Sitzung: 27.06.2017 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 14, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/462/2017
1.
die Neuaufstellung des
Flächennutzungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Neuaufstellung des
Flächennutzungsplans ortsüblich bekanntzumachen.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB durchzuführen.
4.
Die Verwaltung wird beauftragt die
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, bei der die durch die städtebauliche
Planung verursachten voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt
werden, durchzuführen.
Der
Vorsitzende erläuterte
die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 23. Mai 2017, die dieser
Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Es wird auf die Protokollierung zu Tagesordnungspunkt 3.1 verwiesen.
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 27 Ja- und 14 Nein-Stimmen: