Sitzung: 14.02.2017 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 3
Vorlage: 040/006/2017
1.
Der
Stadtrat stimmt den konkretisierten Wohnbauflächenpotenzialen in der Kernstadt
und den Stadtdörfern (siehe Anlagen 1 bis 3) zu. Die aufgezeigten Potenziale
sind bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Landau in
der Pfalz zu berücksichtigen.
2. Der
Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Baulandstrategie zur Kenntnis und beschließt
die vorgelegte Prioritätenliste zur künftigen Entwicklung von Wohnbauflächen in
den Stadtdörfern.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der o. g. Prioritätenliste die Kosten für
die Baulandentwicklungen zu ermitteln und im separaten Nachtragshaushalt
„Landau baut Zukunft“ abzubilden.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die städtischen Gremien über
Änderungen an den Flächenzuschnitten der jeweiligen Wohnbauflächenpotenziale
(z. B. wg. fehlender Verkaufsbereitschaft) zu informieren und danach in den
Planungsprozess zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans zu integrieren.
Der
Vorsitzende führte kurz in das Thema der Sitzungsvorlage der Projektgruppe
Landau baut Zukunft vom 31.01.2017 ein, auf welche verwiesen wird. Er erwähnte,
dass die umfangreichen Unterlagen zur Sitzungsvorlage von den
Bauausschussmitgliedern im Vorfeld studiert werden konnten. Der Vorsitzende
betonte, dass es sich um ein komplexes und weitgefächertes Themenfeld mit
vielen Akteuren und Sichtweisen handle. Doch langsam würden sich die „Nebel
lichten“, d.h. das Vorhaben werde konkreter. Letztendlich gelang es der
Verwaltung die vielen Gespräche in der zu Beginn genannten Sitzungsvorlage
zusammenzufassen. Insbesondere die Siedlungsflächen seien flexibel für die neue
Entwicklung zu betrachten und jede „kluge Idee“ werde daher dankbar
entgegengenommen. Die folgende Präsentation von Herrn Schneider solle aufgrund
der notwendigen Flexibilität zunächst als Zwischenschritt verstanden werden.
Der Vorsitzende übergab das Wort an Herrn Roland Schneider der Projektgruppe,
nachdem er noch auf den Gremienlauf einging, da die endgültige Entscheidung im
Stadtrat am 04.04.2017 getroffen werden wird.
Herrn
Schneiders zwanzigminütiger Vortrag mit dem Titel „Räumliche Wohnraumstrategie
2030“ enthielt drei wesentliche Schwerpunkte: Entwicklungsstrategien Kernstadt
und Stadtdörfer, Flächenpotentiale der Gesamtstadt sowie die Neuaufstellung
eines Flächennutzungsplans (FNP). Die Schwerpunkte wiederrum wurden in sechs
Punkte gegliedert: Vergangene Beschlüsse, Planungsrecht, drei Stufen der
Flächenentwicklung und zum Schluss ein Zeitfenster.
Zu
Beginn erklärte Herr Schneider, dass es zunächst wichtig sei, der steigenden
Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden. Dies sei eine Grundherausforderung,
die selbstverständlich von der Stadtverwaltung angenommen werde.
Herr
Schneider erläuterte die Ziele der Initiative „Landau baut Zukunft“, wie
beispielsweise die Schaffung von differenziertem Wohnraum für unterschiedliche
Zielgruppen sowie bezahlbarem und sozialem Wohnraum für einkommensschwache bzw.
einkommensschwächere Haushalte. Um diese Ziele zu verwirklichen, bedarf es
verschiedener Maßnahmen. Das Modellprojekt „Kommune der Zukunft“ oder die
Vermarktung städtischer Baugrundstücke durch Bieterverfahren
(„Konzeptvergaben“) zählen zu diesen Maßnahmen. Entscheidend sei jedoch die
Entwicklung weiterer Siedlungsflächen (= Baulandstrategie). Mittels
INWIS-Studie wurde prognostiziert dass bis 2030 ein Bedarf von ca. 2.500
Wohneinheiten in der Gesamtstadt bestünde.
Innerhalb
der Kernstadt (ohne Stadtdörfer) könnten durch den Abschluss der Konversion bis
zum Jahre 2020 ca. 600 Wohneinheiten entstehen. Weitere 200 Wohneinheiten
könnten durch das Schließen von Baulücken und der Untersuchung von Brachflächen
geschaffen werden. Letztendlich ergibt sich dennoch ein Fehlbedarf von etwa
1.200 Wohneinheiten, die nur durch zusätzliches Bauland realisiert werden
könnten. Um den Fehlbedarf decken zu können, wären jedoch nicht 100 ha Bauland
nötig, wie es fälschlicherweise im Zuge der Diskussion zu den sogenannten
„Vorbereitenden Untersuchungen“ im Landauer Südwesten von vielen Bürgern
angenommen wurde. Dieses Ergebnis wurde bereits am 23.11.2016 in der Festhalle
erläutert. Insgesamt gehe man von einem Flächenbedarf von ca. 40 ha aus. In den
Darstellungen des Büros ISU (Immissionsschutz, Städtebau, Umweltplanung) vom
23.11.2016 war ein gestuftes Vorgehen erläutert worden, damit nicht am tatsächlichen
Bedarf vorbeientwickelt wird bzw. zu einem späteren Zeitpunkt noch
nachgesteuert werden kann.
Herr
Schneider erläuterte daraufhin die bevorstehende zur Aufstellung eines neuen
Flächennutzungsplans. Mit näher rückendem Abschluss der Konversion bilden sich
neue Schwerpunkte der Flächennutzungsplanung, so dass der FNP von 1999 überholt
sei. Geplant sei in den nächsten drei Jahren den FNP neuaufzustellen. Hierzu
sieht die Regionalplanung einen Betrachtungszeitraum bis etwa 2030 / 2035 vor.
Die Bevölkerungsprognosen vieler Städte und Regionen wurden in der Zwischenzeit
nach oben korrigiert und die Städte Heidelberg und Mannheim hätten mit
ähnlichen Problemen in Bezug auf eine erhebliche Wohnraumknappheit zu kämpfen.
Herr Schneider erläuterte, wie man sich eine Neuaufstellung des FNP vorstellen
könne. Zunächst müsse die räumliche Gesamtentwicklung bzgl. Verkehr, Gewerbe
und Einzelhandel, Schulen und Kinderbetreuung, etc., betrachtet werden. Hierfür
seien Fachgutachten notwendig, die wiederum in einem Planwerk zusammengefasst
werden.
Um
Flächenpotentiale der Gesamtstadt (Kernstadt und acht Stadtdörfer) zu erfassen,
sind Prüfkriterien hinsichtlich der Infrastruktur (Verkehr, Entwässerung,
Erschließung, soziale Einrichtungen, Bildungsstätten, etc.) zu berücksichtigen.
Herr Schneider zeigte exemplarisch für das Stadtdorf Godramstein das
Prüfverfahren zur Entwicklung von Neubaugebieten.
Weiterhin
stellte Herr Schneider die Prioritätenliste hinsichtlich der Entwicklung von
Neubaugebieten der acht Stadtdörfer vor. Demnach sollen in den Jahren 2017 bis
2020 in Godramstein, Mörzheim und Wollmesheim Neubauflächen entwickelt werden.
Danach folgen ab 2020 bis 2024 die Entwicklungen von Neubaugebieten in den
Stadtdörfern Arzheim, Mörlheim und Nußdorf. Im dritten Abschnitt von 2024 bis
2027 werden Baugebiete in Dammheim und Queichheim entwickelt.
Bei
der Festlegung der Prioritäten in den Stadtdörfern wurden aktuelle
Entwicklungen (siehe Queichheim) sowie der noch nicht umgesetzte
Prioritätenbeschluss zur Baulandstrategie vom 11.02.2014 (Wollmesheim,
Mörzheim) berücksichtigt.
Abschließend
präsentierte Herr Schneider die Wohnbauflächenpotentiale der Gesamtstadt bis
zum Jahre 2030. Demzufolge läge eine quantitative Verteilung des ermittelten
Wohnungsbedarfs von 2.500 bei 2.000 Wohneinheiten in der Kernstadt und 500 in
den Stadtdörfern. Wird hingegen eine qualitative Verteilung dargestellt, so
läge eine Verteilung bei 40 % im Innenentwicklungsbereich (= 1.000
Wohneinheiten) und 60 % im Außenentwicklungsbereich (= 1.500 Wohneinheiten).
Grundsätzlich müsse hervorgehoben werden, dass auf Basis der Regelungen im
Baugesetzbuch (BauGB) die Innenentwicklung der Außenentwicklung vorzuziehen
ist. Alle Stadtdörfer sollen in den nächsten 5 - 6 Jahren eine Entwicklung
erfahren. Herr Schneider erwähnte, dass bereits Interessentenlisten für den
Erwerb von Bauflächen geführt werden. Um jedoch einer Fehlentwicklung
vorzubeugen, sei es sinnvoll Monitoring zu betreiben. Es solle keineswegs ein
starres Planwerk bis 2030 geben. Herr Schneider zeigte anhand einer Karte grob
die möglichen neuen Wohnsiedlungsbereiche im Stadtgebiet und verwies auf eine
künftige Sitzungsvorlage zum Beschluss der Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes in der ersten Jahreshälfte 2017.
Der
letzte Punkt von Herrn Schneiders Vortrag bezog sich auf die Zeitschiene. Nach
Verabschiedung des Nachtragshaushaltes „Landau baut Zukunft“ in der ersten
Jahreshälfte 2017, sollen in der zweiten Jahreshälfte erste Kaufpreisangebote
an die Eigentümer der in Frage kommenden Grundstücke geschickt werden.
Im
Anschluss der Präsentation dankte der Vorsitzende Herrn Schneider für die
komprimierten Informationen. Er verwies nochmals auf den weiteren Gremienlauf
dieses sensiblen Themas und die endgültig zu treffende Entscheidung im Stadtrat
am 04.04.2017. Bis Sommer 2017 sollte ein Aufstellungsbeschluss des FNP
ergehen, der idealerweise möglichst viele Wünsche abdecken wird.
Ratsmitglied
Herr Eichhorn fand,
dass die vorgelegte Sitzungsvorlage ein zusammengefügtes Puzzle vieler
Fragmente sei, da bisher immer nur über Einzelflächen diskutiert wurde. Die
Sitzungsvorlage an sich sei quantitativ und qualitativ gut ausgearbeitet.
Hierfür lobte er die Arbeit der Verwaltung und sprach sein Kompliment aus. Die
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans sei sowieso notwendig und nun gebe es
eine Leitlinie für diese „Mammutaufgabe“ in den nächsten zehn bis zwanzig
Jahren. Entscheidend sei auch die in der Zwischenzeit erfolgte Abstimmung mit
der Regional- und Landesplanung, dass die vorgeschlagenen Flächenentwicklungen
akzeptiert werden und so gehandhabt werden können. Es gebe nun feste und
fixierte Zahlen von Wohneinheiten für die einzelnen Maßnahmen, insgesamt sogar
eines Maßnahmenbündels. Ein bedarfsorientierter Regelanteil des sozialen und
bezahlbaren Wohnungsbaus sei zudem miteinkalkuliert.
Es
gebe insgesamt drei Pakete, deren Reihenfolge im Prinzip vorgegeben sei. Er
betonte, dass die Innenentwicklung vor der Außenentwicklung anstehe und verwies
auf die von Herrn Schneider genannten Flächen im Wohnpark Am Ebenberg, der
Bahnfläche und der Baulückenschließung (= 1. Paket). Das zweite Paket beinhalte
zwei Bereiche im Westen der Stadt, die sich aufgrund einer Studie durch das
Büro ISU herauskristallisiert bzw. herausgearbeitet haben. Als drittes Paket
nannte Herr Eichhorn schließlich die Arrondierungsflächen in den Stadtdörfern.
Diese drei Pakete seien im Sinne seiner Fraktion. Für die Entwicklung der
beiden Bereiche im Westen der Stadt betonte er, sei ein renommiertes Büro für
die Planung gefunden worden. Herr Eichhorn empfand, dass dieses Büro im
November 2016 in der Festhalle sehr überzeugend dargelegt hatte, wie sie diese
100 ha Untersuchungsfläche durch Herausfiltern verschiedener Aspekte auf 40 ha
Bauland reduzieren konnte.
Des
Weiteren zeigte sich Herr Eichhorn über den Fragebogenrücklauf erfreut und
zugleich überrascht, da man dies in solch positiver Weise nicht erwarten
konnte. Hervorragend wäre, wenn sich diese Verkaufsbereitschaft letztendlich
bewahrheiten würde. Für die Stadtdörfer sei besonders erfreulich, dass der
damalige Beschluss, zunächst keine Neubaugebiete zu entwickeln, aufgehoben
wurde und nun Flächen entwickelt werden könnten. Er merkte zudem an, dass die
Ortsteile jetzt eine Perspektive für die nächsten Jahre hätten. Hier verwies er
auf das „Einheimischenmodell“. An die
Interessenten könnten nun zielgerichtete Optionen gegeben werden.
Zum
Schluss erwähnte Herr Eichhorn die finanzielle Situation und den
Nachtragshaushalt „Landau baut Zukunft“. Er hoffe hier auf das Wohlwollen der
ADD (Anm. Aufsichts- und Dienstdirektion).
Ratsmitglied
Frau Vogler begrüßte
die Sitzungsvorlage und die beabsichtigten Beschlussvorschläge der Verwaltung.
Vieles hätte ihr Vorredner, Herr Eichhorn, schon erwähnt und angerissen,
weshalb sie sich kurz fassen wolle. Die SPD-Fraktion sehe im Allgemeinen die
Notwendigkeit, Wohnraum zu schaffen – auch weil sich die Stadt immer weiter
entwickle. Bis jedoch das erste Wohn- oder Mehrfamilienhaus stehen wird, sei es
ein langer Weg, der behutsam und langsam beschritten werden muss. Frau Vogler
lobte die sehr gewissenhafte Prüfung und das detaillierte Monitoring zum
Ranking innerhalb der Stadtdörfer. Sie begrüßte, dass die Entwicklung in
verschiedenen Abschnitten erfolgen solle und es ein Ranking bzgl. der
Stadtdörfer gebe. Dennoch stellte sich ihr die Frage, wie zum Beispiel in
Dammheim mit den Verkaufsabsichten umgegangen wird, wenn die Flächen erst
später entwickelt werden sollen. Frau Vogler will sicherstellen, dass auch
Dammheim „zum Zuge kommt“.
Sie
und ihre Fraktion werden das weitere Vorgehen hinsichtlich der Entwicklung der
Flächen jedenfalls wohlwollend begleiten.
Ratsmitglied
Herr Lichtenthäler
betonte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den angestrebten und
vorgestellten Weg nicht mitgehen wird, was sicherlich niemanden verwundern
würde. Diese Entscheidung ginge mit der fehlerbehafteten sowie umstrittenen
INWIS-Studie einher, deren Berechnungsgrundlage zum Bedarf an Wohnraum generell
in Frage gestellt werden müsste, und der 60 %-Entwicklung im Außenbereich, was
ein Paradigmenwechsel zur geplanten Vorgehensweise vor März 2016 darstellen
würde. Landau mache eine positive Entwicklung durch, was unter anderem auf die
Entwicklung der zahlreichen Konversionsgebiete, ca. 100 ha, zurückzuführen sei
– hiergegen verschließe sich seine Fraktion nicht. Die zuletzt genannte
Verkleinerung der Fläche auf 40 ha und die Hinzuziehung von letzten
Arrondierungsflächen sowie die Reduzierung von Weinbauflächen für die
Baulandentwicklung hätten dazu beigetragen, dass sich der Widerstand gerade
seitens der Winzer beruhigt hätte.
Die
Entwicklung der verbliebenen Flächen findet jedoch ebenfalls keine Zustimmung
seiner Fraktion. Herr Lichtenthäler vermisste in der Darstellung von Herrn
Schneider die Abstimmung mit der Regionalplanung, wie bei einer vorherigen
Sitzung in der Festhalle angesprochen – wie z.B.: Wie sehe es mit dem LEP IV
aus? Es sei ihm zu wenig, nur mitzuteilen, dass Gespräche geführt wurden. Im
Wesentlichen sei die Bevölkerungsentwicklung im Vordergrund der Beobachtung. Klimatische
Aspekte seien hingegen nicht gut dargestellt. Hierzu bezog sich Herr
Lichtenthäler auf ältere topographische Untersuchungen und Restriktionen, die
im Bereich des Birnbachs lagen. Herrn Lichtenthäler fehlte außerdem die
Darlegung verkehrlicher Anbindungen, was ein „großer Knackpunkt“ sei, wenn in
erheblichem Maße Bebauung hinzukäme. Er bemängelte, dass der Gutachter auf die
Verkehrsentwicklung nicht weiter eingegangen war. Die vorgelegten Punkte waren
seiner Meinung nach insgesamt nicht überzeugend.
Herr
Lichtenthäler betonte weiterhin, dass er seinen Vorredner, Herrn Eichhorn,
hinsichtlich der Stadtentwicklung und dessen positive Einstellung hierfür
verstehen und nachvollziehen könne, er selbst und seine Fraktion hingegen
anderer Auffassung seien. Herr Eichhorn hatte bereits im Sommer 2016 gesagt,
dass die Stadtdörfer ein Recht auf Entwicklung hätten. Herr Lichtenthäler
stellte klar, dass seine Fraktion zur Entwicklung von Innenflächen gemäß der
alten Baulandstrategie gestanden hätte. Weiterhin war ihm wichtig zu erwähnen,
dass von seiner Fraktion das Problem bezüglich des sozialen Wohnungsbaus
mitgetragen werden würde und begrüßte hierzu die weitere Entwicklung. Es sei
jedoch schon damals klar gewesen, dass sozialer Wohnraum benötigt werden würde,
wozu keine Studie notwendig gewesen wäre.
Der
Vorsitzende stellte hinsichtlich der Wortmeldung des Ratsmitglieds Herrn
Lichtenthäler klar, dass ein vorbildlicher sowie verantwortungsbewusster Umgang
mit der vorhandenen Ressource „Fläche“ im Hinblick auf die Innen- und
Außenflächen gegeben sei und übergab das Wort an Herrn Kamplade, der zu Herrn
Lichtenthälers Aspekt der Zusammenarbeit mit den Planungsbehörden bzgl. der
verkehrlichen Anbindung Stellung bezog.
Herr
Kamplade erklärte, dass mit den beteiligten Behörden (hier
Landesplanungsbehörde und Regionalplanungsbehörde) momentan Kontakt bestehe und
demnächst Prognosen über entsprechende Verkehrszahlen von einem Fachbüro,
welche als Grundlage für die weitere Planung und gestufte Entwicklung dienen,
vorgelegt werden würden. Die erste Stufe der Entwicklung sei unbestritten, da
sie auch bei Ausnahme der prognostizierten Bevölkerungszahlen des statistischen
Landesamtes notwendig wäre. Dies bedeutet für die Stadt, dass die ermittelten
23 ha zusätzliche Wohnbauflächen im künftigen Flächennutzungsplan eingearbeitet
werden können und eine Zustimmung der Landesplanung angenommen werden kann.
Das
Thema Verkehr, z.B. die Anbindung an die neuen Flächen, stelle auch nach Herrn
Kamplades Auffassung einen „Knackpunkt“ dar. Sobald die Prognosen der
Verkehrszahlen vorliegen, werden diese in ein Modell für die weitere Planung
und Stadtentwicklung aufgenommen. Dann sei zu erkennen, ob und ggf. welche
Maßnahmen zu treffen sind. Herr Kamplade geht davon aus, dass Maßnahmen an
entscheidenden Verkehrsknotenpunkten, wie zum Beispiel dem Innenstadtring,
notwendig sein werden.
Ratsmitglied
Herr Dürphold begrüßte
das Vorhaben der Projektgruppe Landau baut Zukunft, äußerte jedoch Bedenken
hinsichtlich der Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer der infrage
kommenden Wohnbauflächen und Neubaugebiete. Er stellte die Frage, ob ohne die
Nennung eines Preises auch weiterhin die Verkaufsbereitschaft da sei. Seine
Bedenken skizzierte er am Beispiel Mörzheim. Eine Nachfrage nach entwickeltem
Bauland sei da, aber es gebe keine Möglichkeiten diese zu realisieren.
Nachteile zudem seien die Schließung der Schule und die geplante Verlegung der
Ortsdurchfahrt. Er äußerte sich kritisch über die geplante Erweiterungsfläche
in Mörzheim, die von den Planungsbehörden als zu groß empfunden wurde.
Ratsmitglied
Herr Wagner äußerte
die ablehnende Haltung seiner Fraktion, wie dies auch schon von der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen erklärt wurde.
Er
stellte zudem die Frage zu Herrn Kamplades Äußerung im Hinblick auf die
fehlenden Verkehrszahlen, wie es dennoch zur Abstimmung im Bauausschuss kommen
könne.
Herr
Wagner stellte weiterhin in den Raum, ob das Aussterben des Umlandes als gut
empfunden werde. Die Stadt Landau hätte schließlich auch eine Mitverantwortung,
dass es dem Umland gutgehe.
Weiterhin
fragte er hinsichtlich des Monitorings, wie man sich den Prozess vorstellen
könne und ob auch Angaben zu Mietwohnraum erfasst würden. Prinzipiell bedauerte
er, dass er bislang wenig zur sozialen Wohnraumförderung in der Diskussion
hörte.
Herr
Schneider erklärte, dass die in seiner Präsentation genannten Ziele der Raum-
und Landesplanung im Regionalplan festgelegt seien und Landau als sogenanntes
Mittelzentrum mit oberzentraler Teilfunktion und Schwerpunktgemeinde für Wohnen
und gewerbliche Entwicklung definiert sei. In Rheinland-Pfalz nehme die
Bevölkerung in den meisten Gebieten ab. Dieser Trend sei für Landau hingegen
nicht erkennbar bzw. sogar umgekehrt, da Landau wachse.
Ratsmitglied
Herr Wagner
befürchtete, trotz der guten Entwicklung der Region, einen Zusammenbruch der
umliegenden Dörfer.
Herr
Kamplade erklärte, dass die Versorgung mit Wohnraum mit Verkehrslösungen
einherginge. Es sei allerdings für Prognosen noch zu früh, da, wie bereits
erwähnt, die Verkehrszahlen noch nicht vorliegen und die Entwicklung der
Siedlungsflächen abgewartet werden müsste.
Ratsmitglied
Herr Lerch richtete
das Wort an Ratsmitglied Herr Wagner und versicherte ihm, dass der Kreis SÜW
nicht aussterben werde. Dies möge jedoch nur als Randbemerkung verstanden
werden. Herr Lerch sieht vielmehr noch Klärungsbedarf in Bezug auf die
Möglichkeiten der Wohnbauflächenentwicklung.
Ratsmitglied
Herr Scheid erwähnte,
dass er speziell für den Stadtteil Queichheim die Einhaltung des Lärmschutzes
als kritisch erachtet.
Ratsmitglied
Herr Freiermuth griff
den Aspekt der Verkaufsbereitschaft seines Vorredners Herrn Dürphold auf und
fragte explizit, ob es konkrete Signale seitens der Grundstückseigentümer gebe.
Er selbst empfindet die Diskussion um die INWIS-Studie als nervig, das Ergebnis
dieser Studie sei nichts Neues. Jeder kann im Internet Immobilienangebote
aufrufen und vergleichen.
Herr
Schneider nahm Stellung zu den Fragen der beiden Vorredner, Herr Scheid und
Herr Freiermuth. Er bestätigte, dass der Lärm bei den Flächenentwicklungen in
Queichheim gelöst werden müsse. Hierrüber wurde auch bereits Rücksprache mit
einem Gutachter gehalten. Zu Herrn Freiermuths Frage hinsichtlich der
Verkaufsbereitschaft erklärte Herr Schneider, dass diese bisher nur mündlich
auf Basis erster Preisspannen geäußert wurden.
Ratsmitglied
Herr Wagner fragte
nach, wieso die INWIS-Studie damals für einen fünfstelligen Betrag abgesegnet
wurde, wenn das Ergebnis nichts Neues brachte, wie es sein Vorredner Herr
Freiermuth formulierte.
Der
Vorsitzende sowie Herr Kamplade hoben hervor, dass das Thema bereits sehr oft
diskutiert wurde. Die Studie brachte Prognosezahlen, darüber hinaus aber auch
Erkenntnisse zur Altersstruktur, zu Bindungsquoten der Sozialwohnungen, zur
Wohnungsstruktur in Landau oder zur Nachfrageentwicklung in der Stadt. Sie
dient damit als objektive Grundlage für wohnungspolitische Diskussionen in der
Zukunft.
Ratsmitglied
Herr Lichtenthäler
fragte nach dem weiteren Verlauf der Baulandentwicklungen im Landauer
Südwesten. Herr Schneider zeigte anhand seiner Präsentation nochmals den
Zeitplan für das Jahr 2017.
Ratsmitglied
Herr Löffel äußerte
sich abschließend zu den Preisvorstellungen der Eigentümer der zukünftig zu
entwickelnden Wohnbauflächen. Er erwähnte, dass in den Stadtdörfern bereits
konkrete qm-Preise genannt und damit Erwartungen bei den Eigentümern geweckt
wurden.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen zu erkennen waren, konnte der Tagesordnungspunkt abgestimmt werden.
Der Bauausschuss empfahl dem Stadtrat mehrheitlich, bei drei Gegenstimmen, nachgenannte Beschlussvorschläge.