Der Vorsitzende erläuterte mit wenigen Worten die Informationsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 02.01.2018, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, und den Wunsch des Antragstellers sich zu erneuern. Verschiedene Belange, wie beispielsweise des Naturschutzes, wurden im Vorfeld angehört und geklärt.

Herr Kamplade ergänzte, dass der Antragsteller laut § 35 BauGB Anspruch auf Genehmigung hätte und sich das Prozedere ähnlich wie bei privilegierten Vorhaben verhalten würde. Zudem unterliege das Asphaltmischwerk dem Bestandsschutz und müsse sich dennoch an die engen Regelungen des Naturschutzes, hier eines FFH-Gebietes (Flora Fauna Habitat), halten. Die vorliegende Stellungnahme des Verbandes Region Rhein-Neckar (VRRN), welche bei der Ortsbeiratssitzung am 14.12.2017 noch nicht vorlag, enthält aus regionalplanerischer Sicht keine Bedenken.

 

Ratsmitglied Herr Eisold äußerte sich positiv zu den Erweiterungsplänen des Antragstellers. Für ihn war dennoch wichtig zu klären, ob die gelegentlich auftretende Geruchsbelästigung durch Bitumen in der Godramsteiner Straße und Umgebung von dem Asphaltmischwerk stammen. Es könnte allerdings auch vermutet werden, dass je nach Wetterlage und Windrichtung das Asphaltmischwerk in Albersweiler für den Geruch verantwortlich sei. Herr Eisold erhoffe sich durch die Modernisierung und Erweiterung eine Verbesserung der Geruchsbelästigung. Herr Kamplade hakte ein und erinnerte daran, dass die Emissionen Gegenstand des Genehmigungsverfahrens nach dem BImSchG seien und bei der planungsrechtlichen Einschätzung keine Rolle spielten, d.h. im Bauausschuss werde darüber nicht entschieden.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler erwähnte, dass das Bauvorhaben an einen sensiblen Bereich, unter anderem einem Wasserschutzgebiet, angrenzen würde. Da der Antragsteller sein Hauptaugenmerk auf die Modernisierung der bestehenden Anlagen lege, hoffe er auf eine Verbesserung der Ist-Situation. Er fand, dass dies in der Informationsvorlage nicht deutlich zu erkennen war.

 


Da sich keine weiteren Wortmeldungen abzeichneten, erklärte der Vorsitzende die Informationsvorlage als zur Kenntnis genommen.