Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

  1. nach Empfehlung der beauftragten Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungsgesellschaft Mittelrheinischen Treuhand GmbH, die bisherige Regelung der Umsatzbesteuerung durch Optionserklärung für die Stadt und des Eigenbetrieb GML fortzuführen.
  2. für die Bürgerstiftung der Stadt Landau in der Pfalz nach Empfehlung der beauftragten Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungsgesell-schaft, die bisherige Regelung der Umsatzbesteuerung durch Optionserklärung fortzuführen.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Steuerabteilung vom 30. September 2016, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: