die Beschlussfassung der Sitzungsvorlage ab, weil Arzheim bereits seit 30 Jahren die angeführte Fläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen hat. Arzheim wurde immer geschoben und gleichzeitig wurden in manchen Ortsteilen sogar mehrere Baugebiete realisiert und Konversionsflächen erschlossen. Uns wurde immer aufgezeigt, dass wir mit dieser Fläche an erster Stelle für eine Realisierung ständen. Darum fordern wir dass diese Arzheimer Entwicklungsfläche auf Platz 1 des ersten Prioritätenzeitraums gesetzt wird. Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau soll vorrangig die Abwasserproblematik klären und dies in Verbindung mit der Energie Südwest AG. Wir sehen eine deutliche Verbesserung der Verkehrsproblematik durch die dortige Umsetzung einer Wohnbebauung. Des Weiteren fordern wir künftig für Arzheim eine gesonderte Sitzungsvorlage mit sämtlichen die Gemarkung Arzheim betreffenden Flächen.

 

 

Vom Ortsbeirat Arzheim abgelehnter Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage:

1.              Der Stadtrat stimmt den konkretisierten Wohnbauflächenpotenzialen in der Kernstadt und den Stadtdörfern (siehe Anlagen 1 bis 3) zu. Die aufgezeigten Potenziale sind bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) der Stadt Landau in der Pfalz zu berücksichtigen.

 

2.         Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Baulandstrategie zur Kenntnis und beschließt die vorgelegte Prioritätenliste zur künftigen Entwicklung von Wohnbauflächen in den Stadtdörfern.

 

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis der o. g. Prioritätenliste die Kosten für die Baulandentwicklungen zu ermitteln und im separaten Nachtragshaushalt „Landau baut Zukunft“ abzubilden.

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, die städtischen Gremien über Änderungen an den Flächenzuschnitten der jeweiligen Wohnbauflächenpotenziale (z. B. wg. fehlender Verkaufsbereitschaft) zu informieren und danach in den Planungsprozess zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans zu integrieren.

 


Herr Roland Schneider, Projektgruppe „Landau baut Zukunft“, erläuterte den Anwesenden die Thematik der Sitzungsvorlage, aufbauend auf die Punkte

- Wo stehen wir

- Flächennutzungsplan – Einordnung

- Wie könnte es weitergehen.

 

Es entwickelte sich ein intensiver Informations- und Meinungsaustausch auf dem Weg zur Abstimmung und Beschlussfassung. Es wurden u. a. folgende Punkte thematisiert:

 

Nahversorgung

Einfluss/Zusammenhang von Wohnbebauung und Nahversorgung

 

Planungsrecht

Die Fläche des Entwicklungsbereichs „Am Bittenweg“ ist bereits im Regionalplan als auch Flächennutzungsplan ausgewiesen. Dadurch wäre eine kurzfristige Schaffung von verbindlichem Baurecht durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes möglich.

Oberflächenentwässerung

Neben der notwendigen, relativ aufwendigen Neuerschließung, bestehe die Hauptproblematik jedoch in der Entwässerung des Oberflächenwassers. Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau (EWL) ist diesbezüglich bereits involviert. Allerdings sind gegenwärtig alle Lösungsansätze sehr kostenintensiv. So müssten z. B. neue Kanäle und eine Verbindung zum Ranschbach geschaffen werden.

Der Entwicklungsbereich „Am Bittenweg“ sei sehr wasserreich und Wasser versickere aufgrund der Bodenbeschaffenheit nur schwer.

Von Seiten des Ortsbeirates konnte man sich eine Lösung des Problems durch die Ableitung des Oberflächenwassers über die Staubgärten zur Hauptstraße und der dortigen Einleitung in einen dann vmtl. größer zu dimensionierenden Kanal durchaus vorstellen. Die Kanäle der Hauptstraße würden ohnehin in naher Zukunft saniert. Durch die künftige Ableitung von Oberflächenwasser des Oberdorfes in den Ranschbach, würde ohnehin der Kanal in der Hauptstraße entlastet.

Auch die Nutzung eines, allerdings in Privatbesitz befindlichen Fußweges sei denkbar.

Die Einleitung von Oberflächenwasser in den Mischwasserkanal dürfe jedoch nicht erfolgen.

 

Denkbar sei auch einen Teil des Oberflächenwassers in das nördlich bestehende Überlaufbecken einzuleiten. Das Becken könnte etwas größer/tiefer dimensioniert werden.

Nach den jetzigen Berechnungen des EWL sei ein zweites Becken nötig und vom Überlaubecken zum Ranschbach fehle dennoch eine Verbindung. Ggf. sei auch eine Kombination der beiden Rückhaltebecken sinnvoll, um die bebaubare Fläche zu optimieren.

 

Als weiteren Lösungsvorschlag wurde vorgetragen, dass evtl. die Ableitung des Überlaufwassers des Wasserhochbehälters der Energie Südwest AG, mitgenutzt werden könnte.

 

Im Bereich „Sauschwänzel“ würde auch Wasser abgeleitet. Evtl. biete auch dies einen Lösungsansatz.

 

Herr Schneider werde die verschiedenen Lösungsansätze in die Gespräche mit dem EWL einbringen.

Direkte räumliche Anbindung

Nach heutigen Gesichtspunkten würde man eine Entwicklungsfläche anders auswählen (z. B. ortsnahe Planung/integrierte Lage). Dass keinerlei direkte räumliche Anbindung an das Dorf bestünde, wurde seitens des Ortsbeirates aber eindeutig widersprochen. Vielmehr wurde ausdrücklich die Erhaltung und Integrierung des Grünstreifens „Staubgärten“ schon in der Vergangenheit gewünscht. Zudem schließe sich das Planungsgebiet im Osten direkt an bestehende Wohnbebauung an.

Nordhanglage

Dass die Realisierung eines Wohngebietes an einem Nordhang eher negativ zu beurteilen sei, widersprach der Ortsbeirat. Mit die beste Wohnlage, Am Nauweg, befinde sich an einem Nordhang.

Separate Erstellung von Sitzungsvorlagen

Der Vorsitzende störte sich daran, dass die Sitzungsvorlage und somit Abstimmung über alle Ortsteile auf einmal erfolge; der Ortsbeirat somit auch über die anderen mitentscheiden soll. Dem schlossen sich die Ortsbeiratsmitglieder an. Künftig sollten getrennte Sitzungsvorlagen und Beschlussvorschläge für alle Ortsteile erstellt werden.

 

Festlegung der Priorität

Bei der Festlegung der Priorität entsprechend der Sitzungsvorlage, wurde die südliche Entwicklungsfläche von Arzheim der zweiten Kategorie zugeordnet. Dies erfolgte so, weil noch nicht feststehe, wie die konkrete Umsetzung erfolgen könne. Aufgrund der derzeitigen Datengrundlage könne auch den Eigentümern noch kein verbindlicher Preis genannt werden. Die hohen Kosten für die Entwässerung reduzieren den Ankaufspreis jedoch maßgeblich. Insofern könnte die abgefragte Verkaufsbereitschaft sich nochmal ändern.

 

Die Entwicklung des Arzheimer Südens benötigt eine größere Vorplanung und intensivere Abstimmung mit anderen Fachstellen, für die auch Personal gebunden ist. Man sollte sich lieber Zeit lassen und die Entwässerungsproblematik gründlich aufarbeiten.

Hierzu wurde seitens des Ortsbeirates die Meinung vertreten, dass die Entwicklung keine vier Jahre dauern könne. Die Entwässerungsproblematik sollte in drei bis sechs Monaten zu klären sein.

 

Sollte der EWL die Entwässerungsproblematik nicht zeitnah bestreiten können, käme eine externe Vergabe der Arbeiten in Betracht, zumal hier auch das sehr kurze Zeitfenster zur Sanierung (inkl. Kanalsanierung) der Arzheimer Hauptstraße sowie Prinz-Eugen-Straße (L510) zu berücksichtigen ist, um ggf. nicht nochmals die Straße aufreißen zu müssen und damit wiederum Kosten zu sparen.

 

Die Ortsbeiratsmitglieder befürchten, dass ihre Baulandentwicklung so lange geschoben wird, bis in den anderen Ortsteilen und dem direkten Stadtgebiet so viel Wohnraum entwickelt wurde, dass keine Realisierung mehr in Frage kommt.

 

Die in Arzheims Süden gelegene Entwicklungsfläche ist bereits seit 30 Jahren im Flächennutzungsplan als Bauland ausgewiesen.

Die Entwicklung dieser Fläche wurde immer geschoben und gleichzeitig wurden in manchen Ortsteilen sogar mehrere Baugebiete realisiert und Konversionsflächen erschlossen. Arzheim wurde immer aufgezeigt, dass seine südl. Entwicklungsfläche an erster Stelle für eine Realisierung stände. An dem müsse auch jetzt festgehalten werden. Die Priorität sei nach Ansicht des Ortsbeirates vom Stadtrat dahingehend zu ändern und zu beschließen, dass Arzheim in der Priorität auf Platz 1 des ersten Prioritätenzeitraumes steht.

 

Auswirkung auf die Infrastruktur Arzheims

Nach Ansicht des Ortsbeirates bringt die Entwicklung der Fläche südlich Arzheims entgegen der Entwicklung des Landauer Südwestens, positive Infrastrukturelle Vorteile für den Stadtteil mit sich. So wird z. B. der Fortbestand des Kindergartens und der Grundschule gestärkt und es gäbe eine deutliche Verbesserung der Verkehrsproblematik.

 

In der Bewertungsübersicht müsse aus Sicht des Ortsbeirates dementsprechend der rote Punkt bei der Verkehrsanbindung herausgenommen werden.

 

 

Arrondierungsfläche Arbotstraße

Hier sei Potential für ca. 4 – 5 Wohneinheiten. Diese Fläche könne evtl. schon früher realisiert werden. Hierfür müsse u. a. noch der Flächennutzungsplan (FNP) angepasst und ein Bebauungsplan erstellt werden. Sobald ein Bebauungskonzept bestehe, würde der Ortsbeirat wieder involviert.

 

Wertsteigerungsausgleich zur Förderung der Innentwicklung der Stadtteile und Entwicklung von Landau-Südwest

Durch die Entwicklung von Flächen der Ortsteile kommt, zu Gunsten derselben, ein Wertsteigerungsausgleich, zweckgebunden für deren Innenentwicklung, zum Tragen.

 

Auf Nachfrage eines Ortsbeiratsmitgliedes wurde auch auf die Entwicklung von Landau-Südwest eingegangen. Bei diesem Entwicklungsgebiet ist auch Arzheimer Gemarkung und Arzheimer Winzer betroffen. Hier würden auch Flächen, vergleichbar mit Wollmesheim XXL, geopfert. Zudem wurde auch die dortige Entwässerung angesprochen.

 

Dadurch, dass eine zunächst als Arrondierungsfläche kommunizierte und als solche auch durch den Ortsbeirat befürwortete Fläche, im Nachhinein rechtlich doch als Innenentwicklungsfläche zu handhaben war, konnte für dieses Baulandpotential keine Wertschöpfung zur Förderung der Innenentwicklung Arzheims erzielt werden.

 

Aufgrund dieser Erfahrung zweifelte der Vorsitzende daran, ob es sich tatsächlich bei der Fläche an der Arbotstraße (Am Bücklersberg) um eine Arrondierungsfläche handelt. Daher ließ sich der Vorsitzende von Herrn Schneider dies nochmals bestätigen.

 

Der Vorsitzende ließ sich von Herrn Schneider nochmals den Begriff „Arrondierungsfläche“ erklären.

 

Hiernach kam der Vorsitzende zu der Ansicht, dass Arzheim für die Förderung seiner Innenentwicklung auch der hälftige Wertsteigerungsausgleich für die Umsetzung von Flächen im Landauer Südwesten zusteht, soweit die Arzheimer Gemarkung betroffen ist. Dies gelte entsprechend auch für Wollmesheim. Dem schloss sich der gesamte Ortsbeirat an.

 

Bezüglich der Baulandentwicklung habe der Stadtrat unterschiedliche Instrumente für die Stadtdörfer und Landau-Südwest beschlossen. Beim Instrument für die Stadtteile fließe ein Teil des Wertsteigerungsausgleichs in die Innenentwicklung der Stadtdörfer. Im Landauer Südwesten wurden sog. „Vorbereitende Untersuchungen“ gem. BauGB beschlossen. Hier ist ein Wertsteigerungsausgleich nicht vorgesehen, gem. Herrn Schneider.

 

 


Der Ortsbeirat lehnte einstimmig