Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss stimmt, vorbehaltlich des Ortsbeirates Queichheim, folgenden Punkten zu:

 

1. Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen (Anlage 1) abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplans „D 6 - Neuaufstellung, Teilbereich 1, 1. Teiländerung“ in der Fassung vom November 2017 wird zur Offenlage und Beteiligung der Behörden sowie der Nachbargemeinden beschlossen; die Begründung wird gebilligt (Anlage 2).

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie die Behörden und Nachbargemeinden nach § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.

 


Der Vorsitzende gab die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 15.11.2017 bekannt.

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Das Gremium beschloss einstimmig bei 10 Zustimmungen die Sitzungsvorlage.