Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.       Für das in der Anlage 1 umgrenzte Flurstück 2458/19 der Gemarkung Landau wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan C22 „‘Ile de France‘ - 1.Teiländerung“ gemäß § 12 BauGB aufgestellt.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

3.       Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung des gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans abzuschließenden Durchführungsvertrags beauftragt.

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 11. April 2017, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig: