Die Vorsitzende klärte die Frage der Befangenheit von Ortsbeiratsmitgliedern, aufgrund dessen mussten Herr Jürgen Stentz und Herr Walter Klundt im Zuschauerraum Platz nehmen.

 

Mit der heutigen Sitzungsvorlage werden Beschlüsse zur Vorbereitung der

bedarfsorientierten Wohnbaulandentwicklung bis zum Jahr 2030 unterbreitet.

Unter Berücksichtigung der verfügbaren Innenentwicklungs- und Arrondierungs-flächenpotenziale werden die zur Bedarfsdeckung benötigten Wohnbauflächen im Außenbereich räumlich konkretisiert. Diese Flächen werden in das Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP abgekürzt) einfließen, welches in den  

kommenden drei Jahren durchgeführt werden soll.

 

Frau Müller teilte dem Ortsbeirat die Vorgehensweise mit:

      1. Präsentation durch Herrn Schneider

      2. sammeln von Fragen und Anregungen an Herrn Schneider

      3. Statement/Zusammenfassung durch Ortsvorsteherin

      4. Abstimmung

Frau Müller übergab nun das Wort an Herrn Schneider der seine Präsentation darbot. Der Inhalt wie folgt in Stichpunkten:

-      Flächen in den Stadtdörfern sind noch nicht ausgeschöpft

-      Wir suchen ca. 300 WE bis 2030

-      Prüfkriterien werden angewendet

-      Die Regionalplanung hat Fläche für Mörzheim runter gekürzt, mehr als 20 - 30 WE gehen nicht

-      Entwässerung ist in diesem Gebiet möglich; Versickerung des Regenwassers ist unklar; eventuell muss ein Regenrückhaltebecken vorgesehen werden

-      Umweltamt muss Artenschutz im Bereich prüfen

-      Vorentwurf schlägt zwei Varianten vor: Variante 1 mit Zu- und Abfahrt von K 7

-      Variante 2 mit Zu- und Abfahrt von Jakob-Becker-Straße

-      Die Bewertungstabelle zeigt keine hervorstechenden Merkmale auf

-      Die Prioritätenliste vom 11.02.2014 wird berücksichtigt

-      Baugebieteentwicklung beinhaltet:                                                                                                        40% Innenentwicklung   mit ca. 1.000 WE und                                                                60% Außenentwicklung mit ca. 1.500 WE

-      Monitoring ist hierbei erforderlich

-      In der 1. Jahreshälfte ist der Nachtragshaushalt für „Landau baut Zukunft“ zu verabschieden

-      In der zweiten Jahreshälfte werden dann Gespräche zwischen Vertretern des Bauamts, der Ortsvorsteherin und dem jeweiligen Eigentümer geführt

 

Nun stellte sich Herr Schneider den Fragen und Anregungen des Ortsbeirates

W. Freiermuth wollte wissen:                                                                                                          Was heißt “Baugebiet erweitern“? Wäre das wieder eine so lange Prozedur wie jetzt?                                                                 Wir wollen keine so große Fläche, sondern die Fläche in zwei Schritten angehen.

R. Schneider beantwortete dies wie folgt:                                                                                                                  Die Planung geht mit 1,2 ha bis ins Jahr 2030.                                                                           Eine Nachsteuerung wäre möglich und wird sich in 5 – 6 Jahren zeigen. Eine Änderung benötigt ca. 1,5 – 2 Jahre Planung. Herr Freiermuth bestand auf die Aufnahme dieser Zeitangabe ins Protokoll.

B. Nagel stellte die Frage:                                                                                                                    Nun gibt es den FNP neu. Kann man nicht jetzt gleich die gesamte Fläche mit aufnehmen? Hat sich die Langplanung von 20 – 30 Jahre geändert?

R. Schneider teilte daraufhin mit, dass man inzwischen davon abgekommen sei.                                           

Es bleiben 2,5 ha „restriktionsfreier Raum“. Die Entwicklung wird wissenschaftlich begleitet.

M. Dürphold teilte mit, dass es in LD-Südwest auch eine gestufte Entwicklung gibt.                                                                             

 

W. Freiermuth sagte, dass eine Innenentwicklung in den Dörfern schwierig sei.                                                                                                                 

 

R. Schneider teilte mit, es gilt immer noch Innen- vor Außenentwicklung.    

 

O. Kopf teilte mit, dass die Abgrenzung nach Süden der Wirtschaftsweg sein sollte.

 

R. Schneider teilte mit, dass der Ankauf als Pachtfläche erfolgen kann; flexibel umsteuern                                                                                                

ist möglich. Es gibt eine Dopplung von Nachfragen bei Bauinteressenten. Die Regionalplanung sagt, vorrangig für Einheimische planen. Die Flächengröße ist planerisch an Regionalvorgaben gebunden.

D. Müller informierte darüber, dass die „Kommune der Zukunft“ ein Dorfladenkonzept                                                                                                                unterstützt, während die Bewertungstabelle fehlende Infrastruktur als negatives Kriterium  anführt.

 

Frau Müller gab ein abschließendes Statement ab, welches in kurzen Stichpunkten notiert wurde:

 

- OBR hat in seiner 14. Sitzung am 25.02.2016 darüber beraten, den Antrag für

  den Bebauungsplan vom 28.06.2012 zu erweitern.

- OBR hat in seiner 15. Sitzung am 14.04.2016 einstimmig den

  Erweiterungsantrag  beschlossen und weitergeleitet.

- bei der Präsentation der Fortschreibung der Baulandstrategie in den 

  Stadtdörfern am 12.07.2016 waren ca. 6 ha mit 120 WE als zu prüfende

  Suchräume eingetragen.

- es wurde uns am 26.11.2016 signalisiert, dass die Vertreter der SGD Süd und

  des Verbandes Region Rhein-Neckar nur eine reduzierte Flächenentwicklung 

  mittragen würden.

- in der heutigen Vorlage geht es noch um 1,2 ha Flächengröße mit ca. 25 WE.

- die Bauinteressentenliste umfasst derzeit aktuell 97 Interessenten für

  Landau und seine Stadtdörfer, wobei auch Mörzheim aufgelistet ist.                                                                                                                       

  28 Interessenten haben nur Mörzheim oder auch Mörzheim – Wollmesheim 

  angegeben!

- die vorgeschlagene Entwicklungspriorität von 2017 - 2020 entspricht der

  Prioritätenliste der Baulandstrategie von 2014, die ursprünglich 2016 als

  Arrondierungsfläche entwickelt werden sollte und unserem Antrag vom

  14.04.2016.

- es ist uns ein Anliegen, den FNP so vorzuplanen, dass wir in 10 Jahren nicht

  erneut an unsere Grenzen kommen.

- die fachlichen Prüfergebnisse in der Bewertungsübersicht unter

  Berücksichtigung der infrastrukturellen Situation im Ort wie „keine Schule,  

  keine Läden“ hemmen oder blockieren Motivation und Engagement im

  Modellprojekt „Kommune der Zukunft“:  bei den Bemühungen um einen

  Laden mit Backwaren und Grundbedarf wurde von möglichen Betreibern

  immer wieder eine Mindesteinwohnerzahl von 1.500 oder 2.000 vorausgesetzt.

- die Erschließung und Zufahrt nur über die vorhandene Jakob-Becker-Straße    

  zu lenken, ist aus meiner Sicht ebenso ungeeignet, wie die getrennten Zu-

  und Abfahrtswege zu den Straßen „Im Satz“ und „Im Erbsenfeld“, die

  ebenfalls durch die Jakob-Becker-Straße führen; die Anwohner können das

  nicht auch noch hinnehmen.

 

Abstimmung:

Der Vorentwurf soll nach Süden hin bis zum vorhandenen Wirtschaftsweg erweitert werden, um Restflächen ausschließen zu können und dadurch der Verkaufseinwilligung der Eigentümer Rechnung zu tragen.

Die Zu- und Abfahrt des Neubaugebiets soll wie in Variante 1 skizziert über die K 7 erfolgen.

Unter Berücksichtigung dieser Ergänzungen stimmt der Ortsbeirat der Sitzungsvorlage einstimmig zu.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

1.              Der Stadtrat stimmt den konkretisierten Wohnbauflächenpotenzialen in der Kernstadt und den Stadtdörfern (siehe Anlagen 1 bis 3) zu. Die aufgezeigten Potenziale sind bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Landau in der Pfalz zu berücksichtigen.

 

2.       Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Baulandstrategie zur Kenntnis und beschließt die vorgelegte Prioritätenliste zur künftigen Entwicklung von Wohnbauflächen in den Stadtdörfern.

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der o. g. Prioritätenliste die Kosten für die Baulandentwicklungen zu ermitteln und im separaten Nachtragshaushalt „Landau baut Zukunft“ abzubilden.

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, die städtischen Gremien über Änderungen an den Flächenzuschnitten der jeweiligen Wohnbauflächenpotenziale (z. B. wg. fehlender Verkaufsbereitschaft) zu informieren und danach in den Planungsprozess zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans zu integrieren.