Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 14, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.       die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). 

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekanntzumachen.

 

3.       Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, bei der die durch die städtebauliche Planung verursachten voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden, durchzuführen.

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 23. Mai 2017, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Es wird auf die Protokollierung zu Tagesordnungspunkt 3.1 verwiesen.   


Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 27 Ja- und 14 Nein-Stimmen: