als Suchräume zur Entwicklung bis 2030 aufzunehmen.
Das Gremium beschloss einstimmig bei 7 Zustimmungen, 1 Enthaltung und 1 Befangenheit die Sitzungsvorlage.