Sitzung: 06.02.2018 Bauausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 630/327/2018
Der Vorsitzende erläuterte mit wenigen Worten die
Informationsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 02.01.2018, welche der
Niederschrift als Anlage beigefügt ist, und den Wunsch des Antragstellers sich
zu erneuern. Verschiedene Belange, wie beispielsweise des Naturschutzes, wurden
im Vorfeld angehört und geklärt.
Herr Kamplade ergänzte, dass der Antragsteller laut §
35 BauGB Anspruch auf Genehmigung hätte und sich das Prozedere ähnlich wie bei
privilegierten Vorhaben verhalten würde. Zudem unterliege das Asphaltmischwerk
dem Bestandsschutz und müsse sich dennoch an die engen Regelungen des
Naturschutzes, hier eines FFH-Gebietes (Flora
Fauna Habitat), halten. Die vorliegende Stellungnahme des Verbandes
Region Rhein-Neckar (VRRN), welche bei der Ortsbeiratssitzung am 14.12.2017
noch nicht vorlag, enthält aus regionalplanerischer Sicht keine Bedenken.
Ratsmitglied Herr Eisold äußerte sich
positiv zu den Erweiterungsplänen des Antragstellers. Für ihn war dennoch
wichtig zu klären, ob die gelegentlich auftretende Geruchsbelästigung durch
Bitumen in der Godramsteiner Straße und Umgebung von dem Asphaltmischwerk
stammen. Es könnte allerdings auch vermutet werden, dass je nach Wetterlage und
Windrichtung das Asphaltmischwerk in Albersweiler für den Geruch verantwortlich
sei. Herr Eisold erhoffe sich durch die Modernisierung und Erweiterung eine
Verbesserung der Geruchsbelästigung. Herr Kamplade hakte ein und erinnerte
daran, dass die Emissionen Gegenstand des Genehmigungsverfahrens nach dem
BImSchG seien und bei der planungsrechtlichen Einschätzung keine Rolle
spielten, d.h. im Bauausschuss werde darüber nicht entschieden.
Ratsmitglied Herr Lichtenthäler erwähnte, dass
das Bauvorhaben an einen sensiblen Bereich, unter anderem einem
Wasserschutzgebiet, angrenzen würde. Da der Antragsteller sein Hauptaugenmerk
auf die Modernisierung der bestehenden Anlagen lege, hoffe er auf eine
Verbesserung der Ist-Situation. Er fand, dass dies in der Informationsvorlage
nicht deutlich zu erkennen war.
Da sich keine weiteren Wortmeldungen abzeichneten,
erklärte der Vorsitzende die Informationsvorlage als zur Kenntnis genommen.