Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Nein: 11, Enthaltungen: 1

 

 


Frau Müller teilte hierzu mit, dass auch das MH 6 Bauvorschriften hat an die sich gehalten werden müsse.

 

J.Stentz

äußerte seine Verwunderung darüber, dass hier jetzt der Ortsbeirat entscheiden soll. Schon vor Jahren äußerte er Bedenken wenn man „dieses Fass aufmacht“.

 

Frau Müller hatte die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

 

Ø  Baulichen Anlagen wurden bereits ohne Baugenehmigung ausgeführt; Anwesen 2010 erworben

Ø  auf besonders gekennzeichneten Flächen zum Anpflanzen von Sträuchern auf Privatgrundstücken sind Nebenanlagen wie Schwimmbecken und Nebengebäude wie Gartenhaus unzulässig

Ø  das Vorhaben ist nur unter Befreiung bzw. Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes MH 6 sowie der Landesbauordnung genehmigungsfähig

 

Ø  Befreiung und Sondergenehmigungen wurden bereits im MH 6 durchgeführt

Ø  Bedingungen:                                                                                                                -  öffentlicher Raum darf nicht beeinträchtigt werden                                                        -  nachbarliche Interessen müssen durch deren Zustimmung und  

        entsprechende Baulasten gefordert werden

Ø  Empfehlung der Verwaltung sollte zugestimmt werden

 

Es erfolgt eine rege Diskussion über die Vorlage; die Pläne aus Anlage

2 und 3 mit den eingetragenen Höhen führen zu einer langen Diskussion und intensiven Auseinandersetzung mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

M.Klundt

Er erläuterte den Sachverhalt aus der Sicht der Nachbarschaft, da auch er dort sein Anwesen hat.

 

J. Stentz:

Erinnerte nochmals an bereits zugelassene Befreiungen und Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes MH 6, vor welchen er bereits früher gewarnt hatte.

 

Abstimmung:

 

Der Ortsbeirat Mörzheim lehnt den Beschlussvorschlag der Verwaltung über die Errichtung einer Einfriedung sowie eines Gartengerätehauses und eines Schwimmbeckens auf dem Grundstück Fl. Nr. 6889 in der Gemarkung Mörzheim mit einer Stimmenthaltung ab.

 

Begründung:

- die Einfriedungen, Nebenanlagen und Nebengebäude wurden

  unzulässig errichtet.

- die Höhe der Einfriedungen stellt eine massive dauerhafte

  Beeinträchtigung  der angrenzenden Nachbargrundstücke dar und

  müsste im rückwärtigen Grundstücksbereich auf eine Höhe von 1,25 m,

  gemessen von der Oberkante des vorhandenen Geländes,  

  zurückgebaut werden.

- die erforderliche Begrünung auf der besonders gekennzeichneten

  Fläche Nr. 22  im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen

  Bebauungsplanes MH 6 der Stadt Landau wurde entfernt und ist nun

  beeinträchtigt.