Der Vorsitzende fragte nach möglichen Befangenheiten der Ausschussmitglieder. Es meldete sich kein Ausschussmitglied zu Wort. Er schlug vor, die Tagesordnungspunkte 3 – 3.2 gemeinsam zu beraten.

 

Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlagen der Projektgruppe Landau baut Zukunft vom 31. Januar 2017 (TOP 3) sowie 17. März 2017 (TOP 3.2), auf die hingewiesen wird.

Die ergänzte Vorlage 040/008/2017 fasse die Beratungsgegenstände der vorberatenden Gremien (Bauausschuss, Ortsvorsteherbesprechung, Ortsbeiräte) bis zur heutigen Sitzung zusammen und wurde um die Stellungnahme der Verwaltung ergänzt. Ziel sei, gemäß dem Stadtratsbeschluss, zeitnah in allen Ortsteilen das Maß an baulicher Entwicklung zu bestärken. Es sei ein deutliches Vorankommen zu verzeichnen. Die SPD-Stadtratsfraktion habe einen weitergehenden Antrag zur Verwaltungsvorlage eingereicht, der zu Veränderungen der vorgeschlagenen Stufen (aus einer dreistufigen Entwicklung wird eine zweistufige Entwicklung) führe. Er übergab das Wort an den Antragsteller, Herrn Maier.

 

Ratsmitglied Maier betonte, dass es sinnvoll erscheine, die zweite und dritte Entwicklungsstufe zusammenzufassen. Zuerst müsse die tatsächliche Verkaufsbereitschaft abgeklärt werden, bevor über 2021 hinaus Festlegungen stattfinden. Seines Erachtens spreche nichts gegen den Antrag. Es sei zunächst sinnvoll, die Flächen anzugehen, die bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesen sind. Deshalb sei überzeugend, was im ersten Entwicklungsabschnitt präsentiert wurde. Er sei überrascht, dass der Ortsteil Arzheim nach der Vorlage nicht im ersten Abschnitt liegt, obwohl nach seinem Kenntnisstand der Ortsteil Arzheim andere Signale von der Verwaltung erhalten habe. Die Fläche sei bereits seit 30 Jahren im Flächennutzungsplan vorgesehen, weshalb der Ortsteil Arzheim von einer Priorisierung im ersten Erweiterungsabschnitt ausging. Die Argumente bzgl. der Entwässerung in Arzheim seien einleuchtend. Allerdings mache es keinen Sinn, den Ortsteil Arzheim nach hinten zu schieben, was der Kompromissvorschlag der Verwaltung bzgl. der Entwicklung vorsehe. Er möchte am Antrag der SPD festhalten.

 

Der Vorsitzende erwiderte, dass sehr ernsthaft an der Sache gearbeitet wird.

 

Ratsmitglied Lerch sei über den Antrag erfreut aber auch zugleich überrascht. Die CDU-Fraktion habe vor 4 Jahren einen Antrag eingebracht, der vorsah, im Ortsteil Godramstein eine Arrondierung vorzunehmen. Dieser Antrag wurde aufgrund der nicht erkennbaren Notwendigkeit, Bauflächen im Ortsteil Godramstein zur Verfügung zu stellen, abgelehnt. Die jetzige Vorlage der Verwaltung sei gut begründet, abgewogen und es sei eine vernünftige Abstufung vorgeschlagen. Bis auf den Ortsteil Arzheim hätten der Vorlage alle Ortsteile zugestimmt. Wenn nun Änderungen vorgenommen werden, müssten diese nochmals komplett in allen Ortsbeiräten behandelt werden, was einen Zeitverzug mit sich bringe. Durch die zwei neuen Zeiträume würden die Ortsteile Nußdorf und Mörlheim benachteiligt werden. Die vorgeschlagene Sitzungsvorlage sei nach Abwägung zustimmungsfähig.

 

Ratsmitglied Hartmann behielt sich bei politischen Entscheidungen vor, bei Mehrheiten mitzugehen, sofern die Notwendigkeit gesehen wird. Seine Fraktion werde dem Antrag zustimmen und die Vorlage aufgrund der Nichtnachvollziehbarkeit ablehnen.

 

Ratsmitglied Freiermuth erklärte, dass die Argumente der SPD, aber auch die Argumente der Verwaltungsvorlage zutreffend sind. Auf den Ortsteil Arzheim müsse Rücksicht genommen werden, ein Zeitverzug sei allerdings ungünstig. Beidem müsste man gerecht werden. Er fragte nach, ob der neue § 13 b des Baugesetzbuchens (BauGB) Berücksichtigung finde, um eine Beschleunigung vorzunehmen. Er fragte nach den Möglichkeiten.

 

Ratsmitglied Eichhorn verdeutlichte, dass der Antrag zur Vorlage differenziert zu sehen sei. Der Kompromissvorschlag beinhaltet zwei Stufen: Im ersten Bauabschnitt den Ortsteil Arzheim mit Eignungsprüfung zu berücksichtigen, im zweiten Bauabschnitt die Entwicklung selbst. Beim zweiten Abschnitt sei der Ortsteil Nußdorf mit enthalten. Allerdings soll der Ortsteil Arzheim prioritär vorgezogen werden. Hierbei sehe er ein Problem, da entsprechend der Verkaufsbereitschaft, Realisierungsmöglichkeiten, etc. begonnen werden sollte und nicht nach festgelegten Ortsteilen. Der Antrag sehe beim Ortsteil Arzheim nur den ersten Bauabschnitt vor (Eignungsprüfung und Entwicklung selbst). Das Wort „prioritär“ sollte im Antrag rausgenommen werden.

 

Der Vorsitzende antwortete, dass zunächst über den SPD-Antrag abgestimmt wird, Der Antrag sehe eine zweistufige Entwicklung vor (2017-2021 und 2021-2027). Die Darstellung, dass in der zweiten Stufe (ab 2022) der Ortsteil Nußdorf um ein Jahr nach hinten geschoben werden würde, könne nicht bestätigt werden.

 

Ratsmitglied Maier betonte, dass der Ortsteil Nußdorf nach der Verwaltungsvorlage schlechter gestellt sei als nach dem Antrag.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass kein Raum für Spekulationen sei. Die Vorlage und der Antrag seien klar formuliert. Er übergab das Wort an Herrn Schneider zur näheren Erläuterung der Baurechtsnovelle.

 

Herr Schneider erläuterte, dass die anstehende Baurechtsnovelle im Bundestag beraten und beschlossen wurde und nun im Bundesrat behandelt wird. Falls diese Zustimmung finde, gäbe es für kleinere Flächen am Ortsrand eine temporäre Vereinfachung, Baurecht zu schaffen. Das beschleunigte Verfahren könnte demnach auch auf kleinere Flächen am Ortsrand mit Bauflächen von 1 ha angewandt werden. Hierbei wären auch sechs von acht Flächen der Ortsteile betroffen. Die Ortsteile Arzheim und Godramstein wären hierbei außen vor. Das neue Verfahren könnte bei Grundstücken mit einer Bruttobaulandfläche von 1,2 - 1,5 ha. (Nettobauland deutlich unter 1 ha.) im ersten Entwicklungsabschnitt angewandt werden. Dies betreffe die Ortsteile Wollmesheim, Mörzheim sowie grundsätzlich auch Mörlheim und Nußdorf. Die neue Regelung solle aber nach aktuellem Kenntnisstand bis Ende 2021 befristet werden. Insofern seien unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Prioritäten nur zwei Flächen, die sich in den Ortsteilen Wollmesheim und Mörzheim befinden, mittels der neuen Regelung zu entwickeln.

 

Ratsmitglied Lerch fragte nach der einjährigen Überlappung des Jahres 2021/2022 des Antrages sowie ob bei Zustimmung des SPD-Antrages eine neue Runde der Ortsbeiräte gestartet werden müsste.

 

Der Vorsitzende verneinte den erneuten Gremienweg der Ortsteile. Er übergab das Wort an Herrn Maier.

 

Ratsmitglied Maier antwortete, dass der Antragsteller die zeitlichen Abschnitte analog der Verwaltungsvorlage sehe. Bei der Verwaltungsvorlage seien Ortsteile im zweiten Abschnitt deutlich schlechter gestellt. Er sei kompromissbereit, den Antrag entsprechend der Vorlage zu formulieren „ab 2017 der erste Abschnitt, ab 2021 der zweite Abschnitt“.

 

Ratsmitglied Eichhorn betonte, dass der Ortsteil Arzheim dann früher entwickelt werden würde, was die Verwaltung nicht vorsehe.

 

Der Vorsitzende wandte ein, dass in der heutigen Sitzung über den Antrag lediglich vorberatend abgestimmt wird. Die endgültige Abstimmung finde im Stadtrat statt.

 

Ratsmitglied Lerch fragte nach, ob eine Korrektur/Ergänzung der Vorlage bis zur Sitzung des Stadtrates stattfinde. Er habe grundsätzlich kein Problem damit, die Abschnitte früher zu beginnen und zu entwickeln, sofern die Verwaltung erklärt, dass die Umsetzung erfolgen kann.

 

Ratsmitglied Eichhorn ergänzte, dass nach einem Beschluss des Ortsteils Arzheim seit 30 Jahren diese Fläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen ist. In dieser Zeit hätten andere Ortsteile mehrere Baugebiete entwickelt. Es sei unfair, dass nun die anderen Ortsteile darunter leiden müssen, dass Arzheim bisher nichts entwickelte.

 

Ratsmitglied Maier antwortete, dass die Entwicklung in Arzheim schwierig sei und es deshalb auch sinnvoll erscheine, diese im ersten Abschnitt zu behandeln.

 

Herr Schneider erklärte, dass die ursprüngliche Intention der vorgelegten Prüfung war, welche Flächen entwickelt werden können. Im Ortsteil Arzheim habe man in diesem Zuge festgestellt, dass die Fläche im Flächennutzungsplan seit längerer Zeit ausgewiesen ist. Damals seien bzgl. der Entwässerung andere Voraussetzungen vorhanden gewesen. In der Zwischenzeit wurden andere Flächen entwickelt, die an dieses Kanalnetz angeschlossen sind. In Abstimmung mit dem EWL wurde das Problem der Entwässerung festgestellt. Eine Lösung der schwierigen Entwässerungssituation würde hohe Kosten verursachen. Die Kompromisslösung solle im Ergebnis Klarheit schaffen und die Möglichkeit eingeräumt werden, bei einem „negativen“ Ergebnis für den Ortsteil Arzheim, Alternativflächen im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans zu prüfen. Diese Überlegungen wäre aus Sicht der Verwaltung ein sinnvoller Weg. Aus fachlicher Sicht sei die Umsetzung und Abarbeitung problematisch, wenn der erste Entwicklungszeitraum nicht verlängert wird und eine neue Fläche komplett hinzukäme. Dies sei auch der Hintergrund für den Satz der Sitzungsvorlage zur personellen und finanziellen Machbarkeit.

 

Ratsmitglied Freiermuth fragte nochmals nach, ob hierbei nicht der § 13 b BauGB entgegen käme.

 

Herr Schneider antwortete, dass dieser Paragraph nur eine Verfahrensvereinfachung darstellt, in dem er in der Praxis eine Bürgerbeteiligungsstufe spare. Bislang wurde bei dem § 13 a BauGB trotzdem das normale Verfahren in reduzierter Form durchgeführt, denn die Entscheidung sei mit lediglich einer Bürgerbeteiligung schwierig. Ferner sei Arzheim aufgrund der Flächengröße nicht über den § 13 b BauGB zu entwickeln.

 

Der Hauptausschuss stimmte dem Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom      8. März 2017 einstimmig mit 10-Ja-Stimmen und fünf Enthaltungen zu.

 

Der Vorsitzende fragte nach dem Votum bzgl. des Ortsteils Mörzheim. Es erfolgten keine Wortmeldungen, deshalb wird der Empfehlung des Ortsbeirats Mörzheim gefolgt.

 

Ratsmitglied Freiermuth informierte, dass der Ortsbeirat Mörzheim vorschlug, beim Verkauf von Ackerflächen willkürliche Grenzen zu ziehen, um Restflächen außerhalb des Baugebietes zu vermeiden und eine Unwirtschaftlichkeit dieser Flächen ausgeschlossen werden kann. Dies sehe er auch für andere Ortsteile als sinnvoll an.

 

Frau Baumstark erklärte zum weiteren Verfahren, dass der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion heute vorberaten wurde und abschließend im Stadtrat abschließend behandelt wird. Ziel der Verwaltung sei, dass die Vorlagen 040/006/2017 und 040/008/2017 in eine neue Vorlage eingearbeitet werden, sodass der Stadtrat dann über den Antrag sowie eine Vorlage entscheidet.

 

 

 

 


Der Hauptausschuss nahm die Sitzungsvorlagen zur Kenntnis.