Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss stimmt dem Bauvorhaben einschließlich den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes D9 hinsichtlich dem Zurücktreten von der Baulinie und dem Verkauf von Berufsbekleidung und –schuhe zu.

 

Es soll ein dreistöckiges Geschäftsgebäude mit flexibel vermietbaren Einheiten für insbesondere Büronutzungen entstehen. Der Grundstücksverkauf wird in der nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates am 12.07.2016 mit separater Vorlage behandelt.

 

 


Der Vorsitzende führte kurz in das Thema der Sitzungsvorlage des Amtes Finanzverwaltung und Wirtschaftsförderung vom 06.06.2016 ein, welche dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Ratsmitglied Frau Dr. Migl sieht den Verkauf von Berufsbekleidung und Schuhen kritisch, da bereits in der Ostbahnstraße ein solches Geschäft angesiedelt ist. Sie ist der Meinung, dass dies ein innenstadtrelevantes Sortiment ist und die Neuansiedlung wiederum das bestehende Geschäft sowie andere Geschäfte in der Innenstadt gefährde.

 

Herr Kamplade erläutert, dass die Verwaltung das Büro Junker und Kruse um Stellungnahme gebeten hat. Als Antwort hat die Verwaltung bestätigt bekommen, dass eine Zentrenrelevanz im Sinne der Bauleitplanung nicht gegeben ist.

 

Ratsmitglied Herr Prof. Leiner wollte wissen, ob im Geltungsbereich des Bebauungsplanes D10 auch eine Befreiung erforderlich wäre.

 

Herr Kamplade antwortete, dass die Sortimentsliste aktualisiert wurde, d.h. hier im speziellen Sortiment Berufsbekleidung würde im D10 keine Befreiung mehr erforderlich sein.

 

Ratsmitglied Herr Prof. Leiner wendet ein, dass die Stadt Landau mit der restriktiven Zulassung von Sortimenten im Gewerbegebiet sehr gut gefahren ist. Er teilt die Liebe zum Gewerbegebiet und findet dies wunderschön, aber er sieht auch, was es bedeutet, wenn man nicht so restriktiv vorgeht. Er möchte nochmals die Gelegenheit nutzen, für eine Fortsetzung der bisherigen Politik zu werben.

 

Ratsmitglied Frau Follenius-Büssow fragte nach, in wie weit sich hier eine Konkurrenzsituation ergibt, weil natürlich ganz klar ist, dass sich in einem großen Gewerbegebäude ganz andere Möglichkeiten bieten, Sortimente vorzuhalten als es in der Innenstadt möglich ist.

 

Herr Kamplade erläutert, dass es hohe Hürden für die Verwaltung gibt, um in den Markt als Kommune eingreifen zu können, was den Einzelhandel angeht. Eine dieser Hürden die man nehmen muss ist die Innenstadtrelevanz, wenn diese gegeben ist darf die Verwaltung letztlich den Handel vor den „Toren der Stadt“ verbieten. Dies ist beim beantragten Sortiment aber nicht der Fall.

 

Ratsmitglied Herr Heuberger warf ein, man müsse aufpassen, den Gewerbestandort durch ein vielfältiges Handelssortiment gegenüber der Stadt nicht zu attraktiv zu machen. Dies würde den Handel insgesamt schwächen, was nicht das Ziel sein kann.


Der Bauausschuss beschloss mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und 4 Enthaltungen den nachgenannten Beschlussvorschlag: