Sitzung: 14.03.2017 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 3
Vorlage: 660/125/2017
1. Der Umgestaltung der Einmündung B 38 / L 543
in einen höhenfreien Knoten wird grundsätzlich
zugestimmt.
2. Die landschaftspflegerische Begleitplanung ist
zu ergänzen und zu überarbeiten.
3. Aufgrund des umfassenden Eingriffs in Natur,
Landschaft und Landschaftsbild, der Nähe zum Naturschutzgebiet Ebenberg und der
fehlenden Darstellung im Flächennutzungsplan sollte zur Schaffung von Baurecht
ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.
Der Vorsitzende führte kurz in das Thema der
Sitzungsvorlage der Abteilung Mobilität und Verkehrsinfrastruktur vom
22.02.2017 ein, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist. Die besagten
Straßen führen am Ebenberg vorbei hin zur Autobahnanschlussstelle Süd;
respektive zur Abbiegung nach Insheim. Die Verkehrsverhältnisse an dieser
Einmündung sind als schwierig einzustufen. Wiederholt war es in den letzten
Jahren zu Unfällen gekommen. Der Vorhabenträger, LBM Speyer (Landesbetrieb
Mobilität), welcher im Auftrag des Bundes plane und baue, plane nun einen
höhenfreien Umbau des Knotenpunkts. Herr Bernhard erhielt das Wort für weitere
Erläuterungen.
Anhand eines Lageplans verdeutlichte Herr Bernhard die
geplante Maßnahme. Zukünftig solle die Straße etwas mehr südlich verlaufen und
zum Normalniveau der Straße angehoben werden. Momentan würde sich der
Knotenpunkt in einer Senke befinden. Die Straße nach Insheim werde dann unter
der B 38 durchgeführt und mit einer Rampe in Fahrtrichtung Landau sowie von der
Autobahn kommend versehen. Zukünftig sollen alle Fahrtrichtungen mit Rampen
abgedeckt und somit höhenfrei werden.
Die Grenze des Naturschutzgebietes wurde bei der
Planung beachtet. Die Baumaßnahme würde sich komplett nach Süden erstrecken, so
dass das Naturschutzgebiet nicht direkt von der Baumaßnahme betroffen sein
wird.
Da sich die Einmündung im Stadtgebiet Landau befindet,
müsse die Stadt als Träger öffentlicher Belange Stellung zum Bauvorhaben
beziehen. Herr Bernhard erklärte, dass eine Prüfung der Maßnahme in der
Verwaltung erfolgte und sie als richtig zu beurteilen sei. Bei der Maßnahme
handle es sich allerdings um ein großes Bauvorhaben für eine Straße, die
relativ wenige Verkehrsbewegungen aufweisen würde. Der Bund als Vorhabenträger
möchte allerdings den Knotenpunkt sicherer machen und entschärfen, obwohl es
sich nicht um einen offiziellen Unfallschwerpunkt handeln würde. Dafür hätte
der Bund gerne das positive Votum der Stadt.
Bedenken, so Herr Bernhard, seien hinsichtlich
landespflegerischer Ausgleichsflächen für den Naturschutz zu äußern. Die Untere
Naturschutzbehörde habe aufgrund der Größe der Maßnahme den „Finger gehoben“.
Daher halte die Untere Naturschutzbehörde ein Planfeststellungsverfahren für
erforderlich. Derzeit wolle der Vorhabenträger ein Abstimmungsverfahren
durchführen, damit – wenn alle Betroffenen zustimmen – Baurecht herrsche. Herr
Bernhard hält bei einer Baumaßnahme dieser Größe ein
Planfeststellungsverfahren, so wie es von der Unteren Naturschutzbehörde
verlangt wird, für sinnvoll und befürworte dies. Dennoch bat Herr Bernhard, dem
Vorhaben mit der Ergänzung „Erstellung eines Planfeststellungsverfahren“
zuzustimmen.
Ratsmitglied Herr Eichhorn teilte mit,
dass er tags zuvor in seiner Fraktion das Thema diskutiert hätte. Er wies
darauf hin, dass der LBM (Landesbetrieb Mobilität Speyer) selbst in der
Baumaßnahmenbeschreibung von einer Maßnahme „unwesentlicher Bedeutung“ spreche.
Herrn Eichhorns Meinung nach, würde die Maßnahme in keinem Verhältnis von
Kosten zu Nutzen stehen. Er schlug vor, daher nochmals das Gespräch mit dem LBM
zu suchen. Herr Bernhard merkte an, dass vor dem Abstimmungsverfahren zig
Varianten geprüft wurden. Unter anderem wurde beispielsweise ein Kreisverkehr
in Erwägung gezogen. Letztendlich hätte sich der Vorhabenträger für die
vorgelegte Variante entschieden. Daher halte Herr Bernhard es nicht für
sinnvoll, erneut das Gespräch zu suchen. Herr Eichhorn wollte hierzu wissen, ob
Herr Bernhard den Kostenfaktor kenne, was jedoch verneint wurde. Da der Bund zu
100 % die Kosten tragen wird, werden diese in der Regel nicht bekanntgegeben.
Ratsmitglied Frau Vogler erinnerte sich
daran, dass die Maßnahme vor Jahren schon einmal zur Debatte stand. Ihr wurde
direkt von Herrn Bernhard bestätigt, dass das Thema bereits im Jahr 2009
diskutiert wurde.
Ratsmitglied Herr Eisold hielt die
Maßnahme vom Grundsatz her gut. Die Gefahrenstelle, von Insheim aus kommend,
sei in der Tat vorhanden. Die Baumaßnahme erinnerte ihn an den Brückenbau bei
Dammheim. In diesem Zusammenhang erkundigte er sich, ob mit einer erhöhten
Lärmbelästigung zu rechnen sei. Für Landau würden sich diesbezüglich keine
Beeinträchtigungen ergeben, erklärte Herr Bernhard, da der Knoten fernab von
Siedlungsflächen liege.
Ratsmitglied Herr Wagner fragte nach,
ob schon ein Zeitplan vom Vorhabenträger genannt wurde, was jedoch nicht der
Fall sei. Herr Wagner äußerte, dass vor Baubeginn idealerweise geschaut werden
sollte, dass andere Baumaßnahmen (wie z.B. „Horstbrücke“) abgeschlossen seien.
Für ihn wäre es ein „Horrorszenario“, wenn drei Großbaustellen auf einmal
vorhanden wären. Der Vorsitzende dankte ihm für den Hinweis.
Ratsmitglied Herr Dürphold war wie sein
Vorredner, Herr Eisold, der Meinung, dass die Gefahrenstelle beseitigt werden
sollte. Dennoch hielt er die Maßnahme für überdimensioniert. Es entstehe der
Eindruck, dass jemand – hier der Bund – zu viel Geld zum Ausgeben hätte. Ihn
würde interessieren, weshalb ein Kreisverkehr in den Vorgesprächen nicht als
Alternative gesehen wurde. Da die Geschwindigkeit auf 70 km/h gedrosselt werde,
verstehe er nicht, weshalb nun Millionen „vergraben“ werden und kein
Kreisverkehr infrage käme. Weiterhin plädierte er für das
Planfeststellungsverfahren, gerade auch, weil sich die Untere
Naturschutzbehörde kritisch äußerte.
Ratsmitglied Herr Lichtenthäler berief sich
auf seine Vorredner und betonte ebenfalls, dass es sich um eine recht große
Baumaßnahme handeln würde. Er sehe zwar den Flächenverbrauch kritisch, dennoch
sei der Sicherheitsfaktor der vorhandenen Gefahrenstelle wichtig. Auch Herr
Lichtenthäler schloss sich der Empfehlung der Verwaltung an und sprach sich für
ein Planfeststellungsverfahren aus. Er gehe davon aus, dass die Maßnahme daher
nicht zeitnah umgesetzt werden könne.
Als weiteren Punkt nannte Herr Lichtenthäler einen
ungeteerten, aber befestigten Abschnitt des Radweges von Insheim aus kommend
bis hin zur Einmündung Am Ebenberg. Er halte es für sinnvoll diesen Weg an das
Radwegenetz anzubinden und direkt mit der großen Baumaßnahme auszubauen. Hierzu
hätte er auch schon Kontakt mit einem Gemeinderatsmitglied aus Insheim
hergestellt, der in der Zwischenzeit einen entsprechenden Antrag vorbereiten
würde. Herr Lichtenthäler würde jedenfalls die Anbindung des Radweges als gute
Ergänzung der Maßnahme werten. Es sei nicht ausreichend, nur die Unterführung
für die Radfahrer zu berücksichtigen. Herr Lichtenthäler wünsche sich
diesbezüglich, dass die Verwaltung den Dialog mit dem LBM Speyer und der
Ortsgemeinde Insheim suche. Herr Bernhard erklärte, dass es schwierig werde,
den Antrag in das laufende Baurechtsverfahren einzubringen. Nichtsdestotrotz werde
versucht, eine Lösung zu finden oder herbeizuführen. Herr Bernhard merkte an,
dass der Bund nicht offiziell einen Wirtschaftsweg der Stadt Landau ausbauen
bzw. asphaltieren werde.
Ratsmitglied Herr Heuberger wollte wissen,
wie die Zufahrt zum Ebenberg sichergestellt werde. Herr Bernhard zeigte anhand
einer Visualisierung, wie die Zufahrt erreicht werden kann. „Querverkehr“ würde
es somit nicht mehr geben.
Ratsmitglied Herr Lerch stellte fest,
dass sich alle darin einig seien, den Ist-Zustand als nicht ideal einzustufen.
Die Gefahrenstelle könne in der jetzigen Form nicht weiterbestehen. Er äußerte
sich allerdings kritisch hinsichtlich der vom Vorhabenträger geplanten
Dimension der Maßnahme.
Herr Lerch wollte zudem in Erfahrung bringen, weshalb
die Stadt bei der Maßnahme des Bundes zustimmen müsste und ob die Stadt
überhaupt eine Kompetenz hierzu hätte. Was würde eine Ablehnung der Stadt
bedeuten? Herr Bernhard teilte ihm mit, dass im Falle einer Nichtzustimmung ein
Rechtsverfahren eingeleitet werde und im Planfeststellungsverfahren die
Einsprüche abgewogen werden.
Ratsmitglied Herr Eisold fragte, ob sich die Kapazitäten der Straße verändern würden. Könnte evtl. ein Zusammenhang mit dem B 10-Ausbau zwischen Godramstein und Landau hergestellt werden, so dass beispielsweise Verkehrsteilnehmer möglicherweise ausweichen könnten? Ein zeitlicher Zusammenhang könne durchaus bestehen, so Herr Bernhard, aber mit dem Ausbau der B 10 hinge die Maßnahme nicht zusammen. Zunächst müsste Baurecht geschaffen werden, das davon abhängt, ob das Abstimmungsverfahren durchläuft. Nach derzeitigem Informationsstand würde beim Ausbau der B 10 der Verkehr in beide Richtungen einspurig verlaufen können. Somit wäre kein großräumiger Umleitungsverkehr notwendig. Herr Bernhard erwarte zudem keine großen Verkehrsbehinderungen bei der Umgestaltung der Einmündung B 38 / L 543, da die Strecke, im Vergleich zur B 10, nicht stark frequentiert sei.
Der Bauausschuss beschloss daraufhin einstimmig, bei drei Enthaltungen, nachgenannten Beschlussvorschlag.