Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 7, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

  1. Für das in der Anlage 3 umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „F3e Neuaufstellung, 1. Teiländerung" gemäß § 12 BauGB aufgestellt.

 

  1. Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung des gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem Vorhabenträger abzuschließenden Durchführungsvertrags beauftragt.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 17. Juni 2016, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Diese Vorlage zeige, dass auch in der Stadt nachverdichtet werde.

 

Ratsmitglied Vogler sah es positiv, dass hier eine Lücke geschlossen werde. Allerdings dürfe die Nachverdichtung auch nicht zu dicht sein. Zu eng aneinandergereihte Häuser würden keine Wohnqualität bringen. Im Laufe der nächsten Tage werde man einen Antrag zu gefördertem Wohnraum einbringen.

 

Ratsmitglied Braun teilte mit, dass die Bündnis 90/Die Grünen-Stadtratsfraktion dem Antrag nicht zustimmen werde. Man hätte gerne eine 0,6-Verdichtung, um noch mehr Wohnraum zu schaffen.

 

Ratsmitglied Dürphold war der Meinung, dass im Horstgebiet viel zu eng bebaut ist. Daher bevorzuge man auch eine 0,4-Bebauung. Die FWG-Stadtratsfraktion werde der Vorlage zustimmen.

 

Ratsmitglied Dr. Migl erklärte, dass die Pfeffer und Salz-Stadtratsfraktion der Vorlage ebenfalls zustimme.

 

Ratsmitglied Lerch hielt es für wichtig, eine vernünftige Balance herzustellen. Dies werde mit dieser Vorlage erreicht. Daher stimme die CDU-Stadtratsfraktion der Sitzungsvorlage zu.

 

Bürgermeister Dr. Ingenthron betonte, dass die Bebauung mit Sinn und Verstand und mit Maß und Ziel erfolgen müsse. Man müsse eine verantwortungsvolle Verdichtung hinbekommen, nicht eine um jeden Preis.             


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 33 Ja- und 7 Nein-Stimmen: