Thema Einzelbeschwerde zur fehlenden Barrierefreiheit der vorhandenen öffentlichen Behindertentoilette eines E-Rollstuhlfahrers auf der privat organisierten Landauer Wirtschaftswoche

 

Der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung, Herrn Maik Leidner, nimmt zu dem Presseartikel der Rheinpfalz vom 11.03.2017 Stellung. Die betroffene Person kritisierte den Veranstalter die Firma Fimac, als auch die die Veranstaltung genehmigende Behörde die Stadtverwaltung Landau, dass für Besucher eines E-Rollstuhles zwar eine öffentliche Behindertentoilette vorhanden war, diese aber über eine unzureichende Größe verfügte. Seinen Unmut brachte der Beschwerdeführer auch bei dem Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung, Herrn Matthias Rösch, vor.

Den Beiratsmitgliedern wurde mitgeteilt, dass aufgrund letztjähriger Vorkommnisse von dem städtischen Behindertenbeauftragten im Vorfeld Kontakt mit der Firma Fimac aufgenommen wurde. Diese bestätigte dem Grunde nach, dass die aktuelle Veranstaltung insgesamt auf Barrierefreiheit geprüft und entsprechend aufgebaut wurde.

Nachträgliche Prüfung bei den genehmigungspflichtigen Stellen der Stadtverwaltung (Ordnungsamt und Bauamt) ergaben eine rechtmäßige Zulassung der Veranstaltung. Gesetzesgemäß haben die Genehmigungsstellen u.a. auf die Einrichtung barrierefreier Toilettenanlagen hingewiesen.

Wie dem Pressetext der Rheinpfalz entnommen werde konnte, bestätigte der Firmeneigner, dass für den betroffenen Personenkreis mit E-Rollstühlen im direkt neben dem Veranstaltungsgelände liegende Geschäftsräumen eine ausreichend große, barrierefreie Toilette zur Verfügung gestanden hätte. Wäre das Toilettenpersonal mit dieser Information und einer Zugangsberechtigung (Schlüssel) ausgestattet gewesen, hätte es keinerlei Beschwerdeprobleme gegeben.

Der örtliche Behindertenbeauftragte teilte mit, dass auf diese barrierefreie Lösungsmöglichkeit bei der nächsten Großveranstaltung der Firma Fimac im Vorhinein per Mail hinweisen wird.

 

Der Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung, bestätigte unsere Ansicht/Vorgehensweise.

 

Thema Notrufmöglichkeiten für Menschen mit Hörschädigung

 

Bei der Beiratssitzung vom 23.06.2016 bemängelte die Gruppe hörsprachbehinderter Menschen gegenüber Herrn Neu, dass in Rheinland-Pfalz kein adäquates Notrufsystem für diesen Personenkreis zur Verfügung stehe.

In anderen Bundesländern (wie z.B. in Sachsen) gibt es bereits ein solches spezielles Notrufsystem als sog. Notruf SMS.

Herr Neu bestätigte, dass es in Rheinland-Pfalz leider noch kein Notrufsystem gibt.

Der Vorsitzende bat zur Klärung der Angelegenheit den Behindertenbeauftragten um entsprechend Sachstandsprüfung.

Gegebenenfalls wird er die Einführung eines adäquaten Notrufsystems für hörsprachbehinderte Menschen beim Innenministeriums Rheinland-Pfalz in Mainz anregen.

 

Auf unser schriftliche Anfrage vom 16.09.2016 hin, erhielten wir am 17.10.2016 die Rückmeldung des rheinland-pfälzischen Ministerium des Inneren und für Sport.

Herr Minister Roger Lewentz teilte darin mit, dass aufgrund komplexer Ansprüche auf eine bundesweite einheitliche und nachhaltige Lösung gewartet werden muss. Bis zu dieser Umsetzung sollen betroffene Menschen das bereits vorhandene rheinland-pfälzische Notruffax (Interimslösung) nutzen.

Der notwendige Faxvordruck steht hörsprachbehinderten Menschen auf der Internetseite des Ministeriums

 

https://mdi.rlp.de/fileadmin/isim/Unsere_Themen/Sicherheit/Rettungsdienst/Dokumente/2477-Notruffax.pdf

 

jederzeit zum Download zur Verfügung.

 

Im Notfall ist dieser Vordruck über die kostenlose Nummer

 

0800 112 55 66

 

an die speziell eingerichtete integrierte Leitstelle in Montabaur zu senden. Dort werden dann umgehend alle notwendigen Maßnahmen für das ganze Land koordiniert.