Sitzung: 06.12.2016 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 630/279/2016
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss stimmt dem Vorhaben unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „C25“ der Stadt Landau im Hinblick auf den Umfang der zulässigen Wohnnutzung, der Gebäudehöhe eines Gebäudeteils und einer zweiten Grundstückszufahrt zu.
Der Vorsitzende führte kurz in das Thema der Sitzungsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 17.11.2016 ein, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Man freue sich, dem Bauausschuss dieses gelungene Projekt vorlegen zu können. Es handele sich noch nicht um die Festlegung auf einen Marktbetreiber, sondern die Zustimmung des städtebaulichen Konzeptes. Die Nahversorgung sei ein wichtiger Baustein in diesem neu entstehenden Stadtteil, der auch auf die bestehende Südstadt und das Gewerbegebiet, das dort angesiedelt werde, ausstrahle. Mit dem Unternehmen Ruppert habe man einen sehr bewährten Partner, der auch schon in Landau seine Leistungskraft und Kreativität gezeigt habe. Daher sei man mehr als zuversichtlich, dass es ein gutes Projekt werde. Anschließend erteilte der Vorsitzende Herrn Kamplade das Wort für weitere Erläuterungen.
Herr Kamplade erinnerte zur sachlichen Einordnung daran, dass vor rund zweieinhalb Jahren schon einmal ein Konzept für diese Fläche vorgelegt worden sei, mit dem man nach dessen Beschluss auch durch den Bauausschuss in Betreibergespräche mit Vollsortimentern getreten wäre. Vollsortimenter seien Anbieter, die Supermärkte betreiben, in denen hauptsächlich Lebensmittel verkauft würden, wie Rewe, Wasgau und Edeka. Deren Märkte würden heutzutage im Falle eines Neubaus mit einer Verkaufsfläche von mindestens 1.500 m² gebaut. Diese Ansiedlungsgespräche seien damals nicht von Erfolg gekrönt gewesen, entweder weil grundsätzlich kein Interesse an dem Standort bestanden habe mangels sog. Mantelbevölkerung oder aufgrund der ungeklärten Frage der Südumgehung. Heute sei man ein großes Stück weiter: Der Wohnpark sei zu 50 % besiedelt, vieles noch im Bau, sodass eine deutlich größere Mantelbevölkerung dort lebe und es zeichne sich mehr Klarheit in Bezug auf die Südumgehung ab. Die Überlegung sei, jetzt mit einem abgestimmten und genehmigungsfähigen Konzept, wie es dem Bauausschuss vorliege, gemeinsam mit der Firma Ruppert nochmals in Betreibergespräche zu gehen. Die Firma Ruppert würde das Gesamtobjekt errichten, Wohnungen dort verkaufen oder vermieten - dies sei noch offen- und auch die Gewerbeeinheiten langfristig vermieten wollen. Als Ankermieter bräuchte sie hierfür einen Betreiber dieses Marktes. Sofern der Bauausschuss dem Konzept zustimme, würde man im Januar 2017 auf sämtliche potenziellen Interessenten zugehen, die sich einen Markt mit vorstellen könnten.
Die Firma Ruppert habe hier die Herausforderung angenommen einen sog. Integrierten Standort für den Markt zu entwickeln. Die Städtebauer wünschten sich eine weitgehende Integration eines solchen Marktes in das Gebiet, das hieße hohe Blockrandbebauung, Schließung der Baufluchten, möglichst wenig sichtbare Stellplätze, am besten auch möglichst wenig Parkplätze. Der Lebensmittelmarkt lege Wert darauf gesehen zu werden, möglichst viele Stellplätze vor der Tür, gute Anfahrtsmöglichkeiten, bequeme und funktionale Anlieferung und das in direkter Nachbarschaft zur Wohnnutzung. Diesen Zweiklang habe die Firma Ruppert mit ihren Architekten aus Sicht des Stadtbauamtes sehr gut gelöst. Der Parkplatz für den Supermarkt sei getrennt von den privaten Stellplätzen. Die Zahl von 50 öffentlichen Parkplätzen für den Supermarkt sei baurechtlich mehr als ausreichend und werde auch von Betreibern als ausreichend gesehen. Den Kompromiss, dass man den Markt und das Grundstück Richtung Nordosten öffnen muss, habe man gemeinsam mit dem Architekten gelöst, in dem auf der Nord-Ost-Ecke ein weiteres Sondergebäude entstehe, in dem man sich weitere Handels- und Dienstleistungsflächen vorstellen könne. Insgesamt sei das Konzept aus Sicht des Stadtbauamtes eine städtebaulich und architektonisch gut gelungene Lösung. Teil des Konzeptes sei auch, dass nicht nur Wohnen in dem L-förmigen Hauptgebäude entstehe, sondern auch Versorgungs- und Gewerbeeinheiten mit integriert würden. Hieraus sei die Idee entstanden, abweichend vom Bebauungsplan, an der südöstlichen Ecke nochmals einen Hochpunkt auszubilden, um in den Obergeschossen attraktive Wohnungen vorsehen zu können und in den Untergeschossen Praxen, Ladeneinheiten und Büros. Die abweichende Gebäudehöhe dieses Gebäudes sei auch die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans, die beschlossen werden müsse. Die Abweichung betrage ein Vollgeschoss, also rund 3,00 m. Es handele sich um eine Befreiung, die in dieser Form auch bereits auf der Südseite der Siebenpfeiffer-Allee erteilt worden sei. Der Sonderbau habe eine Höhe von 12,00 m, was dem Bebauungsplan entspreche, der Kopfbau, für den die Befreiung gelten solle, eine Höhe von 16,00 m (13,00 m +3,00 m).
Ratsmitglied Herr Lichtenthäler erklärte, aufgrund des Planes habe er den Eindruck, dass es architektonisch gut gelöst sei. Er teile auch die Überzeugung, dass ein kleinerer Markt für dieses Gebiet ausreichend sei.
Herr Lichtenthäler hinterfragte, ob es nicht allein Aufgabe der Firma als Bauträgerin sei, einen Betreiber für den Markt zu finden.
Herr Kamplade antwortete, grundsätzlich stimme das. Die Stadt sei aber im Wort, dass sie im Wohnpark Am Ebenberg auch Nahversorgung vorsehe. Im Wesentlichen sei es die Wirtschaftsförderung die dort auch den Investor unterstütze. Das Stadtbauamt sei aber bei den Gesprächen mit dabei, um die bauliche Umsetzung direkt vor Ort steuern zu können.
Ratsmitglied Frau Vogler meinte, das Vorhaben sei gut geplant und begrüßenswert. Nachdem die großen Betreiber abgesprungen wären, habe man nun die Chance alternative Betreiber zu finden, Stichwort Capmärkte oder sonstige Interessenten. Es handele sich auch um eine gute Ergänzung der bestehenden Angebote in Landau. Im Hinblick auf die Parkplätze bat sie darum, darauf zu achten, dass genügend Müllbehälter vorhanden seien. Diesbezüglich verwies sie auf die Situation auf dem Netto-Markt-Gelände im Quartier Vauban. Hierauf solle man auch achten, wenn ein Betreiber gefunden sei, damit es ein schönes, gepflegtes Areal bleiben könne.
Ratsmitglied Herr Lerch sagte, seinem Eindruck nach stehe und falle das Projekt mit dem Finden eines Betreibers. Er erkundigte sich, ob der Investor nicht baue, wenn kein Marktbetreiber gefunden würde.
Herr Kamplade erwiderte, er sei der Auffassung, dass der Investor sich auch ein anderes Nutzungskonzept z.B. eine reine Wohnnutzung vorstellen könne. Der Bebauungsplan sehe dort jedoch Nahversorgung vor und er gehe davon aus, dass die Stadt zum jetzigen Zeitpunkt auf die Ansiedlung eines Nahversorgungsmarktes bestehe.
Ratsmitglied Herr Lerch wollte wissen, ob die Stadt ggf. Kompromisse eingehe. Für den Fall, dass der Investor baue, dann aber keinen Betreiber fände. Dann wäre es eventuell erforderlich umzuplanen. Hier sehe er zumindest ein Risiko.
Der Vorsitzende erklärte, diese Frage würde beantwortet, wenn die erste Frage beantwortet sei.
Ratsmitglied Herr Löffel fragte, woher die maximal 1.000 m² Verkaufsfläche stammten. Ob dies eine Begrenzung sei, die die Stadt selber gesetzt habe oder eine Vorgabe der SGD.
Herr Kamplade erklärte, dies sei eine Begrenzung die die Stadt als Grundlage für die Verhandlungen vorgegeben habe. Der Bebauungsplan sehe mehr vor, 1.400 oder 1.500 m² Verkaufsfläche. Dies sei auch mit der SGD abgestimmt. Es seien aktuelle Erwägungen des Stadtvorstandes gewesen, die mögliche Verkaufsfläche nicht komplett auszuschöpfen.
Ratsmitglied Herr Freiermuth meinte, die Raumausnutzung fände er hier schon optimal. Gleichzeitig sei diese jedoch auch problematisch, weil Wohn- und Versorgungsplanung sehr kompakt wären. Ihn wundere auch, dass in der Vergangenheit kein Interesse eines ansässigen Unternehmens bestanden habe. So wie sich das Gebiet entwickle, könne er sich durchaus vorstellen, dass sich ein kleiner Nahversorger rentiere.
Der Vorsitzende erwiderte, dass die bisherigen Erfahrungen mit der Firma Ruppert sehr gut gewesen seien. Zudem begleite die Stadt den Prozess. Eine Garantie könne man natürlich nicht abgeben, aber es sei das Bestreben der Stadt, das Ziel zu erreichen, gerade weil eine Nahversorgung an dieser Stelle genau passe.
Ratsmitglied Herr Heuberger informierte, dass es im Lebensmittelbereich Empfehlungen für die optimale Größe für solche Märkte gebe. Er fände es daher besser, erst einmal zu eruieren, wer als Betreiber in Frage käme und dann zu ermitteln, mit welchem Konzept dieser an den Markt gehe und welchen Flächenbedarf er entsprechend habe. Sonst schiebe man eventuell baulich einen Riegel vor eine mögliche wirtschaftliche Nutzung.
Ratsmitglied Herr Eichhorn wies darauf hin, dass er verkehrstechnische Probleme im Einfahrtsbereich des Grundstückes sehe. Die Einfahrt zum Supermarkt befände sich sehr nah am Fahrbahnteiler.
Herr Kamplade stimmte dem zu. Die Einfahrt funktioniere so überhaupt nicht. Er gab diesbezüglich zwei Hinweise: Zum einen könne es sein, dass der Kreisel nicht gebaut werde. Wenn die Südumgehung nicht komme, würde aus seiner Sicht auch der große Kreisel dort nicht gebraucht. Zum anderen sei für den Fall, dass der Kreisel dennoch käme bereits abgestimmt, dass der Fahrbahnteiler bis zum Fußgängerüberweg gekürzt werde. Sonst könne kein LKW dort rein- oder rausfahren. Dies sei auch bereits ein Hinweis des Planers gewesen, der in den Plänen noch berichtigt werde.
Ratsmitglied Herr Eichhorn hielt auch eine Verlegung der Einfahrt Richtung Süden noch für möglich.
Herr Kamplade erklärte, dann wäre die Einfahrt zu nah am Eingangsbereich des Marktes.
Danach nahm Herr Kamplade noch Stellung zu den Ausführungen von Ratsmitglied Herr Heuberger: Die Flächengröße und die erforderlichen Stellplätze sowie die Sondernutzung mit dem Sondergebäude seien genau miteinander austariert. Würde die Verkaufsfläche vergrößert, würde diese Fläche auf dem Grundstück verloren gehen und eine höhere Anzahl von Stellplätzen erforderlich, für die dann aber weniger Platz zur Verfügung stünde. Die derzeitige Planung stelle ein sehr gutes Mittel dar. Die Veranstaltung gehe davon aus, dass man einen Betreiber finden werde. Die Firma Ruppert würde hier auch nicht in beachtliche Vorleistungen im planerischen Bereich treten, wenn sie nicht selber auch überzeugt wäre. Im Übrigen hätte Ruppert es an anderen Standorten z.B. in Trier auch schon geschafft ein solches Vorhaben in dieser Größenordnung zu realisieren.
Der Bauausschuss beschloss einstimmig nachgenannten Beschlussvorschlag: