1. Der Stadtrat beschließt nach Empfehlung der beauftragten Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungsgesellschaft Mittelrheinischen Treuhand GmbH, die bisherige Regelung der Umsatzbesteuerung durch Optionserklärung für die Stadt und des Eigenbetrieb GML fortzuführen.
  2. Der Stadtrat beschließt für die Bürgerstiftung der Stadt Landau in der Pfalz nach Empfehlung der beauftragten Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungsgesell-schaft, die bisherige Regelung der Umsatzbesteuerung durch Optionserklärung fortzuführen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Steuerabteilung vom 30. September 2016 auf die hingewiesen wird. Er übergab das Wort an Herrn Messemer.

 

Herr Messemer erläuterte, dass die Stadt Landau der Umsatzbesteuerung hauptsächlich durch Betriebe gewerblicher Art unterliege. Dies ergebe sich aus dem Begriff des unternehmerischen Tätigwerdens und werde aufgrund der Neuregelung des § 2 b UStG ausgeweitet, wie beispielswiese bei angeschlossenen Parkanlagen. Die Stadt werde derzeit von einem Wirtschaftsprüfungsunternehmen im Rahmen des Prozesses begleitet. Die Empfehlungen sind dahingehend, von einer Optionserklärung gegenüber dem Finanzamt Gebrauch zu machen. Hier bestehe die Möglichkeit, bis einschließlich in das Jahr 2020 auf das alte Recht zurückgreifen zu können. Dabei bliebe das Recht, jährlich die Optionserklärung zurücknehmen zu können, wenn sich aus Gründen der Vorsteuerabzugsberechtigung eine günstigere Situation ergeben würde. Die Regelung gilt für den Kernhaushalt, das Gebäudemanagement sowie den Beschluss der Bürgerstiftung. Für die Paul-Moor-Schule entscheidet der Zweckverband; für die Strieffler Stiftung und Landauer Kunststiftung der Stiftungsvorstand durch separate Sitzungsvorlagen. Der jetzige Beschluss beziehe sich darauf, das bisherige Recht anzuwenden.

 

Der Vorsitzende ergänzte, dass der EWL diese Verfahrensweise bereits entsprechend anwendet.

 

 


Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig mit 15 Ja-Stimmen nachfolgenden Beschlussvorschlag: