1.              Der Stadtrat stimmt den konkretisierten Wohnbauflächenpotenzialen in der Kernstadt und den Stadtdörfern (siehe Anlagen 1 bis 3) zu. Die aufgezeigten Potenziale sind bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Landau in der Pfalz zu berücksichtigen.

 

2.       Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Baulandstrategie zur Kenntnis und beschließt die vorgelegte Prioritätenliste zur künftigen Entwicklung von Wohnbauflächen in den Stadtdörfern.

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der o. g. Prioritätenliste die Kosten für die Baulandentwicklungen zu ermitteln und im separaten Nachtragshaushalt „Landau baut Zukunft“ abzubilden.

 

4.       Die Verwaltung wird beauftragt, die städtischen Gremien über Änderungen an den Flächenzuschnitten der jeweiligen Wohnbauflächenpotenziale (z. B. wg. fehlender Verkaufsbereitschaft) zu informieren und danach in den Planungsprozess zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans zu integrieren.

 


Der Vorsitzende führte kurz in das Thema der Sitzungsvorlage der Projektgruppe Landau baut Zukunft vom 31.01.2017 ein, auf welche verwiesen wird. Er erwähnte, dass die umfangreichen Unterlagen zur Sitzungsvorlage von den Bauausschussmitgliedern im Vorfeld studiert werden konnten. Der Vorsitzende betonte, dass es sich um ein komplexes und weitgefächertes Themenfeld mit vielen Akteuren und Sichtweisen handle. Doch langsam würden sich die „Nebel lichten“, d.h. das Vorhaben werde konkreter. Letztendlich gelang es der Verwaltung die vielen Gespräche in der zu Beginn genannten Sitzungsvorlage zusammenzufassen. Insbesondere die Siedlungsflächen seien flexibel für die neue Entwicklung zu betrachten und jede „kluge Idee“ werde daher dankbar entgegengenommen. Die folgende Präsentation von Herrn Schneider solle aufgrund der notwendigen Flexibilität zunächst als Zwischenschritt verstanden werden. Der Vorsitzende übergab das Wort an Herrn Roland Schneider der Projektgruppe, nachdem er noch auf den Gremienlauf einging, da die endgültige Entscheidung im Stadtrat am 04.04.2017 getroffen werden wird.

 

Herrn Schneiders zwanzigminütiger Vortrag mit dem Titel „Räumliche Wohnraumstrategie 2030“ enthielt drei wesentliche Schwerpunkte: Entwicklungsstrategien Kernstadt und Stadtdörfer, Flächenpotentiale der Gesamtstadt sowie die Neuaufstellung eines Flächennutzungsplans (FNP). Die Schwerpunkte wiederrum wurden in sechs Punkte gegliedert: Vergangene Beschlüsse, Planungsrecht, drei Stufen der Flächenentwicklung und zum Schluss ein Zeitfenster.

Zu Beginn erklärte Herr Schneider, dass es zunächst wichtig sei, der steigenden Nachfrage nach Wohnraum gerecht zu werden. Dies sei eine Grundherausforderung, die selbstverständlich von der Stadtverwaltung angenommen werde.

Herr Schneider erläuterte die Ziele der Initiative „Landau baut Zukunft“, wie beispielsweise die Schaffung von differenziertem Wohnraum für unterschiedliche Zielgruppen sowie bezahlbarem und sozialem Wohnraum für einkommensschwache bzw. einkommensschwächere Haushalte. Um diese Ziele zu verwirklichen, bedarf es verschiedener Maßnahmen. Das Modellprojekt „Kommune der Zukunft“ oder die Vermarktung städtischer Baugrundstücke durch Bieterverfahren („Konzeptvergaben“) zählen zu diesen Maßnahmen. Entscheidend sei jedoch die Entwicklung weiterer Siedlungsflächen (= Baulandstrategie). Mittels INWIS-Studie wurde prognostiziert dass bis 2030 ein Bedarf von ca. 2.500 Wohneinheiten in der Gesamtstadt bestünde.

Innerhalb der Kernstadt (ohne Stadtdörfer) könnten durch den Abschluss der Konversion bis zum Jahre 2020 ca. 600 Wohneinheiten entstehen. Weitere 200 Wohneinheiten könnten durch das Schließen von Baulücken und der Untersuchung von Brachflächen geschaffen werden. Letztendlich ergibt sich dennoch ein Fehlbedarf von etwa 1.200 Wohneinheiten, die nur durch zusätzliches Bauland realisiert werden könnten. Um den Fehlbedarf decken zu können, wären jedoch nicht 100 ha Bauland nötig, wie es fälschlicherweise im Zuge der Diskussion zu den sogenannten „Vorbereitenden Untersuchungen“ im Landauer Südwesten von vielen Bürgern angenommen wurde. Dieses Ergebnis wurde bereits am 23.11.2016 in der Festhalle erläutert. Insgesamt gehe man von einem Flächenbedarf von ca. 40 ha aus. In den Darstellungen des Büros ISU (Immissionsschutz, Städtebau, Umweltplanung) vom 23.11.2016 war ein gestuftes Vorgehen erläutert worden, damit nicht am tatsächlichen Bedarf vorbeientwickelt wird bzw. zu einem späteren Zeitpunkt noch nachgesteuert werden kann.

 

Herr Schneider erläuterte daraufhin die bevorstehende zur Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans. Mit näher rückendem Abschluss der Konversion bilden sich neue Schwerpunkte der Flächennutzungsplanung, so dass der FNP von 1999 überholt sei. Geplant sei in den nächsten drei Jahren den FNP neuaufzustellen. Hierzu sieht die Regionalplanung einen Betrachtungszeitraum bis etwa 2030 / 2035 vor. Die Bevölkerungsprognosen vieler Städte und Regionen wurden in der Zwischenzeit nach oben korrigiert und die Städte Heidelberg und Mannheim hätten mit ähnlichen Problemen in Bezug auf eine erhebliche Wohnraumknappheit zu kämpfen. Herr Schneider erläuterte, wie man sich eine Neuaufstellung des FNP vorstellen könne. Zunächst müsse die räumliche Gesamtentwicklung bzgl. Verkehr, Gewerbe und Einzelhandel, Schulen und Kinderbetreuung, etc., betrachtet werden. Hierfür seien Fachgutachten notwendig, die wiederum in einem Planwerk zusammengefasst werden.

Um Flächenpotentiale der Gesamtstadt (Kernstadt und acht Stadtdörfer) zu erfassen, sind Prüfkriterien hinsichtlich der Infrastruktur (Verkehr, Entwässerung, Erschließung, soziale Einrichtungen, Bildungsstätten, etc.) zu berücksichtigen. Herr Schneider zeigte exemplarisch für das Stadtdorf Godramstein das Prüfverfahren zur Entwicklung von Neubaugebieten.

Weiterhin stellte Herr Schneider die Prioritätenliste hinsichtlich der Entwicklung von Neubaugebieten der acht Stadtdörfer vor. Demnach sollen in den Jahren 2017 bis 2020 in Godramstein, Mörzheim und Wollmesheim Neubauflächen entwickelt werden. Danach folgen ab 2020 bis 2024 die Entwicklungen von Neubaugebieten in den Stadtdörfern Arzheim, Mörlheim und Nußdorf. Im dritten Abschnitt von 2024 bis 2027 werden Baugebiete in Dammheim und Queichheim entwickelt.

Bei der Festlegung der Prioritäten in den Stadtdörfern wurden aktuelle Entwicklungen (siehe Queichheim) sowie der noch nicht umgesetzte Prioritätenbeschluss zur Baulandstrategie vom 11.02.2014 (Wollmesheim, Mörzheim) berücksichtigt.

Abschließend präsentierte Herr Schneider die Wohnbauflächenpotentiale der Gesamtstadt bis zum Jahre 2030. Demzufolge läge eine quantitative Verteilung des ermittelten Wohnungsbedarfs von 2.500 bei 2.000 Wohneinheiten in der Kernstadt und 500 in den Stadtdörfern. Wird hingegen eine qualitative Verteilung dargestellt, so läge eine Verteilung bei 40 % im Innenentwicklungsbereich (= 1.000 Wohneinheiten) und 60 % im Außenentwicklungsbereich (= 1.500 Wohneinheiten). Grundsätzlich müsse hervorgehoben werden, dass auf Basis der Regelungen im Baugesetzbuch (BauGB) die Innenentwicklung der Außenentwicklung vorzuziehen ist. Alle Stadtdörfer sollen in den nächsten 5 - 6 Jahren eine Entwicklung erfahren. Herr Schneider erwähnte, dass bereits Interessentenlisten für den Erwerb von Bauflächen geführt werden. Um jedoch einer Fehlentwicklung vorzubeugen, sei es sinnvoll Monitoring zu betreiben. Es solle keineswegs ein starres Planwerk bis 2030 geben. Herr Schneider zeigte anhand einer Karte grob die möglichen neuen Wohnsiedlungsbereiche im Stadtgebiet und verwies auf eine künftige Sitzungsvorlage zum Beschluss der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes in der ersten Jahreshälfte 2017.

Der letzte Punkt von Herrn Schneiders Vortrag bezog sich auf die Zeitschiene. Nach Verabschiedung des Nachtragshaushaltes „Landau baut Zukunft“ in der ersten Jahreshälfte 2017, sollen in der zweiten Jahreshälfte erste Kaufpreisangebote an die Eigentümer der in Frage kommenden Grundstücke geschickt werden.

 

Im Anschluss der Präsentation dankte der Vorsitzende Herrn Schneider für die komprimierten Informationen. Er verwies nochmals auf den weiteren Gremienlauf dieses sensiblen Themas und die endgültig zu treffende Entscheidung im Stadtrat am 04.04.2017. Bis Sommer 2017 sollte ein Aufstellungsbeschluss des FNP ergehen, der idealerweise möglichst viele Wünsche abdecken wird.

 

Ratsmitglied Herr Eichhorn fand, dass die vorgelegte Sitzungsvorlage ein zusammengefügtes Puzzle vieler Fragmente sei, da bisher immer nur über Einzelflächen diskutiert wurde. Die Sitzungsvorlage an sich sei quantitativ und qualitativ gut ausgearbeitet. Hierfür lobte er die Arbeit der Verwaltung und sprach sein Kompliment aus. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans sei sowieso notwendig und nun gebe es eine Leitlinie für diese „Mammutaufgabe“ in den nächsten zehn bis zwanzig Jahren. Entscheidend sei auch die in der Zwischenzeit erfolgte Abstimmung mit der Regional- und Landesplanung, dass die vorgeschlagenen Flächenentwicklungen akzeptiert werden und so gehandhabt werden können. Es gebe nun feste und fixierte Zahlen von Wohneinheiten für die einzelnen Maßnahmen, insgesamt sogar eines Maßnahmenbündels. Ein bedarfsorientierter Regelanteil des sozialen und bezahlbaren Wohnungsbaus sei zudem miteinkalkuliert.

Es gebe insgesamt drei Pakete, deren Reihenfolge im Prinzip vorgegeben sei. Er betonte, dass die Innenentwicklung vor der Außenentwicklung anstehe und verwies auf die von Herrn Schneider genannten Flächen im Wohnpark Am Ebenberg, der Bahnfläche und der Baulückenschließung (= 1. Paket). Das zweite Paket beinhalte zwei Bereiche im Westen der Stadt, die sich aufgrund einer Studie durch das Büro ISU herauskristallisiert bzw. herausgearbeitet haben. Als drittes Paket nannte Herr Eichhorn schließlich die Arrondierungsflächen in den Stadtdörfern. Diese drei Pakete seien im Sinne seiner Fraktion. Für die Entwicklung der beiden Bereiche im Westen der Stadt betonte er, sei ein renommiertes Büro für die Planung gefunden worden. Herr Eichhorn empfand, dass dieses Büro im November 2016 in der Festhalle sehr überzeugend dargelegt hatte, wie sie diese 100 ha Untersuchungsfläche durch Herausfiltern verschiedener Aspekte auf 40 ha Bauland reduzieren konnte.

Des Weiteren zeigte sich Herr Eichhorn über den Fragebogenrücklauf erfreut und zugleich überrascht, da man dies in solch positiver Weise nicht erwarten konnte. Hervorragend wäre, wenn sich diese Verkaufsbereitschaft letztendlich bewahrheiten würde. Für die Stadtdörfer sei besonders erfreulich, dass der damalige Beschluss, zunächst keine Neubaugebiete zu entwickeln, aufgehoben wurde und nun Flächen entwickelt werden könnten. Er merkte zudem an, dass die Ortsteile jetzt eine Perspektive für die nächsten Jahre hätten. Hier verwies er auf das  „Einheimischenmodell“. An die Interessenten könnten nun zielgerichtete Optionen gegeben werden.

Zum Schluss erwähnte Herr Eichhorn die finanzielle Situation und den Nachtragshaushalt „Landau baut Zukunft“. Er hoffe hier auf das Wohlwollen der ADD (Anm. Aufsichts- und Dienstdirektion).

 

Ratsmitglied Frau Vogler begrüßte die Sitzungsvorlage und die beabsichtigten Beschlussvorschläge der Verwaltung. Vieles hätte ihr Vorredner, Herr Eichhorn, schon erwähnt und angerissen, weshalb sie sich kurz fassen wolle. Die SPD-Fraktion sehe im Allgemeinen die Notwendigkeit, Wohnraum zu schaffen – auch weil sich die Stadt immer weiter entwickle. Bis jedoch das erste Wohn- oder Mehrfamilienhaus stehen wird, sei es ein langer Weg, der behutsam und langsam beschritten werden muss. Frau Vogler lobte die sehr gewissenhafte Prüfung und das detaillierte Monitoring zum Ranking innerhalb der Stadtdörfer. Sie begrüßte, dass die Entwicklung in verschiedenen Abschnitten erfolgen solle und es ein Ranking bzgl. der Stadtdörfer gebe. Dennoch stellte sich ihr die Frage, wie zum Beispiel in Dammheim mit den Verkaufsabsichten umgegangen wird, wenn die Flächen erst später entwickelt werden sollen. Frau Vogler will sicherstellen, dass auch Dammheim „zum Zuge kommt“.

Sie und ihre Fraktion werden das weitere Vorgehen hinsichtlich der Entwicklung der Flächen jedenfalls wohlwollend begleiten.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler betonte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den angestrebten und vorgestellten Weg nicht mitgehen wird, was sicherlich niemanden verwundern würde. Diese Entscheidung ginge mit der fehlerbehafteten sowie umstrittenen INWIS-Studie einher, deren Berechnungsgrundlage zum Bedarf an Wohnraum generell in Frage gestellt werden müsste, und der 60 %-Entwicklung im Außenbereich, was ein Paradigmenwechsel zur geplanten Vorgehensweise vor März 2016 darstellen würde. Landau mache eine positive Entwicklung durch, was unter anderem auf die Entwicklung der zahlreichen Konversionsgebiete, ca. 100 ha, zurückzuführen sei – hiergegen verschließe sich seine Fraktion nicht. Die zuletzt genannte Verkleinerung der Fläche auf 40 ha und die Hinzuziehung von letzten Arrondierungsflächen sowie die Reduzierung von Weinbauflächen für die Baulandentwicklung hätten dazu beigetragen, dass sich der Widerstand gerade seitens der Winzer beruhigt hätte.

Die Entwicklung der verbliebenen Flächen findet jedoch ebenfalls keine Zustimmung seiner Fraktion. Herr Lichtenthäler vermisste in der Darstellung von Herrn Schneider die Abstimmung mit der Regionalplanung, wie bei einer vorherigen Sitzung in der Festhalle angesprochen – wie z.B.: Wie sehe es mit dem LEP IV aus? Es sei ihm zu wenig, nur mitzuteilen, dass Gespräche geführt wurden. Im Wesentlichen sei die Bevölkerungsentwicklung im Vordergrund der Beobachtung. Klimatische Aspekte seien hingegen nicht gut dargestellt. Hierzu bezog sich Herr Lichtenthäler auf ältere topographische Untersuchungen und Restriktionen, die im Bereich des Birnbachs lagen. Herrn Lichtenthäler fehlte außerdem die Darlegung verkehrlicher Anbindungen, was ein „großer Knackpunkt“ sei, wenn in erheblichem Maße Bebauung hinzukäme. Er bemängelte, dass der Gutachter auf die Verkehrsentwicklung nicht weiter eingegangen war. Die vorgelegten Punkte waren seiner Meinung nach insgesamt nicht überzeugend.

Herr Lichtenthäler betonte weiterhin, dass er seinen Vorredner, Herrn Eichhorn, hinsichtlich der Stadtentwicklung und dessen positive Einstellung hierfür verstehen und nachvollziehen könne, er selbst und seine Fraktion hingegen anderer Auffassung seien. Herr Eichhorn hatte bereits im Sommer 2016 gesagt, dass die Stadtdörfer ein Recht auf Entwicklung hätten. Herr Lichtenthäler stellte klar, dass seine Fraktion zur Entwicklung von Innenflächen gemäß der alten Baulandstrategie gestanden hätte. Weiterhin war ihm wichtig zu erwähnen, dass von seiner Fraktion das Problem bezüglich des sozialen Wohnungsbaus mitgetragen werden würde und begrüßte hierzu die weitere Entwicklung. Es sei jedoch schon damals klar gewesen, dass sozialer Wohnraum benötigt werden würde, wozu keine Studie notwendig gewesen wäre.

 

Der Vorsitzende stellte hinsichtlich der Wortmeldung des Ratsmitglieds Herrn Lichtenthäler klar, dass ein vorbildlicher sowie verantwortungsbewusster Umgang mit der vorhandenen Ressource „Fläche“ im Hinblick auf die Innen- und Außenflächen gegeben sei und übergab das Wort an Herrn Kamplade, der zu Herrn Lichtenthälers Aspekt der Zusammenarbeit mit den Planungsbehörden bzgl. der verkehrlichen Anbindung Stellung bezog.

Herr Kamplade erklärte, dass mit den beteiligten Behörden (hier Landesplanungsbehörde und Regionalplanungsbehörde) momentan Kontakt bestehe und demnächst Prognosen über entsprechende Verkehrszahlen von einem Fachbüro, welche als Grundlage für die weitere Planung und gestufte Entwicklung dienen, vorgelegt werden würden. Die erste Stufe der Entwicklung sei unbestritten, da sie auch bei Ausnahme der prognostizierten Bevölkerungszahlen des statistischen Landesamtes notwendig wäre. Dies bedeutet für die Stadt, dass die ermittelten 23 ha zusätzliche Wohnbauflächen im künftigen Flächennutzungsplan eingearbeitet werden können und eine Zustimmung der Landesplanung angenommen werden kann.

Das Thema Verkehr, z.B. die Anbindung an die neuen Flächen, stelle auch nach Herrn Kamplades Auffassung einen „Knackpunkt“ dar. Sobald die Prognosen der Verkehrszahlen vorliegen, werden diese in ein Modell für die weitere Planung und Stadtentwicklung aufgenommen. Dann sei zu erkennen, ob und ggf. welche Maßnahmen zu treffen sind. Herr Kamplade geht davon aus, dass Maßnahmen an entscheidenden Verkehrsknotenpunkten, wie zum Beispiel dem Innenstadtring, notwendig sein werden.

 

Ratsmitglied Herr Dürphold begrüßte das Vorhaben der Projektgruppe Landau baut Zukunft, äußerte jedoch Bedenken hinsichtlich der Verkaufsbereitschaft der Grundstückseigentümer der infrage kommenden Wohnbauflächen und Neubaugebiete. Er stellte die Frage, ob ohne die Nennung eines Preises auch weiterhin die Verkaufsbereitschaft da sei. Seine Bedenken skizzierte er am Beispiel Mörzheim. Eine Nachfrage nach entwickeltem Bauland sei da, aber es gebe keine Möglichkeiten diese zu realisieren. Nachteile zudem seien die Schließung der Schule und die geplante Verlegung der Ortsdurchfahrt. Er äußerte sich kritisch über die geplante Erweiterungsfläche in Mörzheim, die von den Planungsbehörden als zu groß empfunden wurde.

 

Ratsmitglied Herr Wagner äußerte die ablehnende Haltung seiner Fraktion, wie dies auch schon von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erklärt wurde.

Er stellte zudem die Frage zu Herrn Kamplades Äußerung im Hinblick auf die fehlenden Verkehrszahlen, wie es dennoch zur Abstimmung im Bauausschuss kommen könne.

Herr Wagner stellte weiterhin in den Raum, ob das Aussterben des Umlandes als gut empfunden werde. Die Stadt Landau hätte schließlich auch eine Mitverantwortung, dass es dem Umland gutgehe.

Weiterhin fragte er hinsichtlich des Monitorings, wie man sich den Prozess vorstellen könne und ob auch Angaben zu Mietwohnraum erfasst würden. Prinzipiell bedauerte er, dass er bislang wenig zur sozialen Wohnraumförderung in der Diskussion hörte.

 

Herr Schneider erklärte, dass die in seiner Präsentation genannten Ziele der Raum- und Landesplanung im Regionalplan festgelegt seien und Landau als sogenanntes Mittelzentrum mit oberzentraler Teilfunktion und Schwerpunktgemeinde für Wohnen und gewerbliche Entwicklung definiert sei. In Rheinland-Pfalz nehme die Bevölkerung in den meisten Gebieten ab. Dieser Trend sei für Landau hingegen nicht erkennbar bzw. sogar umgekehrt, da Landau wachse.

 

Ratsmitglied Herr Wagner befürchtete, trotz der guten Entwicklung der Region, einen Zusammenbruch der umliegenden Dörfer.

 

Herr Kamplade erklärte, dass die Versorgung mit Wohnraum mit Verkehrslösungen einherginge. Es sei allerdings für Prognosen noch zu früh, da, wie bereits erwähnt, die Verkehrszahlen noch nicht vorliegen und die Entwicklung der Siedlungsflächen abgewartet werden müsste.

 

Ratsmitglied Herr Lerch richtete das Wort an Ratsmitglied Herr Wagner und versicherte ihm, dass der Kreis SÜW nicht aussterben werde. Dies möge jedoch nur als Randbemerkung verstanden werden. Herr Lerch sieht vielmehr noch Klärungsbedarf in Bezug auf die Möglichkeiten der Wohnbauflächenentwicklung.

 

Ratsmitglied Herr Scheid erwähnte, dass er speziell für den Stadtteil Queichheim die Einhaltung des Lärmschutzes als kritisch erachtet.

 

Ratsmitglied Herr Freiermuth griff den Aspekt der Verkaufsbereitschaft seines Vorredners Herrn Dürphold auf und fragte explizit, ob es konkrete Signale seitens der Grundstückseigentümer gebe. Er selbst empfindet die Diskussion um die INWIS-Studie als nervig, das Ergebnis dieser Studie sei nichts Neues. Jeder kann im Internet Immobilienangebote aufrufen und vergleichen.

 

Herr Schneider nahm Stellung zu den Fragen der beiden Vorredner, Herr Scheid und Herr Freiermuth. Er bestätigte, dass der Lärm bei den Flächenentwicklungen in Queichheim gelöst werden müsse. Hierrüber wurde auch bereits Rücksprache mit einem Gutachter gehalten. Zu Herrn Freiermuths Frage hinsichtlich der Verkaufsbereitschaft erklärte Herr Schneider, dass diese bisher nur mündlich auf Basis erster Preisspannen geäußert wurden.

 

Ratsmitglied Herr Wagner fragte nach, wieso die INWIS-Studie damals für einen fünfstelligen Betrag abgesegnet wurde, wenn das Ergebnis nichts Neues brachte, wie es sein Vorredner Herr Freiermuth formulierte.

Der Vorsitzende sowie Herr Kamplade hoben hervor, dass das Thema bereits sehr oft diskutiert wurde. Die Studie brachte Prognosezahlen, darüber hinaus aber auch Erkenntnisse zur Altersstruktur, zu Bindungsquoten der Sozialwohnungen, zur Wohnungsstruktur in Landau oder zur Nachfrageentwicklung in der Stadt. Sie dient damit als objektive Grundlage für wohnungspolitische Diskussionen in der Zukunft.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler fragte nach dem weiteren Verlauf der Baulandentwicklungen im Landauer Südwesten. Herr Schneider zeigte anhand seiner Präsentation nochmals den Zeitplan für das Jahr 2017.

 

Ratsmitglied Herr Löffel äußerte sich abschließend zu den Preisvorstellungen der Eigentümer der zukünftig zu entwickelnden Wohnbauflächen. Er erwähnte, dass in den Stadtdörfern bereits konkrete qm-Preise genannt und damit Erwartungen bei den Eigentümern geweckt wurden.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen zu erkennen waren, konnte der Tagesordnungspunkt abgestimmt werden.


Der Bauausschuss empfahl dem Stadtrat mehrheitlich, bei drei Gegenstimmen, nachgenannte Beschlussvorschläge.