Beschluss: einstimmig beschlossen/mit Änderungen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1

Der Bauausschuss stimmt

1. der Einfriedung des Grundstückes bis zu einer Höhe von 1,25 m, gemessen von der Oberkante des vorhandenen Geländes des Baugrundstückes, zu;

2. der Errichtung des Gerätehauses, welches sich auf der Grundstücksgrenze befindet, nicht zu und fordert den Rückbau;

3. dem Erhalt des Schwimmbeckens im Bereich der festgesetzten Grünfläche zu.


Der Vorsitzende führte kurz in die Sitzungsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 04.10.2017 ein, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, und betonte, dass der Ortsbeirat Mörzheim in seiner Sitzung vom 19.10.2017 der Vorlage nicht gefolgt sei. Der Vorsitzende bat Herrn Kamplade die drei Begründungen des Ortsbeirates zu erläutern und Stellung zu nehmen.

 

Herr Kamplade führte daraufhin die ablehnenden Gründe aus. Demnach wurden die Einfriedungen, Nebenanlagen und Nebengebäude vom Bauherrn unzulässig errichtet, die erforderlichen Grünanlagen missachtet und eine Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke durch die hohe Einfriedung herbeigeführt. Diese Punkte hätten in der Summe zu einer Ablehnung der Sitzungsvorlage geführt.

 

Ratsmitglied Herr Lerch stellte die große Bedeutung der Entscheidung des Ortsbeirates in den Vordergrund und bat darum, die anwesende Ortsvorsteherin Frau Müller zu hören.

 

Ratsmitglied Herr Freiermuth betonte, dass in der Vergangenheit immer großzügig Abweichungen zugestimmt wurden. Im vorliegenden Fall jedoch, hätte der Grundstückseigentümer deutlich über das Ziel „hinausgeschossen“. Herr Freiermuth möchte unbedingt eine solche „Wild-West-Marnier“ unterbinden.

 

Ratsmitglied Frau Müller, hier in ihrer Funktion als Ortsvorsteherin, berichtete von der regen Diskussion innerhalb der Ortsbeiratssitzung vom 19.10.2017 und die ausgiebige Besprechung der Pläne. Besonders negativ wurde die Errichtung des Gerätehauses auf der Grundstücksgrenze eingestuft. Herr Kamplade fand gut, dass innerhalb des Ortsbeirates intensiv Argumente ausgetauscht wurden. Er verwies allerdings auf die vorliegende Zustimmung der Nachbarn und zeigte sich verwundert, weshalb sich die Nachbarn nun gegen die erfolgten Baumaßnahmen äußerten.

 

Ratsmitglied Herr Freiermuth wunderte sich, dass dem Stadtbauamt eine Zustimmung der Nachbarn, die eine sehr ablehnende Haltung zeigten, vorliege.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler konnte die Entscheidung des Ortsbeirates gut nachvollziehen und hielt das Argument des Bauherrn, von der notwendigen Genehmigung nichts gewusst zu haben, für unglaubwürdig. Herr Lichtenthäler schlug vor, dass der Grundstückseigentümer wenigstens das Gerätehaus zurückbauen sollte. Herr Kamplade nahm auf Herrn Lichtenthälers Wortmeldung und Vorschlag Bezug und fragte, ob es seitens der Ausschussmitglieder überhaupt einen Verhandlungsspielraum gebe. Herr Kamplade schlug vor, vom Bauherrn eine Herabsetzung der Einfriedung um einen Meter zu fordern, das Gerätehaus zurückzubauen und den Pool hinsichtlich der hohen Investitionskosten zu belassen und nachträglich zu genehmigen. Er verwies darauf, dass Befreiungen durchaus einzeln erteilt werden können.

 

Ratsmitglied Frau Vogler war der Überzeugung, den Ortsbeirat ernst zu nehmen und einen zufriedenstellenden Kompromiss herbeizuführen.

 

 

 


Der Vorsitzende nahm Bezug auf die Diskussion und Wortmeldungen der Ratsmitglieder und schlug vor, die Einfriedung bis hin zur zulässigen Höhe zu genehmigen, den Abriss des Gerätehauses zu fordern und den Erhalt des Schwimmbeckens zu gestatten. Somit wurde einstimmig mit einer Enthaltung folgender Beschluss gefasst: