Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 2

1.         Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau wird der Bebauungsplan F 7 „Ehemaliger Möbelhof in der Helmbachstraße" aufgestellt.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der in dieser Begründung dargestellten Planungsziele vorzunehmen.

 

3.         Der Abweichung von der Richtlinie zur Festsetzung von gefördertem Mietwohnungsbau nach Landeswohnraumfördergesetz (LWoFG) im Rahmen der Baulandbereitstellung in der Stadt Landau (Quotierungsrichtlinie) und der in der Begründung beschriebenen Ersatzmaßnahme zum Nachweis der sozialen Verantwortung wird zugestimmt.

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 27. Februar 2017, auf die hingewiesen wird. Es sei umfänglich in der Sitzung des Bauausschusses beraten worden mit deutlichem Votum für die Beschlussvorlage.

 

Ratsmitglied Hartmann erklärte, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde. Für jeden Investor und Projektentwickler seien die 25 % eine Belastung. Es sei bedauerlich, dass bereits bei der ersten Situation eine Ausnahme eingeräumt werde.


Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat mehrheitlich mit 13 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmung nachfolgenden Beschlussvorschlag: