Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für das in der Anlage 3 umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „F3e Neuaufstellung, 1. Teiländerung" gemäß § 12 BauGB aufgestellt.

 

  1. Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung des gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem Vorhabenträger abzuschließenden Durchführungsvertrags beauftragt.

 


Der Vorsitzende führte kurz in das Thema der Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 16.06.2016 ein, auf welche verwiesen wird.

Er übergibt das Wort an Herrn Kamplade zur weiteren Ausführung.

 

Dieser führt aus, dass insgesamt im Antrag 20 Doppelhaushälften und 15 Wohnungen in Mehrfamilienhäuser vorgesehen sind Der Antrag geht von einer GRZ von 0,6 aus. Der Vorschlag der Verwaltung ist, die Dichte auf 0,4 festzuschreiben, wie es der Gesetzgeber in der Regel in allgemeinen Wohngebieten auch vorsieht. Da es sich um ein Innenentwicklungspotenzial handelt, wird das Vorhaben grundsätzlich begrüßt. Das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB könnte Anwendung finden.

 

Ratsmitglied Frau Braun möchte wissen, warum man hier nicht auch verdichteter bauen kann.

 

Herr Kamplade erklärte, dass dies denkbar wäre, aber auch begründet werden müsste. Im Horst sollte an dem üblichen Dichtewert von 40 % festgehalten werden. Dies entspricht dem hiesigen Maßstab, den man nicht mit Großstädten vergleichen sollte.

 

Ratsmitglied Frau Braun weist darauf hin, dass es mit einer guten Planung auch dicht bebaute Quartiere gibt, wo dennoch Freiräume vorhanden sind. Aufgrund der hohen Nachfrage sollte man eine dichtere Bebauung prüfen.

 

Der Vorsitzende wendet hierzu ein, dass hier maßvoll vorgegangen werden soll und nach der Abwägung die vorgeschlagenen Dichtewerte auch eingehalten werden sollten. Desweitern soll aus dem schon verdichteten Gebiet auf dem Horst nicht „noch mehr herausgeholt werden“ als notwendig ist, sodass eine angemessene Anzahl von neuen Wohneinheiten erreicht wird. Die Intention hierfür ist, keine zu hohe Verdichtung vorzunehmen, sondern so zu bauen, wie die normal vorgeschriebenen Maßeinheiten es auch zulassen.

 

Ratsmitglied Frau Dr. Migl möchte wissen, wie der Verfahrensablauf bei einem solchen Vorhaben sei.

 

Herr Kamplade erklärt das generelle Verfahren: Demnach wendet sich ein privater Bauherr an die Stadtverwaltung, der seinen Wunsch der baulichen Entwicklung äußert. Die Stadtverwaltung hat über den Antrag nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Die Verwaltung spricht demnach dem Stadtrat eine Empfehlung aus.

Schlussfolgernd hat dadurch der Stadtrat für die bauliche Gestaltung der Stadt die Entscheidungskompetenz, nicht der Investor.

 

Ratsmitglied Frau Follenius-Büssow fragt, ob der jetzige Bestand abgerissen wird bzw. welcher Bestand dort zurzeit besteht.

 

Herr Kamplade antwortet, dass es Bestandsgebäude des dortigen Gartenbaubetriebes und Gärtnereifläche gibt. Die bestehenden Gebäude sollen überplant werden.

 

Ratsmitglied Herr Eisold erwähnt, dass es grundsätzlich als gut angesehen wird in diesem Gebiet nicht allzu dicht zu bauen, da es in dieser Gegend eine gute Durchmischung von Bebauung gibt. Er hält dies für eine gute Planung.

 

Ratsmitglied Herr Prof. Leiner fasst zusammen, dass die Maßzahl von 0,4 eine bewährte Größe ist und vielerorts angewendet wird. Demnach stellt er fest, dass bei einem eingegangenen Bauantrag bei einer Maßzahl von 0,6 die Verwaltung den Antrag gleich ablehnen kann.

Er ist der Meinung aus der Beratung herausgehört zu haben, dass die Mehrheit gegen eine verdichtete Bauweise und demnach für die Maßzahl von 0,4 ist. Sollte es dennoch zu Ausnahmen kommen möchte er gerne wissen, ob diese Fälle dann immer in den Bauausschuss gehen.

 

Herr Kamplade merkt hierzu an, dass es zwei Varianten gibt: Bei einer Baulücke wo die Verwaltung nicht plant, kann, wenn in der näheren Umgebung mit einer 0,4-Dichte gebaut wurde, nicht mit einer 0,6 verdichteten Bauweise gebaut werden. In diesem Fall kann die Verwaltung dies ablehnen und auch die 0,4 Bauweise vorgeben. Im Rahmen der Planungshoheit hat der Ausschuss die Möglichkeit, in begründeten Fällen auch über die 0,4 Dichte bauen zu lassen. Dann ist ein entsprechender Bebauungsplan aufzustellen.

 

Ratsmitglied Herr Vögeli merkt an, dass er sich mit der Planung von 0,6 im vorliegenden Fall auch anfreunden könnte, da ja tatsächlich der Wohnraumbedarf nachweislich in Landau gestiegen ist.

 

Der Vorsitzende fasst nochmals zusammen, dass dies ein wichtiger Abwägungsprozess ist. Er möchte ausdrücklich darstellen, dass in Landau nicht zu dicht gebaut werden sollte. Hier soll eine maßvolle sowie wirkungsvolle Planung und Bebauung für das Gebiet  gemacht werden.

 

Ratsmitglied Herr Scheid möchte wissen, ob die Haupterschließungs- sowie Seitenerschließungsstraßen ausreichend dimensioniert sind.

 

Herr Kamplade erläutert hierzu, dass die Straßen noch größer dimensioniert werden müssen, um z. B. ein Wenden zu ermöglichen.

 

Der Vorsitzende bedankt sich für die Hinweise und ruft zur Abstimmung auf. 


Der Bauausschuss beschloss mehrheitlich bei 4 Gegenstimmen den nachgenannten Beschlussvorschlag: