Sitzung: 24.10.2017 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen/mit Änderungen
Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 1
Vorlage: 630/317/2017
Der Bauausschuss stimmt
1. der Einfriedung des Grundstückes bis zu einer Höhe
von 1,25 m, gemessen von der Oberkante des vorhandenen Geländes des
Baugrundstückes, zu;
2. der Errichtung des Gerätehauses, welches sich auf
der Grundstücksgrenze befindet, nicht zu und fordert den Rückbau;
3. dem Erhalt des Schwimmbeckens im Bereich der festgesetzten Grünfläche zu.
Der Vorsitzende führte kurz in die Sitzungsvorlage der
Bauordnungsabteilung vom 04.10.2017 ein, welche der Niederschrift als Anlage
beigefügt ist, und betonte, dass der Ortsbeirat Mörzheim in seiner Sitzung vom
19.10.2017 der Vorlage nicht gefolgt sei. Der Vorsitzende bat Herrn Kamplade
die drei Begründungen des Ortsbeirates zu erläutern und Stellung zu nehmen.
Herr Kamplade führte daraufhin die ablehnenden Gründe
aus. Demnach wurden die Einfriedungen, Nebenanlagen und Nebengebäude vom
Bauherrn unzulässig errichtet, die erforderlichen Grünanlagen missachtet und
eine Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke durch die hohe Einfriedung
herbeigeführt. Diese Punkte hätten in der Summe zu einer Ablehnung der
Sitzungsvorlage geführt.
Ratsmitglied Herr Lerch stellte die
große Bedeutung der Entscheidung des Ortsbeirates in den Vordergrund und bat
darum, die anwesende Ortsvorsteherin Frau Müller zu hören.
Ratsmitglied Herr Freiermuth betonte, dass
in der Vergangenheit immer großzügig Abweichungen zugestimmt wurden. Im
vorliegenden Fall jedoch, hätte der Grundstückseigentümer deutlich über das
Ziel „hinausgeschossen“. Herr Freiermuth möchte unbedingt eine solche
„Wild-West-Marnier“ unterbinden.
Ratsmitglied Frau Müller, hier in ihrer
Funktion als Ortsvorsteherin, berichtete von der regen Diskussion innerhalb der
Ortsbeiratssitzung vom 19.10.2017 und die ausgiebige Besprechung der Pläne.
Besonders negativ wurde die Errichtung des Gerätehauses auf der
Grundstücksgrenze eingestuft. Herr Kamplade fand gut, dass innerhalb des
Ortsbeirates intensiv Argumente ausgetauscht wurden. Er verwies allerdings auf
die vorliegende Zustimmung der Nachbarn und zeigte sich verwundert, weshalb
sich die Nachbarn nun gegen die erfolgten Baumaßnahmen äußerten.
Ratsmitglied Herr Freiermuth wunderte sich,
dass dem Stadtbauamt eine Zustimmung der Nachbarn, die eine sehr ablehnende
Haltung zeigten, vorliege.
Ratsmitglied Herr Lichtenthäler konnte die
Entscheidung des Ortsbeirates gut nachvollziehen und hielt das Argument des
Bauherrn, von der notwendigen Genehmigung nichts gewusst zu haben, für
unglaubwürdig. Herr Lichtenthäler schlug vor, dass der Grundstückseigentümer
wenigstens das Gerätehaus zurückbauen sollte. Herr Kamplade nahm auf Herrn
Lichtenthälers Wortmeldung und Vorschlag Bezug und fragte, ob es seitens der
Ausschussmitglieder überhaupt einen Verhandlungsspielraum gebe. Herr Kamplade
schlug vor, vom Bauherrn eine Herabsetzung der Einfriedung um einen Meter zu
fordern, das Gerätehaus zurückzubauen und den Pool hinsichtlich der hohen Investitionskosten
zu belassen und nachträglich zu genehmigen. Er verwies darauf, dass Befreiungen
durchaus einzeln erteilt werden können.
Ratsmitglied Frau Vogler war der
Überzeugung, den Ortsbeirat ernst zu nehmen und einen zufriedenstellenden
Kompromiss herbeizuführen.
Der Vorsitzende nahm Bezug auf die Diskussion und Wortmeldungen der Ratsmitglieder und schlug vor, die Einfriedung bis hin zur zulässigen Höhe zu genehmigen, den Abriss des Gerätehauses zu fordern und den Erhalt des Schwimmbeckens zu gestatten. Somit wurde einstimmig mit einer Enthaltung folgender Beschluss gefasst: