Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Der Ortsbeirat beauftragt die Verwaltung zur Prüfung bauleitplanerischer Schritte, mit dem Hintergrund der verkehrlichen Situation und der unterschiedlichen Nutzung (Gastronomie, Weinbau, Gewerbe und Wohnen), zur städtebaulichen Neuordnung des östlichen Ortsrandes von Nußdorf sowie der Ortsrandgestaltung zum harmonischen Abschluss des Ortes mit der umgebenden Landschaft.

 

 


Ortsbeiratsmitglied Bauer erläuterte den Anwesenden den Antrag. Ergänzend hielt er fest, dass es hier nicht um die Ablehnung von Baumaßnahmen ginge. Es gäbe jedoch derzeit keine Vorgaben zur Gestaltung und Eingliederung in das Umfeld für Baumaßnahmen. Eine Baumaßnahme sollte sich aber in die Ortsansicht einpassen.

 

Es folgte eine kurze Besprechung. Darin wurde angeregt den östlichen Bereich genauer zu definieren. Evtl. sei es sinnvoll eine Regelung für ganz Nußdorf aufzustellen.

 

Nach Information von Herrn Kamplade, Leiter des Stadtbauamtes, sei für Baumaßnahmen eine Bausatzung aus dem Jahr 1994 maßgebend, soweit kein Bebauungsplan bestände, so der Vorsitzende.

 

Das Bauen in zweiter Reihe sei jedoch von dieser Satzung nicht erfasst. Durch den vorliegenden Antrag soll auch dem entgegengewirkt werden, ergänzte 2. stv. Ortsvorsteherin Korz.

 

 

Begründung:

In diesem Bereich liegt eine stark unterschiedliche Nutzung von verschiedenen Betrieben und privaten Anwohnern vor. Eine Regelung für diesen Bereich in Bezug auf die Gestaltung von Baumaßnahmen liegt derzeit nicht vor. Daher wird die Verwaltung beauftragt zur Prüfung von bauleitplanerischen Sicherungsinstrumenten, um die Gestaltung so zu reglementieren, dass ein Objekt sich in den östlichen Ortsrand einfügt. Des Weiteren soll auch die Prüfung der verkehrlichen Verträglichkeit von neuen Objekten mit Hinblick auf die Landesstraße und die Schulwegsituation erfolgen. Vor allem auch unter Berücksichtigung, dass dort die einzige Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs für den Ortsteil Nußdorf ist.

 


Der Ortsbeirat beschloss einstimmig: