Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Befangen: 1

1.  Die konzeptionellen Bausteine zur Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes vom Oktober 2017 (Anlage) werden als Grundlage für das Einzelhandelskonzept beschlossen und dienen als Orientierungsrahmen für die räumliche Steuerung des Einzelhandels und zur Sicherung zentraler Versorgungsstrukturen in Landau.

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf zum Einzelhandelskonzept öffentlich vorzustellen und die Öffentlichkeit sowie Behörden und Verbände in Anlehnung an die Beteiligungsschritte in der Bauleitplanung zu beteiligen.

 

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 09.11.2017 auf, auf welche verwiesen wird, und bat Ratsmitglied Frau Höhlinger aufgrund ihrer Befangenheit nach § 22 Gemeindeordnung (GemO) sich für die Behandlung des Tagesordnungspunktes ins Publikum zu begeben.

Nach sieben Jahren, d.h. seit der Neuerstellung des Einzelhandelskonzeptes im Jahr 2010, hätte sich viel getan, so der Vorsitzende. Der zunehmende Online-Handel und die Ansiedlung des Modeparks Röther im nahegelegenen Rohrbach ließen hellhörig werden. Umso wichtiger sei es, Landau als Einzelhandelsstandort attraktiv zu machen. Speziell für die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes abgehaltene Workshops waren sehr erfolgreich. Hierbei legte der Vorsitzende Wert darauf, von einer Fortschreibung und nicht von einer Neuschreibung zu sprechen. Die Fortschreibung würde moderate Veränderungen mit sich ziehen. In diesem Zusammenhang bedauerte der Vorsitzende, dass Frau Kopischke vom Planungsbüro Junker+Kruse aus Dortmund kurzfristig erkrankte und nicht die Ergebnisse anhand ihrer Präsentation vorstellen könne. Herr Kamplade würde daher die wesentlichen Aussagen des Einzelhandelskonzeptes 2017 erörtern. Zu guter Letzt verwies der Vorsitzende noch auf ein Bürgerforum am 01.02.2018 im Alten Kaufhaus, wo der Entwurf des Einzelhandelskonzepts vorgestellt werden soll.

 

Herr Kamplade nannte zunächst zwei Hauptgründe, weshalb ein Einzelhandelskonzept wichtig sei: Zum einen übernimmt das Einzelhandelskonzept Steuerungsfunktionen in der Bauleitplanung. Zum anderen ist es ein programmatischer Entwurf zur zukünftigen Handelsentwicklung in Landau und zur Bedeutung des Einzelhandels für die Stadtentwicklung.

Anhand einer Präsentation zeigte Herr Kamplade die Kerndaten der Bestandsanalyse, welche die räumliche Nahversorgung, den Innenstadtbereich, die drei Sonderstandorte des Handels und die Sortimentsliste untersuchte. In Landau, das als Mittelzentrum für die überörtliche Versorgung fungiere, gebe es eine gesunde Handelsstruktur. Herr Kamplade zeigte hierzu interessante Zahlenvergleiche zu Städten wie Speyer und Neustadt in Bezug auf Verkaufsfläche, Kaufkraft und Umsatz.

In den Stadtdörfern gebe es mit Ausnahme von Godramstein kaum eine Nahversorgung in Form von Lebensmittelmärkten. Auch in Landau-Südwest (Wollmesheimer Höhe) und im östlichen Horstgebiet bestehe momentan räumlich gesehen eine Versorgungslücke. Es werde daher eine behutsame Erweiterung für den täglichen Bedarf angestrebt. Hierbei gelte es, auch zukünftig keine Ansiedelung von Discountern in den Randgebieten zu gestatten, was bisher gelang und letztlich auch der Verdienst des Stadtrates und dessen Ansiedlungspolitik gewesen sei.

Zur Standortstruktur berichtete Herr Kamplade, eine „Stadt der kurzen Wege“ gestalten und fortentwickeln zu wollen, um möglichst zusätzlichen Verkehr für tägliche Erledigungen einzudämmen. In diesem Zusammenhang würde auch das Integrierte Mobilitätskonzept greifen.

