Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 3

1.  Der Umgestaltung der Einmündung B 38 / L 543 in einen höhenfreien Knoten wird grundsätzlich  zugestimmt.

 

2.  Die landschaftspflegerische Begleitplanung ist zu ergänzen und zu überarbeiten.

 

3.  Aufgrund des umfassenden Eingriffs in Natur, Landschaft und Landschaftsbild, der Nähe zum Naturschutzgebiet Ebenberg und der fehlenden Darstellung im Flächennutzungsplan sollte zur Schaffung von Baurecht ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.

 


Der Vorsitzende führte kurz in das Thema der Sitzungsvorlage der Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur vom 22.02.2017 ein, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Die besagten Straßen führen am Ebenberg vorbei hin zur Autobahnanschlussstelle Süd; respektive zur Abbiegung nach Insheim. Die Verkehrsverhältnisse an dieser Einmündung sind als schwierig einzustufen. Wiederholt war es in den letzten Jahren zu Unfällen gekommen. Der Vorhabenträger, LBM Speyer (Landesbetrieb Mobilität), welcher im Auftrag des Bundes plane und baue, plane nun einen höhenfreien Umbau des Knotenpunkts. Herr Bernhard erhielt das Wort für weitere Erläuterungen.

Anhand eines Lageplans verdeutlichte Herr Bernhard die geplante Maßnahme. Zukünftig solle die Straße etwas mehr südlich verlaufen und zum Normalniveau der Straße angehoben werden. Momentan würde sich der Knotenpunkt in einer Senke befinden. Die Straße nach Insheim werde dann unter der B 38 durchgeführt und mit einer Rampe in Fahrtrichtung Landau sowie von der Autobahn kommend versehen. Zukünftig sollen alle Fahrtrichtungen mit Rampen abgedeckt und somit höhenfrei werden.

Die Grenze des Naturschutzgebietes wurde bei der Planung beachtet. Die Baumaßnahme würde sich komplett nach Süden erstrecken, so dass das Naturschutzgebiet nicht direkt von der Baumaßnahme betroffen sein wird.

Da sich die Einmündung im Stadtgebiet Landau befindet, müsse die Stadt als Träger öffentlicher Belange Stellung zum Bauvorhaben beziehen. Herr Bernhard erklärte, dass eine Prüfung der Maßnahme in der Verwaltung erfolgte und sie als richtig zu beurteilen sei. Bei der Maßnahme handle es sich allerdings um ein großes Bauvorhaben für eine Straße, die relativ wenige Verkehrsbewegungen aufweisen würde. Der Bund als Vorhabenträger möchte allerdings den Knotenpunkt sicherer machen und entschärfen, obwohl es sich nicht um einen offiziellen Unfallschwerpunkt handeln würde. Dafür hätte der Bund gerne das positive Votum der Stadt.

Bedenken, so Herr Bernhard, seien hinsichtlich landespflegerischer Ausgleichsflächen für den Naturschutz zu äußern. Die Untere Naturschutzbehörde habe aufgrund der Größe der Maßnahme den „Finger gehoben“. Daher halte die Untere Naturschutzbehörde ein Planfeststellungsverfahren für erforderlich. Derzeit wolle der Vorhabenträger ein Abstimmungsverfahren durchführen, damit – wenn alle Betroffenen zustimmen – Baurecht herrsche. Herr Bernhard hält bei einer Baumaßnahme dieser Größe ein Planfeststellungsverfahren, so wie es von der Unteren Naturschutzbehörde verlangt wird, für sinnvoll und befürworte dies. Dennoch bat Herr Bernhard, dem Vorhaben mit der Ergänzung „Erstellung eines Planfeststellungsverfahren“ zuzustimmen.

 

Ratsmitglied Herr Eichhorn teilte mit, dass er tags zuvor in seiner Fraktion das Thema diskutiert hätte. Er wies darauf hin, dass der LBM (Landesbetrieb Mobilität Speyer) selbst in der Baumaßnahmenbeschreibung von einer Maßnahme „unwesentlicher Bedeutung“ spreche. Herrn Eichhorns Meinung nach, würde die Maßnahme in keinem Verhältnis von Kosten zu Nutzen stehen. Er schlug vor, daher nochmals das Gespräch mit dem LBM zu suchen. Herr Bernhard merkte an, dass vor dem Abstimmungsverfahren zig Varianten geprüft wurden. Unter anderem wurde beispielsweise ein Kreisverkehr in Erwägung gezogen. Letztendlich hätte sich der Vorhabenträger für die vorgelegte Variante entschieden. Daher halte Herr Bernhard es nicht für sinnvoll, erneut das Gespräch zu suchen. Herr Eichhorn wollte hierzu wissen, ob Herr Bernhard den Kostenfaktor kenne, was jedoch verneint wurde. Da der Bund zu 100 % die Kosten tragen wird, werden diese in der Regel nicht bekanntgegeben.

 

Ratsmitglied Frau Vogler erinnerte sich daran, dass die Maßnahme vor Jahren schon einmal zur Debatte stand. Ihr wurde direkt von Herrn Bernhard bestätigt, dass das Thema bereits im Jahr 2009 diskutiert wurde.

 

Ratsmitglied Herr Eisold hielt die Maßnahme vom Grundsatz her gut. Die Gefahrenstelle, von Insheim aus kommend, sei in der Tat vorhanden. Die Baumaßnahme erinnerte ihn an den Brückenbau bei Dammheim. In diesem Zusammenhang erkundigte er sich, ob mit einer erhöhten Lärmbelästigung zu rechnen sei. Für Landau würden sich diesbezüglich keine Beeinträchtigungen ergeben, erklärte Herr Bernhard, da der Knoten fernab von Siedlungsflächen liege.

 

Ratsmitglied Herr Wagner fragte nach, ob schon ein Zeitplan vom Vorhabenträger genannt wurde, was jedoch nicht der Fall sei. Herr Wagner äußerte, dass vor Baubeginn idealerweise geschaut werden sollte, dass andere Baumaßnahmen (wie z.B. „Horstbrücke“) abgeschlossen seien. Für ihn wäre es ein „Horrorszenario“, wenn drei Großbaustellen auf einmal vorhanden wären. Der Vorsitzende dankte ihm für den Hinweis.

 

Ratsmitglied Herr Dürphold war wie sein Vorredner, Herr Eisold, der Meinung, dass die Gefahrenstelle beseitigt werden sollte. Dennoch hielt er die Maßnahme für überdimensioniert. Es entstehe der Eindruck, dass jemand – hier der Bund – zu viel Geld zum Ausgeben hätte. Ihn würde interessieren, weshalb ein Kreisverkehr in den Vorgesprächen nicht als Alternative gesehen wurde. Da die Geschwindigkeit auf 70 km/h gedrosselt werde, verstehe er nicht, weshalb nun Millionen „vergraben“ werden und kein Kreisverkehr infrage käme. Weiterhin plädierte er für das Planfeststellungsverfahren, gerade auch, weil sich die Untere Naturschutzbehörde kritisch äußerte.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler berief sich auf seine Vorredner und betonte ebenfalls, dass es sich um eine recht große Baumaßnahme handeln würde. Er sehe zwar den Flächenverbrauch kritisch, dennoch sei der Sicherheitsfaktor der vorhandenen Gefahrenstelle wichtig. Auch Herr Lichtenthäler schloss sich der Empfehlung der Verwaltung an und sprach sich für ein Planfeststellungsverfahren aus. Er gehe davon aus, dass die Maßnahme daher nicht zeitnah umgesetzt werden könne.

Als weiteren Punkt nannte Herr Lichtenthäler einen ungeteerten, aber befestigten Abschnitt des Radweges von Insheim aus kommend bis hin zur Einmündung Am Ebenberg. Er halte es für sinnvoll diesen Weg an das Radwegenetz anzubinden und direkt mit der großen Baumaßnahme auszubauen. Hierzu hätte er auch schon Kontakt mit einem Gemeinderatsmitglied aus Insheim hergestellt, der in der Zwischenzeit einen entsprechenden Antrag vorbereiten würde. Herr Lichtenthäler würde jedenfalls die Anbindung des Radweges als gute Ergänzung der Maßnahme werten. Es sei nicht ausreichend, nur die Unterführung für die Radfahrer zu berücksichtigen. Herr Lichtenthäler wünsche sich diesbezüglich, dass die Verwaltung den Dialog mit dem LBM Speyer und der Ortsgemeinde Insheim suche. Herr Bernhard erklärte, dass es schwierig werde, den Antrag in das laufende Baurechtsverfahren einzubringen. Nichtsdestotrotz werde versucht, eine Lösung zu finden oder herbeizuführen. Herr Bernhard merkte an, dass der Bund nicht offiziell einen Wirtschaftsweg der Stadt Landau ausbauen bzw. asphaltieren werde.

 

Ratsmitglied Herr Heuberger wollte wissen, wie die Zufahrt zum Ebenberg sichergestellt werde. Herr Bernhard zeigte anhand einer Visualisierung, wie die Zufahrt erreicht werden kann. „Querverkehr“ würde es somit nicht mehr geben.

 

Ratsmitglied Herr Lerch stellte fest, dass sich alle darin einig seien, den Ist-Zustand als nicht ideal einzustufen. Die Gefahrenstelle könne in der jetzigen Form nicht weiterbestehen. Er äußerte sich allerdings kritisch hinsichtlich der vom Vorhabenträger geplanten Dimension der Maßnahme.

Herr Lerch wollte zudem in Erfahrung bringen, weshalb die Stadt bei der Maßnahme des Bundes zustimmen müsste und ob die Stadt überhaupt eine Kompetenz hierzu hätte. Was würde eine Ablehnung der Stadt bedeuten? Herr Bernhard teilte ihm mit, dass im Falle einer Nichtzustimmung ein Rechtsverfahren eingeleitet werde und im Planfeststellungsverfahren die Einsprüche abgewogen werden.

 

Ratsmitglied Herr Eisold fragte, ob sich die Kapazitäten der Straße verändern würden. Könnte evtl. ein Zusammenhang mit dem B 10-Ausbau zwischen Godramstein und Landau hergestellt werden, so dass beispielsweise Verkehrsteilnehmer möglicherweise ausweichen könnten? Ein zeitlicher Zusammenhang könne durchaus bestehen, so Herr Bernhard, aber mit dem Ausbau der B 10 hinge die Maßnahme nicht zusammen. Zunächst müsste Baurecht geschaffen werden, das davon abhängt, ob das Abstimmungsverfahren durchläuft. Nach derzeitigem Informationsstand würde beim Ausbau der B 10 der Verkehr in beide Richtungen einspurig verlaufen können. Somit wäre kein großräumiger Umleitungsverkehr notwendig. Herr Bernhard erwarte zudem keine großen Verkehrsbehinderungen bei der Umgestaltung der Einmündung B 38 / L 543, da die Strecke, im Vergleich zur B 10, nicht stark frequentiert sei.


Der Bauausschuss beschloss daraufhin einstimmig, bei drei Enthaltungen, nachgenannten Beschlussvorschlag.