Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Vorsitzende führte kurz in das Thema der Sitzungsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 16.08.2016 ein auf welche verwiesen wird. Nach Ansicht der Stadt handele es sich um kein innenstadtrelevantes Sortiment, das man typischerweise in der Innenstadt kauft.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler äußerte, dies sei einleuchtend und seine Fraktion würde sich dem nicht verschließen. Er hinterfragte jedoch, wie realistisch es sei, dass das zusätzliche Geschäft in der Innenstadt weiter bestehen bleibe.

 

Herr Dr. Ingenthron erwiderte, aus Sicht der Stadt handele es sich um ein expandierendes Unternehmen, das einen Teil seines Sortiments in das Gewerbegebiet auslagern wolle. Man werde die Entwicklung im Auge behalten, offenkundig spräche aber nichts für eine Schließung des Innenstadtgeschäfts.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler räumte ein, dass man dies ggf. ohnehin nicht verhindern könne. Ihm gehe es um ersichtliche wirtschaftliche Gründe.

 

Der Vorsitzende erteilte Herrn Kamplade das Wort.

 

Herr Kamplade erklärte, es gäbe keine Hinweise, dass das Geschäft in der Stadt geschlossen werden solle. Für die Zukunft könne man dies natürlich nicht ausschließen. Eine Einflussmöglichkeit der Stadt läge ggf. darin, der Erweiterung des Sortiments im Gewerbegebiet auf das im Geschäft in der Innenstadt angebotene Sortiment nicht zuzustimmen. Dies träfe zum Beispiel auf kleinteilige Sanitätsartikel wie Bandagen zu.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler wollte wissen, ob die Beschränkung für Kleinteile auf maximal 15 % der Verkaufsfläche ausreiche.

 

Herr Kamplade erwiderte, 15 % reichten nicht aus, um das gesamte, in der Geschäftsfiliale in der Innenstadt vorhandene Sortiment, in den Betrieb im Gewerbegebiet zu übernehmen.

 

Ratsmitglied Herr Scharhag hinterfragte, ob es möglich sei, vom Betreiber zu verlangen, dass er innerhalb eines bestimmten Zeitraums das Geschäft in der Innenstadt nicht schließen dürfe. Er sehe eine Gefahr, dass das Geschäft geschlossen werden könne, z.B. wegen besserer Zufahrts- und Parkmöglichkeiten im Gewerbegebiet.

 

Herr Kamplade erklärte, man habe die mündliche Zusage, aber es gäbe keine Verträge und auch keine Fristen. Allerdings sei dem Betreiber bekannt, dass er nach jetziger Rechtslage nicht sein gesamtes Sortiment ins Gewerbegebiet D9 verlagern könne.

 

Herr Demmerle gab zu bedenken, dass es, wenn man das Sanitätshaus kenne, vom Betreiber unklug sei, das Geschäft in der Innenstadt aufzugeben. Es gäbe mehr fußläufige Kundschaft als man denke, die auf so ein Geschäft angewiesen sei. Für sie sei der Weg ins Industriegebiet beschwerlich. Der Umsatz in der Innenstadt sei daher mit Sicherheit nicht schlecht.

 

Der Bauausschuss nahm die Sitzungsvorlage mit ihren Anlagen zur Kenntnis und schloss den Tagesordnungspunkt ab, nachdem er inhaltlich hierüber beraten hatte.