Der zentrale Versorgungsbereich, also die Innenstadt, spiele in der Bauleitplanung eine sehr wichtige Rolle – gerade im Hinblick auf die Ansiedlung von Geschäften mit zentrenrelevantem Sortiment. Als bestes Beispiel nannte Herr Kamplade hier den Textilbereich. Bekleidungsartikel sollen weiterhin als klassisches Sortiment für den „Einkaufsbummel“ nur in der Innenstadt angeboten und verkauft werden. Für die Ansiedlung der Modekette H&M z.B. wurde damals ein Bebauungsplan aufgestellt, da die Verkaufsfläche mit 2.000 qm deutlich höher als die genehmigungsfreien 800 qm sei. Es hätte sich nun gezeigt, dass diese Entscheidung die Innenstadt stärkte und somit konform mit dem Einzelhandelskonzept sei. Eine Ansiedlung an anderer Stelle, z.B. am Marienring oder „auf der grünen Wisse“, wäre nicht mit dem Einzelhandelskonzept konform gewesen und hätte eine Schwächung der Innenstadt als zentralen Versorgungsbereich bedeutet. Herr Kamplade ging außerdem auf die Anpassung des zentralen Versorgungsbereichs ein und erinnerte an die „Laufwege“, die hier eine wichtige Rolle spielen.

Eine große Besonderheit in Landau sei auch der Bereich Boulevard Ostbahnstraße und Hauptbahnhof, dem ebenfalls eine zentrale Einzelhandelsfunktion zugesprochen werde. Somit sei die Innenstadt nicht klassisch kreisrund um den Marktplatz angeordnet. Der Handel müsste auch rund um den Hauptbahnhof Richtung Boulevard Ostbahnstraße prägende Nutzung bleiben.

Herr Kamplade ging anschließend auf die drei Sonderstandorte im Stadtgebiet ein, die über Jahrzehnte historisch wuchsen und eine wichtige Versorgungsfunktion innehätten. Diese Standorte würden auch weiterhin dazu neigen, größer zu werden und zentrenrelevante Sortimente anzubieten. Hier müsse man sich deshalb die Fragen stellen, wie viel zentrenrelevantes Sortiment dort verträglich sei und wie maßvolle Standorterweiterungen aussehen könnten. Weitere Ansiedlungen eigenständiger Fachmärkte sollte nicht gestattet werden. Der Ist-Bestand sei jedoch gesichert, d.h. es werde kein Baurecht entzogen oder weggenommen und eine maßvolle Erweiterung bestehender Märkte sei möglich.

Zum Schluss ging Herr Kamplade auf die Sortimentsliste des Einzelhandelskonzeptes 2017 ein. Sie sei das „Herzstück“ des Einzelhandelskonzeptes und blieb im Vergleich zum Jahr 2010 zu 95 % unverändert. Hauptsächlich seien Klarstellungen von Sortimentsbezeichnungen erfolgt. Als inhaltliche Änderung wird vorgeschlagen, dass der Jagd- und Angelbedarfe sowie Fahrräder und deren technisches Zubehör zukünftig nicht zentrenrelevante Sortimente darstellen.

 

Ratsmitglied Herr Lerch dankte Herrn Kamplade für dessen interessante Darstellungen. Das Einzelhandelskonzept 2017 sei wegweisend für Landaus Entwicklung und würde die nächsten zehn bis 20 Jahre beeinflussen. Eine richtige Abwägung sei entscheidend, damit eine Balance zwischen Bewahren und Entwickeln gehalten werde. Herr Lerch lobte das ehrliche Bemühen der Stadtverwaltung und wollte wissen, ob mit den betroffenen Einzelhändlern, deren Sortiment zukünftig ggf. nicht mehr zentrenrelevant sein werde, das Gespräch gesucht wurde, gerade auch um Übergangswege zu finden. Eine moderate Entwicklung hielt er insgesamt für positiv.

 

Ratsmitglied Frau Vogler hielt die Erstellung und nun die Fortschreibung des Konzeptes für einen richtigen Schritt der Steuerung. Sie zog den Vergleich zu Neustadt an der Weinstraße, wo sich „auf der grünen Wiese“ innenstadtrelevanter Einzelhandel ansiedeln konnte. Sie war der Meinung, dass der Einzelhandel kreativ bleiben müsse, um Leute und Kundschaft anziehen zu können. Das „Einkaufserlebnis Stadt“ solle am Leben gehalten werden. Frau Vogler würde außerdem gerne an die Vermieter der Ladengeschäfte appellieren, verantwortungsbewusst zu vermieten und nicht an den „30. Handyladen“. Dies könne leider nicht über das Einzelhandelskonzept gesteuert werden.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler war davon überzeugt, dass die präsentierten Zahlen und Erläuterungen auch Ergebnis der vorherigen Steuerung mit Restriktionen sei. Viele Autohäuser hätten sich mittlerweile im Randbereich und den Stadteingängen angesiedelt, diese seien aber nicht zentrenrelevant. Bemerkenswert sei, dass es dort keine (Lebensmittel-)Discounter gebe. Herr Lichtenthäler erinnerte sich zudem an die Entwicklung des Gewerbegebietes D9 und die rege Diskussion hinsichtlich der Ansiedlung von Brautmoden. Herr Lichtenthäler verdeutlichte, dass er die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes positiv ansehe und es wichtig sei, die Verbesserung der Nahversorgung anzugehen. Er signalisierte daher die Zustimmung zum Auftakt der Fortschreibung. Allerdings sollte das Thema „Fahrradhandel“ weiter diskutiert werden. Schließlich gebe es einen großen Bestand im Innenbereich mit hoher Qualität.

 

Ratsmitglied Herr Freiermuth erinnerte sich an den Workshop im Sommer 2017 im historischen Ratssaal und die Detailarbeit mit dem Büro Junker+Kruse. Er hielt eine Feinplanung für wichtig, gerade auch im Hinblick auf den erlittenen Rückschlag in Sachen Modepark Röther. Herr Freiermuth zeigte sich überrascht, dass Neustadt an der Weinstraße in Bezug auf die Verkaufsfläche schlechter als Landau in der Pfalz abschnitt.

Des Weiteren war Herr Freiermuth der Meinung, die Obere Marktstraße stärker zu frequentieren. Auch würde der real!-Markt mit seinem „gigantischem“ Angebot viel Kaufkraft von der Innenstadt abziehen – mitunter, da dort die Parkplatzsuche problemloser sei. Hinsichtlich der Fahrräder sah er ein Problem bei hochwertigen Elektrorädern, für die es keine ausgiebige Probefahrt in der Fußgängerzone geben könnte. Weiterhin sah Herr Freiermuth ein Problem darin, dass es im Landauer Westen eine Lücke bei der Lebensmittelversorgung gebe. Viele Bürgerinnen und Bürger würden daher im Edeka-Markt in Billigheim einkaufen. Zu guter Letzt betonte Herr Freiermuth, dass er die Sitzungsvorlage begrüße und zustimmen werde.

 

Ratsmitglied Herr Wagner hielt ebenfalls eine Feinsteuerung für sinnvoll. In Zeiten des Online-Handels sei im Einzelhandel wichtig, mit besserem Service und Qualität zu überzeugen.

 

Ratsmitglied Herr Lerch bat um die Protokollnotiz, mehrere Fahrradhändler bei der weiteren Bearbeitung des Einzelhandelskonzeptes miteinzubeziehen. Der Vorsitzende bestätigte Herrn Lerch direkt, dass eine Miteinbeziehung schon vereinbart wurde und auch zukünftig erfolgen werde.

 

Ratsmitglied Herr Eisold wies zunächst auf eine falsche Zahl in der Präsentation (Folie 3, Verkaufsfläche Wert 2010) hin. Herr Kamplade dankte ihm und versprach, dies dem Büro Junker+Kruse weiterzugeben.

Weiterhin stellte Herr Eisold fest, dass sich oftmals Supermärkte wie ALDI und LIDL, vgl. Landauer Norden, zusammen ansiedeln würden. Außerdem hatte Herr Eisold noch eine Verständnisfrage zu Apothekenwaren und weshalb die Ärztehäuser Apothekenwaren anbieten dürften. Herr Kamplade nahm Bezug auf letztere Frage und erklärte, dass Apothekenwaren wohnortnah und dezentral angeboten werden können. Bestünde ein Zusammenhang mit einer Drogerie oder einem Reformhaus wäre dies jedoch innenstadtrelevant. Eine klassische Apotheke mit rezeptpflichtigen Artikeln könne sich hingegen auch im Wohngebiet ansiedeln. Dies sei zulässig. Herr Eisold wollte daraufhin wissen, wie medizinische und orthopädische Artikel gewertet werden. Herr Kamplade erklärte, dass es sich hier um Ausnahmen (z.B. in D10 ein Versandhandel) handeln würde. Herr Eisold fragte weiter, ob bei der Rubrik Elektronik und Multimedia der Mediamarkt gemeint sei. Herr Kamplade antwortete, dass es sich bei der Ansiedlung des Mediamarktes um eine begründete Ausnahme handelte. Dort werde ein überwiegend zentrenrelevantes Sortiment angeboten, das vom Grunde her dort nicht zulässig sei.

Zu guter Letzt sprach Herr Eisold den wachsenden Online-Handel an und dass jeder zweite Deutsche schon Kunde beim Online-Versand Amazon sei. Vielleicht könne hier der Einzelhandel reagieren und eine Verknüpfung herstellen. Hier handele es sich jedoch um ein gesellschaftliches Thema.


Da sich keine weiteren Wortmeldungen abzeichneten, empfahl der Bauausschuss dem Hauptausschuss und Stadtrat einstimmig, bei einer Befangenheit, nachfolgend genannte Beschlussvorschläge.