Sitzung: 14.03.2017 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Vorlage: 610/450/2017
1. Für das in der
Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau wird der Bebauungsplan F 7 „Ehemaliger Möbelhof in der Helmbachstraße" aufgestellt.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage
der in dieser Begründung dargestellten Planungsziele vorzunehmen.
3. Der
Abweichung von der Richtlinie zur Festsetzung von gefördertem Mietwohnungsbau
nach Landeswohnraumfördergesetz (LWoFG) im Rahmen der Baulandbereitstellung in
der Stadt Landau (Quotierungsrichtlinie) und der in der Begründung
beschriebenen Ersatzmaßnahme zum Nachweis der sozialen Verantwortung wird
zugestimmt.
Der Vorsitzende führte kurz in das Thema der
Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 27.02.2017
ein, auf welche verwiesen wird. Er betonte, dass erst am 07.03.2017 eine
Quotierungsrichtlinie für sozialen und geförderten Mietwohnungsbau im Stadtrat
verabschiedet wurde und nun, kaum eine Woche später, über die erste Abweichung
beschlossen werden soll. Der Vorsitzende, dem hier „zwei Herzen in einer Brust“
schlugen, übergab für die fachliche Stellungnahme das Wort an Herrn Kamplade.
Konkret gehe es, so Herr Kamplade, um zwei zusammenhängende
Dinge: Vor Verabschiedung der Quotierungsrichtlinie wäre der Verwaltung der
Abweichungsantrag vorgelegt worden. Seit 07.03.2017 hat sich die Stadt die
Bindung auferlegt, 25 % der Wohneinheiten von nicht städtischen Grundstücken,
die wohnbaulich genutzt und entwickelt werden, für den sozialen Wohnungsbau
vorzusehen. Nach langer und intensiver Abwägung der Gegebenheiten, schlage die
Verwaltung eine Zustimmung vor. Seit Jahren stehe die Verwaltung mit dem
Flächeninhaber in Kontakt, um ihm Nutzungsperspektiven aufzuzeigen. Eine
Absichtserklärung entsprechend dem vorgelegten Konzept wurde letztendlich vor
drei Jahren vom Flächeninhaber abgegeben. Eine Nutzung der Fläche in Form einer
Reihenhausbebauung auf dem ehemaligen Gewerbebetriebsgelände wurde ihm ursprünglich
von der Verwaltung sogar empfohlen. Im näheren Umfeld seien bereits
Reihenhäuser vorhanden, so dass die vorgeschlagene Bebauung in die vorhandene
Struktur passe. In der unmittelbaren Nachbarschaft soll in Kürze ein
Bestandsgebäude zu einem Mehrfamilienhaus (in Form von Geschosswohnungsbau)
umgebaut werden. Für dieses Bauvorhaben wurde bereits eine Baugenehmigung
erteilt. Hier könnte leider nicht mehr nachträglich gefordert werden, sozialen
Wohnungsbau zu errichten.
Herr Kamplade hob hervor, dass der Antragsteller Mitte
2015, lange Zeit vor Verabschiedung der Quotierungsrichtlinie, der
Stadtverwaltung einen Bebauungsentwurf vorlegte und im Vorfeld zusammen mit der
Verwaltung ein Konzept erarbeitete. Formal gesehen, müsste dem Antragsteller
jetzt gesagt werden, dass das Bauvorhaben so nicht umsetzbar sei, da die
Quotierungsrichtlinie „dazwischen kam“. Herr Kamplade bleibe im Hinblick auf
die Gesamtbetrachtung bei seiner Empfehlung, dem Aufstellungsbeschluss und der
Abweichung von der Quotierungsrichtlinie zuzustimmen, weil der Antragsteller
aufgrund der Vorgeschichte Vertrauensschutz genießen sollte. Der Antragsteller
hat sich nach Verhandlungen mit dem Bauamt dazu bereit erklärt, fünf
Wohneinheiten an Familien zu vergeben, die sich innerhalb der Einkommensgrenze
nach Landeswohnraumförderungsgesetzt (LWoFG) bewegen. Sozialer Mietwohnungsbau
in Form von Geschosswohnungsbau soll auf dem Grundstück aber nicht realisiert
werden.
Ratsmitglied Herr Eichhorn begrüßte das
Bauvorhaben an sich in der Helmbachstraße und sehe dies als weiteren Beitrag
zur Innenentwicklung. Er bestätigte allerdings auch, dass die zu beschließende
Abweichung einen Knackpunkt darstelle. Aus diesem Grund werden er und seine
Stadtratsfraktion nur mit einer gewissen Skepsis zustimmen– auch weil sie
keinen Präzedenzfall schaffen wollen, auf den sich andere Bauherren berufen
könnten. Er gehe davon aus, dass sich die städtischen Gremien in Zukunft
häufiger mit Ausnahmeregelungen beschäftigen müssen.
Herrn Eichhorn stellte sich weiterhin die Frage, ob
bei den fünf von insgesamt 16 Einzelhäusern, für deren Bezug ein
Wohnberechtigungsschein erforderlich sei, der Standard hinsichtlich der
Ausstattung heruntergefahren werde. Herr Kamplade entgegnete hierzu, dass dies
nicht im Antrag erkennbar oder zu interpretieren sei. Der Stadt seien außerdem
hinsichtlich einer Beeinflussung die Hände gebunden. Lediglich die Käufergruppe
könnte vereinbart werden, nicht aber Kaufpreis oder Ausstattungsniveaus der
Häuser. Weiterhin sei vom Bauherrn nicht beabsichtigt, Fördermittel zu
beanspruchen, was somit ebenfalls als mögliches Steuerungsinstrument wegfiele.
Ratsmitglied Herr Löffel betonte, dass
er nicht hoffe, häufig über Abweichungen beschließen zu müssen. Prinzipiell sei
er für die Schaffung von Wohneigentum. Im Horst bestünde ohnehin schon ein
verdichtetes Wohngebiet. Geschosswohnungsbau im Sinne der Quotierungsrichtlinie
würde nicht unbedingt in die Umgebung passen. Ziel sei jedoch, so Herr Löffel,
die auferlegte Quotierungsrichtlinie und die Miethöhe einzuhalten. Der
finanzielle Rahmen wäre durch die Richtlinie genau abgedeckt, was im hier zu
beschließenden Vorhaben nicht der Fall sei. Im Hinblick auf die Ausführung, der
Ausstattung oder der Lage könne der Vermieter selbst entscheiden. Auf den
Verkaufspreis könne ebenfalls kein Einfluss genommen werden. Die Absicht
bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, werde mit dem Vorhaben nur bedingt umgesetzt.
Ratsmitglied Herr Freiermuth verwies
ebenfalls auf die kürzlich verabschiedete Richtlinie und deren durchaus flexible
Gestaltung in der Einzelfallbetrachtung. Die Richtlinie sei schließlich nicht
„sklavisch“ auferlegt worden. Herr Freiermuth findet, dass die Umgestaltung des
ehemaligen Möbelhofs dem „Horst gut tut“ – gerade weil keine Wohnblocks,
sondern Doppel- und Reihenhäuser (20 Wohneinheiten), geplant werden. Herr
Freiermuth könne sich nicht vorstellen, dass der Bauherr hinsichtlich der
Gebäudeausstattung die für einkommensschwache Haushalte geltenden Richtlinien
einfach so ausblenden könnte. Dass insgesamt fünf Wohneinheiten für
einkommensschwache Haushalte vorenthalten werden, sei jedenfalls als Kompromiss
des Antragsstellers zu werten, weshalb er seine Zustimmung geben wird.
Zu guter Letzt verwies Herr Freiermuth auf den
vorherigen Tagesordnungspunkt und Herrn Kiesers Vortrag über die Entwicklung
der ehemaligen Bahnfläche zwischen Horst- und Queichheimer Brücke. Wenn es
schlecht laufen sollte, dann wäre keine wohnbauliche Entwicklung auf dem
besagten Bahnareal möglich. Somit wäre empfehlenswert, das Vorhaben „Möbelhof
Bullinger“ abzusegnen.
Ratsmitglied Herr Lichtenthäler betonte, dass
nicht viele Flächen für Mietgeschosswohnungsbau und die festgelegte Quote von
25 % vorhanden seien und die Ressource „Fläche“ sehr knapp wäre. Die Stadt
brauche sozialen Mietwohnungsbau. Daher halte er die erste Ausnahmeregelung für
fragwürdig. Er und seine Fraktion würden dem Beschluss deswegen nicht
zustimmen. Eine Zustimmung zur Ausnahme müsste nämlich, so Herr Lichtenthäler,
sehr gute Gründe haben. Aus dem Grundstück könnte einfach mehr herausgeholt
werden. Zu einem gewissen Anteil sollte Geschosswohnungsbau dort realisiert
werden. Das Umfeld wäre dadurch sicherlich auch nicht (optisch) beeinträchtigt.
Ratsmitglied Herr Dürphold äußerte sich,
dass er die fortgeschrittene Planung nicht mehr aufhalten wolle und hielt auch
die Gründe für die Ausnahmeregelung für nachvollziehbar. Dennoch befürchte er,
dass niemand mit Wohnberechtigungsschein zugreifen würde und die Wohneinheiten
dann ganz regulär, ohne Berücksichtigung sozialer Aspekte, verkauft werden
würden. Das bereite ihm „Bauchgrummeln“.
Ratsmitglied Herr Wagner wollte wissen,
ob in das Bauvorhaben steuerliche Mittel fließen würden. Wenn bei den Verkäufen
die Einkommensgrenze (plus bis zu 60 %) der Käufer nach LWoFG eingehalten
werden würde, müsste es doch Erleichterungen für den Investor geben. Herr
Kamplade äußerte hierzu, dass es sich beim vorliegenden Bauvorhaben ganz
klassisch um freifinanzierten Wohnungsbau handle und keine Steuer- oder
Fördermittel fließen werden. Mithilfe eines Wohnberechtigungsscheines, könnte
allerdings geprüft werden, ob berechtigte Personen auch tatsächlich eine für
einkommensschwache Haushalte vorgehaltene Wohnung erworben haben.
Herr Wagner fragte ergänzend, ob denn genau festgelegt
wird, welche der Häuser für einkommensschwache Haushalte vorenthalten werden
und ob es Kontrollinstrumente hierfür gebe. Herr Kamplade wisse leider nicht,
wie der Bauherr die Vermarktung gestalten wird. Bisher wurde auch noch nicht
darüber gesprochen oder verhandelt. Er bezog sich hierbei auf die Richtlinie,
die besagte, dass gemessen an der Wohnfläche ein Anteil von 25 % durch sozialen
Wohnungsbau abgedeckt sein müsste. In dem vorliegenden Fall sei dies recht
einfach zu realisieren. Welche Häuser unter die Kategorie „Sozialer
Wohnungsbau“ fallen, sei dabei egal.
Abschließend verkündete Herr Wagner, dass seine
Fraktion dem Beschluss nicht zustimmen werde.
Ratsmitglied Frau Vogler stellte die
Frage, wie der Antragseingang für einen Aufstellungsbeschluss gewertet werde. Sie
schloss sich in vielen Aspekten ihren Vorrednern an, gerade im Hinblick auf
weitere Fälle, für die eine Ausnahmeregelung gelten solle und die dann auch in
Kürze folgen könnten. Im vorliegenden Fall sollte unbedingt die lange
Vorplanung bei der Entscheidungsfindung zugunsten des Antragstellers
berücksichtigt werden.
Sie verwies auf das maximale Einkommen von ca.
93.000,00 EUR eines fünfköpfigen Haushaltes mit zwei Erwachsenen und drei
Kindern, nach LWoFG § 13 Abs. 2, um zum berechtigten Personenkreis zu zählen
und findet, dass hier ein gewisser Handlungsspielraum für den Antragsteller
hinsichtlich der sozialen Komponente gegeben sei. Ein Eigenheim sei schließlich
der Wunsch vieler Familien. Für eine Entscheidung in der hiesigen
Bauausschusssitzung benötige Frau Vogler allerdings noch weitere Informationen.
Ratsmitglied Herr Scheid regte an, dass
der Investor in einem anderen Gebiet seines Wohnungsbestandes Sozialwohnungen
schaffen könnte.
Herr Scheid wollte außerdem wissen, ob eine Teilfläche
für die geplante Reihenhäuserbebauung zum Beispiel für Geschosswohnungsbau
genutzt werden könnte. Herr Kamplade erklärte, dass dies seitens des Investors
nicht gewollt sei, obwohl es städtebaulich möglich wäre, eine
Reihenhausbebauung mit Geschosswohnungsbau zu mischen. Herr Scheid betonte,
dass das Versäumnis nicht seitens der Stadt gegeben sei, sondern der Bauherr /
Antragsteller lange schon am Planen sei. Er zog einen Vergleich mit einer
ehemaligen Gärtnerei in der Schneiderstraße, deren jetzige Bebauung so nicht geplant
gewesen sei und trotzdem im Nachhinein alle zufrieden stellte. Herr Kamplade
erläuterte daraufhin die räumliche Einordnung der Reihenhäuser anhand einer
Visualisierung. Er bestätigte Herrn Scheid, dass ein Mehrfamilienwohnungsbau
auf dem Baugrundstück möglich wäre. Städtebaulich sei dies durchaus begründbar.
Im Horst sei eine Mischung erkennbar und unterschiedliche Wohnformen könnten
dort realisiert werden. Der Antragsteller, so Herr Kamplade, möchte dies in der
dargestellten Form allerdings nicht.
Ratsmitglied Herr Eisold merkte an,
dass jedes Baugebiet „speziell“ sei und seiner Auffassung nach, der Horst nicht
noch weiter verdichtet werden müsste. Eine lockere Bebauung sei sicherlich
vorteilhaft.
Herr Eisold ging weiterhin auf das Thema „Ausstattung“
ein und betonte, dass er eine „Abspeckung“ dahingehend als sinnvoll erachte.
Fraglich sei jedoch, ob der Bauherr dann tatsächlich die Wohnungen „billiger“
ausstatten und vermarkten würde. Herr Eisold fragte, ob Verkaufspreise
gekoppelt werden könnten und ob es in irgendeiner Art Einflussmöglichkeiten
seitens der Stadt gebe. Für ihn wäre dann eine Zustimmung zur Abweichung von
der Quotierungsrichtlinie denkbar. Wichtig sei jedoch, dass nicht direkt im
Anschluss z.B. fünf weitere Anträge in der hier diskutierten Form eingehen
werden.
Der Vorsitzende ging hierzu auf den erst kürzlich
gefassten Beschluss hinsichtlich der Quotierungsrichtlinie ein und betonte,
dass absichtlich nicht irgendwelche Eventualitäten, die es geben könnte, in der
Richtlinie aufgenommen wurden. Die Richtlinie wurde sehr „schlank“ gehalten. Er
verwies auch darauf, dass ebenfalls die Möglichkeit zur Ausnahme in der
Richtlinie festgelegt wurde. Es sei daher keine Überraschung, wenn über
Ausnahmen zu beschließen sei und es sollte keine Rolle spielen, dass über die
Ausnahme eine Woche nach Verabschiedung der Richtlinie schon zu beschließen
sei. Eine Beschlussfassung müsse demnach nach fachlichen und sachlichen
Kriterien erfolgen. Jeder Fall sei anders und nicht mit anderen zu vergleichen,
auch wenn es Ähnlichkeiten gebe. Der Vorsitzende verdeutlichte den anwesenden
Bauausschussmitgliedern, dass es in ihrer Entscheidung liege, ob sie den Antrag
überzeugend finden oder nicht.
Herr Kamplade erklärte hinsichtlich der Frage zur Koppelung
von Verkaufspreisen und Ausstattungen, dass dies durchaus vertraglich
abgesichert werden könnte. Allerdings sei die Überprüfbarkeit und
Durchsetzbarkeit nicht ausreichend möglich, weil mitunter ein zu großer bzw.
rechtlich nicht möglicher Eingriff in das Recht des Privaten sei. Verträge
sollten demnach auch nur geschlossen werden, wenn sich die Vertragspartner
daran halten könnten. Herr Kamplade riet aus den genannten Gründen davon ab,
solche Verträge zu schließen. Vielmehr sollten andere (Kontroll-) Instrumente,
wie beispielsweise Wohnberechtigungsscheine, herangezogen werden. Die
Wohnberechtigungsscheine, für die es klare Prüfkriterien gibt, werden sogar
direkt im Stadtbauamt ausgestellt.
Herr Kamplade sprach weiterhin vom Problem der
Präzedenzwirkung, welches bei jeder Einzelfall- bzw. Spezialfallentscheidung
auftreten könnte. Im vorliegenden Fall sei eine außergewöhnlich lange
Vorlaufzeit gegeben. Hinzu komme noch die städtebauliche Planung seitens des
Stadtbauamtes. Herrn Kamplade sei der Vertrauensschutz, auf Grund der
Intensität, sehr wichtig. Bei künftigen Entscheidungen sei mit dieser Art von
Fällen, in denen es im Vorfeld einen solch intensiven Kontakt mit dem
Antragsteller gab, nicht zu rechnen.
Ratsmitglied Herr Löffel war der
Meinung, dass der „Deckel“ drauf gemacht werden sollte – gerade im Hinblick auf
die zweijährige Planung. Die Stadt solle demnach als verlässlicher Partner
fungieren. Herr Löffel hätte sich allerdings gewünscht, früher, d.h. vor der
Stadtratssitzung vom 07.03.2017, über das Bauvorhaben informiert worden zu
sein. Zukünftige Fälle sollten rechtzeitig bekanntgegeben werden. Herr Löffel
betonte dennoch, dass er und seine Stadtratsfraktion für das Vorhaben stimmen
werden.
Ratsmitglied Herr Eichhorn widersprach
seinem Vorredner, Herrn Lichtenthäler, der sagte, dass solche Fälle nur wenige
sein werden. Herr Eichhorn hingegen sei anderer Meinung, weil sich die
Quotierungsrichtlinie nicht nur auf die Innenstadt beziehe sondern auch alle
Stadtteile umfasst. Die Errichtung von etwa 500 Wohneinheiten sei in den
Stadtdörfern vorgesehen. In der Mehrzahl werde es sich nicht um
Geschosswohnungsbau handeln. Der Trend gehe hin zu Reihen-, Doppel-, bzw.
Einfamilienhäusern.
Ratsmitglied Herr Heuberger zitierte die
Quotierungsrichtlinie der Stadt Landau vom 07.03.2017 dahingehend, dass diese
nur auf den Geschossmietwohnungsbau anzuwenden sei. Im Falle des ehemaligen
Möbelhofes Bullinger wurden zudem keine Fördermittel beantragt. Aus den
genannten Gründen sehe er keinen Grund, dem Vorhaben nicht zuzustimmen. Der
Vorsitzende nahm Herrn Heubergers Wortmeldung zum Anlass, die
Quotierungsrichtlinie ebenfalls zu zitieren. Es sei zu entnehmen, dass die
Richtlinie auch für das Grundstück des ehemaligen Möbelhofes Anwendung findet.
Des Weiteren wollte Herr Heuberger wissen, wie die
geplanten Parkplatzflächen zu bewerten seien. Er sei der Ansicht, dass
Parkbuchten nicht hintereinander angelegt werden dürften, sondern einzeln
zugänglich sein müssten. Herr Kamplade erklärte, dass dies bei Einfamilienhäusern
durchaus möglich sei. In vielen Teilen der Stadt würde dies bereits so
gehandhabt.
Ratsmitglied Herr Lichtenthäler äußerte sich
zu den Gründen, weshalb er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde:
Zum einen hätte die Stadt die Planungshoheit und könnte
eine Zustimmung ablehnen. Er nahm hierzu Bezug auf die Wortmeldung seines
Vorredners, Herrn Eisold, hinsichtlich der Besonderheiten jedes Baugebietes. Es
sei überall von speziellen Gegebenheiten auszugehen. Daher sollte ein „Signal“
gesetzt werden.
Zum anderen verwies Herr Lichtenthäler auf die knappe
Ressource „Fläche“, was auch schon sein Vorredner, Herr Eichhorn, hervorhob.
Mit der Fläche des ehemaligen Möbelhofes könnte mehr gemacht werden. Er stellte
in den Raum, was denn noch mit der Richtlinie zu erreichen sei, wenn stets
Ausnahmen zugestimmt werden?
Kritisch äußerte sich Herr Lichtenthäler abschließend
über die späte Bekanntgabe des Antrages.
Der Vorsitzende dankte den Bauausschussmitgliedern und verwies auf den weiteren Gremienlauf dieser Beschlussvorlage.
Der Bauausschuss empfahl dem Hauptausschuss und Stadtrat mehrheitlich, bei 3 Nein-Stimmen und einer Enthaltung, nachgenannten Beschlussvorschlag.