Herr Kost klärte die Sachlage der Befangenheit und es mussten 5 Ortsbeiratsmitglieder im Zuschauerraum Platz nehmen. Diese waren: Bernd Dicker; Matthias Thoni; Thomas Born; Frank Hoffmann und Holger Altschuh.

Die Beschlussfähigkeit des Ortsbeirates war dennoch gewährleistet.

 

Herr Schneider eröffnete seine Präsentation.

 

Es könnten 20 WE in Wollmesheim entstehen, am östlichen Ortsrand mit Erschließung über die Dörstelstraße/Seemorgenbergweg.

 

Es gibt in diesem Gebiet keinerlei Umweltbelange. Es gäbe Einschränkungen im Artenschutz, aber nicht so, dass man dies nicht als Baugebiet ausweisen könnte.

 

Nach dem Stadtratsbeschluss am 04.04.2017 werden die Ankaufspreise der Grundstücke ermittelt, und diese müssen im Nachtragshaushalt eingestellt werden.

 

Danach werden die Ankaufspreise mit dem Bauamt und dem OV zusammen mit den Grundstückseigentümern kommuniziert.

 

Der Vorsitzende wollte wissen, wie es denn sei, wenn in ein paar Jahren noch Bedarf an Wohnraum besteht.

 

Herr Schneider teilte mit, dass bis zum Jahre 2030 keine weitere Fläche entwickelt werden kann.

 

Herr Leiner wollte wissen, ob es differenzierte Ankaufspreise gäbe zwischen Ackerland und Weinbauland.

 

Herr Schneider teilte mit dass dies berechtigte Frage sei, er nimmt diese gerne so mit in seine Abteilung, jedoch läge die Stadt immer bei weitem über dem üblichen Einkaufswert.

 

Herr Schmidt wollte wissen, was es konkret heißt, dass erhebliche Betroffenheit bei Natur- und Artenschutz bestehe. Ebenso wollte er wissen wie das Verkehrskonzept für Wollmesheim aussehe?

 

Herr Schneider sagte hierzu, dass das Artenschutzgutachten Wollmesheim im orangenen Bereich liege. Bei einem roten Bereich wäre kein Bau möglich. Hier könne man mit Ausgleichsfläche arbeiten.

 

Ein Verkehrsgutachtenkonzept werde erstellt.

 

Herr Müller sagte hierzu wenn man schon dabei wäre könnte man eine Verkehrsberuhigung Dörstelstraße/Johannes-Hoffmann-Straße mit aufnehmen.

 

Herr Schneider teilte mit, dies so mit in seine Abteilung zu nehmen.

 

Herr Leiner wollte wissen, wo man die Ausgleichsfläche hin machen möchte.

Herr Schneider teilte mit, er könne sich dies durchaus über eine Neugestaltung des Ortsrandes vorstellen oder auch über Bepflanzung innerorts.

 

Da es keine weiteren Wortmeldungen gab, bat Herr Kost um Abstimmung.

 

5 x Ja

1 x Nein mit der Begründung dass noch kein Verkehrskonzept vorliege und dem Vorhaben mit Landau-Südwest.

 

Beschlussvorschlag:

1.              Der Stadtrat stimmt den konkretisierten Wohnbauflächenpotenzialen in der Kernstadt und den Stadtdörfern (siehe Anlagen 1 bis 3) zu. Die aufgezeigten Potenziale sind bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Landau in der Pfalz zu berücksichtigen.

 

2.       Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Baulandstrategie zur Kenntnis und beschließt die vorgelegte Prioritätenliste zur künftigen Entwicklung von Wohnbauflächen in den Stadtdörfern.

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der o. g. Prioritätenliste die Kosten für die Baulandentwicklungen zu ermitteln und im separaten Nachtragshaushalt „Landau baut Zukunft“ abzubilden.

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, die städtischen Gremien über Änderungen an den Flächenzuschnitten der jeweiligen Wohnbauflächenpotenziale (z. B. wg. fehlender Verkaufsbereitschaft) zu informieren und danach in den Planungsprozess zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans zu integrieren.