Sitzung: 19.10.2017 Verwaltungsrat Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 860/349/2017
der Beteiligung des Entsorgungs- und
Wirtschaftsbetriebes Landau AöR an der „Kommunale Klärschlammverwertung RLP AöR
(KKR)“ zuzustimmen.
Der
Vorsitzende führt in die Sitzungsvorlage ein.
Herr
Eck erläutert die Notwendigkeit der Neuausrichtung der Klärschlammentsorgung.
Die
bisher jährlich angefallenen Mengen an Klärschlamm in Landau von 4.000 t wurden
fast 100 % der Landwirtschaft zugeführt. Aufgrund der Verwendung eines
Schaummittels mit perflorierten Tensiden musste der Klärschlamm 2016 erstmals
thermisch verwertet werden. In den nachfolgenden Jahren wurden die Grenzwerte
für Cadmium und Quecksilber nicht mehr eingehalten. Daher wurden ca. 3.600 t an
Klärschlamm der thermischen Verwertung zugeführt.
Auch
aufgrund geänderter gesetzlicher Bestimmungen ist eine landwirtschaftliche
Verwertung des Klärschlamms nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Hinzu
kommt, dass aufgrund der Größe der Kläranlage von Landau verpflichtend ein
P-Recycling einzuführen ist.
Auch
aus Gründen der Entsorgungssicherheit ist zukünftig die thermische Verwertung
einer landwirtschaftlichen vorzuziehen.
In
Rheinland-Pfalz hat sich relativ früh eine Klärschlamm-Initiative gebildet, um
sich mit der zukünftigen Verwertung zu beschäftigen.
Relativ
schnell hat sich die Verbrennung des Klärschlamms in einer
Monoverbrennungsanlage herauskristallisiert. Derzeit wird die einzigste
Monoverbrennungsanlage in Rheinland-Pfalz in Mainz gebaut. Weitere
Monoverbrennungsanlagen befinden sich in Bonn sowie in Mannheim in Bau.
Mit
der Beteiligung an der neu zu gründenden kommunalen Klärschlammverwertung RLP
AöR als interkommunale Lösung ist kein eigenes Wissen vorzuhalten. Zudem
organisiert der zuständige öffentliche Betrieb die Verwertung ab einer
definierten Schnittstelle. Diese beinhaltet die Abholung ab der Kläranlage in
Landau bis zur Verbrennung. Die kommunale Klärschlammverwertung RLP AöR führt
auch das notwendige P-Recycling für seine beteiligten öffentlichen
Abwasserbetriebe durch.
Der
Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb Landau ist jedoch nicht an die
Monoverbrennung gebunden, sondern kann vorgeben, dass ein Teil des Klärschlamms
auch zukünftig der Landwirtschaft zugeführt wird.
Das
finanzielle Anlagerisiko liegt bei maximal 12.500,-- EUR.
Nach
Abwägung aller Risiken wird vorgeschlagen, der kommunalen Klärschlammverwertung
RLP AöR beizutreten.
Auf
Nachfrage von Herrn Eisold informiert Herr Eck, dass eine Verbrennung des
Klärschlamms im Müllheizkraftwerk Pirmasens nur sehr schwer möglich ist. Auch
aufgrund vieler Nachfragen aus allen Teilen von Rheinland-Pfalz ist zukünftig
von einer sehr guten Auslastung der Monoverbrennungsanlage in Mainz auszugehen.
Zudem werden derzeit Gespräche bzgl. Ausfallsicherheit mit anderen
Verbrennungsanlagen geführt.
Frau
Dr. Migl betont die sehr gute Steuerbarkeit eines rein kommunalen Unternehmens
und wird dem Beitritt zustimmen.
Der
Verwaltungsrat beschließt einstimmig: