Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

 

der Beteiligung des Entsorgungs- und Wirtschaftsbetriebes Landau AöR an der „Kommunale Klärschlammverwertung RLP AöR (KKR)“ zuzustimmen.

 

 

 


Der Vorsitzende führt in die Sitzungsvorlage ein.

 

Herr Eck erläutert die Notwendigkeit der Neuausrichtung der Klärschlammentsorgung.

 

Die bisher jährlich angefallenen Mengen an Klärschlamm in Landau von 4.000 t wurden fast 100 % der Landwirtschaft zugeführt. Aufgrund der Verwendung eines Schaummittels mit perflorierten Tensiden musste der Klärschlamm 2016 erstmals thermisch verwertet werden. In den nachfolgenden Jahren wurden die Grenzwerte für Cadmium und Quecksilber nicht mehr eingehalten. Daher wurden ca. 3.600 t an Klärschlamm der thermischen Verwertung zugeführt.

 

Auch aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen ist eine landwirtschaftliche Verwertung des Klärschlamms nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Hinzu kommt, dass aufgrund der Größe der Kläranlage von Landau verpflichtend ein P-Recycling einzuführen ist.

 

Auch aus Gründen der Entsorgungssicherheit ist zukünftig die thermische Verwertung einer landwirtschaftlichen vorzuziehen.

 

In Rheinland-Pfalz hat sich relativ früh eine Klärschlamm-Initiative gebildet, um sich mit der zukünftigen Verwertung zu beschäftigen.

 

Relativ schnell hat sich die Verbrennung des Klärschlamms in einer Monoverbrennungsanlage herauskristallisiert. Derzeit wird die einzigste Monoverbrennungsanlage in Rheinland-Pfalz in Mainz gebaut. Weitere Monoverbrennungsanlagen befinden sich in Bonn sowie in Mannheim in Bau.

 

Mit der Beteiligung an der neu zu gründenden kommunalen Klärschlammverwertung RLP AöR als interkommunale Lösung ist kein eigenes Wissen vorzuhalten. Zudem organisiert der zuständige öffentliche Betrieb die Verwertung ab einer definierten Schnittstelle. Diese beinhaltet die Abholung ab der Kläranlage in Landau bis zur Verbrennung. Die kommunale Klärschlammverwertung RLP AöR führt auch das notwendige P-Recycling für seine beteiligten öffentlichen Abwasserbetriebe durch.

 

Der Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau ist jedoch nicht an die Monoverbrennung gebunden, sondern kann vorgeben, dass ein Teil des Klärschlamms auch zukünftig der Landwirtschaft zugeführt wird.

 

Das finanzielle Anlagerisiko liegt bei maximal 12.500,-- EUR.

 

Nach Abwägung aller Risiken wird vorgeschlagen, der kommunalen Klärschlammverwertung RLP AöR beizutreten.

 

Auf Nachfrage von Herrn Eisold informiert Herr Eck, dass eine Verbrennung des Klärschlamms im Müllheizkraftwerk Pirmasens nur sehr schwer möglich ist. Auch aufgrund vieler Nachfragen aus allen Teilen von Rheinland-Pfalz ist zukünftig von einer sehr guten Auslastung der Monoverbrennungsanlage in Mainz auszugehen. Zudem werden derzeit Gespräche bzgl. Ausfallsicherheit mit anderen Verbrennungsanlagen geführt.

 

Frau Dr. Migl betont die sehr gute Steuerbarkeit eines rein kommunalen Unternehmens und wird dem Beitritt zustimmen.

 

Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig: