Der Bauausschuss stimmt, vorbehaltlich des Ortsbeirates Queichheim, folgenden Punkten zu:

 

1. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen (Anlage 1) abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans „D 6 - Neuaufstellung, Teilbereich 1, 1. Teiländerung“ in der Fassung vom November 2017 wird zur Offenlage und Beteiligung der Behörden sowie der Nachbargemeinden beschlossen; die Begründung wird gebilligt (Anlage 2).

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Behörden und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 


Der Vorsitzende führte mit wenigen Sätzen in die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 15.11.2017 ein, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Seitens der anwesenden Bauausschussmitglieder wurden keine Fragen gestellt.

 


Der Bauausschuss beschloss daraufhin einstimmig die nachgenannten Beschlussvorschläge.