Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

dem Bauvorhaben einschließlich den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes D 9 hinsichtlich der Überschreitung der südlichen Baulinie, der südlichen und östlichen Baugrenze, der Pkw-Garage außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und dem Einzelhandel mit Sanitätsbedarf zuzustimmen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 16. August 2016, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.       


Der Stadtrat beschloss einstimmig: