Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 16

 

 


Der Vorsitzende begrüßte die drei Vertreter des LBM und verwies darauf, dass es in der hiesigen Bauausschusssitzung keine politische Diskussion geben werde. Die Ausschussmitglieder können selbstverständlich ihre Statements frei äußern, sollten allerdings Verständnis zeigen, dass es sich primär um einen Sachstandsbericht des LBM handele. Der Ausbau der B 10 stelle die größte Straßenbaumaßnahme in Landau in den vergangenen Jahrzehnten dar. Der Vorsitzende bat Herrn Richard Lutz, kommissarischer Leiter des LBM Speyer (seit November 2017) und Dienststellenleiter des LBM Kaiserslautern, um seinen Bericht zur aktuellen Sachlage.

 

Herr Lutz merkte zu Beginn seiner Präsentation an, dass seit November 2017 und dem Tod des bisherigen Dienststellenleiters Herrn Klaus Ertel, lediglich mit der Rodung des Baumbestandes begonnen wurde. Diese Rodungen müssten stets in der vegetationsfreien Zeit erfolgen.

Anhand diverser Grafiken und Schaubilder stellte Herr Lutz die Bau- und Planungsabschnitte der gesamten B 10 mit der dazugehörigen Zeitschiene sowie die zu treffenden Lärmschutzmaßnahmen vor. Der Schwerpunkt des Vortrags lag auf dem 4,1 km langen Streckenabschnitt Godramstein-Landau mit zwei wichtigen Anschlussstellen und sieben Brückenbauwerken. Die Ausbauplanung wurde in den vergangenen Monaten optimiert. Die Baukosten werden ca. 40 Millionen EUR (inklusive Grunderwerb) betragen. Er betonte, dass der Verkehrsfluss während der Bauzeit jederzeit aufrechterhalten werde. Zudem solle vermieden werden, dass Ausweichverkehr durch die Stadt oder die umliegenden Ortschaften fährt. Herr Lutz betonte, dass ein vierspuriger Ausbau aufgrund der hohen Verkehrsbelastung unabdingbar sei. Ziel sei, eine leistungsfähige und verkehrssichere B 10 zu bauen. Bis zum Jahr 2030 könne lt. Prognosen mit 40.000 Fahrzeugen am Tag gerechnet werden. Hinsichtlich des Lärmschutzes und der Gestaltung der Lärmschutzwände (1,9 km Länge) bot er der Stadtverwaltung an, gemeinsam einen Termin für das Erarbeiten der sinnvollsten Lösung abzuhalten. Der LBM würde Ende 2019 diesbezüglich auf die Stadt Landau zukommen.

 

Der Vorsitzende dankte Herrn Lutz für dessen Darstellungen. Herr Lutz hätte die Anwesenden mit „vielen Informationen gefüttert“.

 

Ratsmitglied Herr Freiermuth bedankte sich für den interessanten Vortrag. Seiner Meinung nach wurde allerdings der Sicherheitsaspekt nicht ausreichend dargelegt. Gebe es Hochrechnungen oder Statistiken für die „Horrorstrecke“? Welche Verbesserungen seien für die Bewohnerinnen und Bewohner zu erwarten? Herr Lutz erklärte, dass eine vierspurige Fahrbahn mit Mittelstreifen sicherer sei als die bisherige dreispurige Strecke ohne Mittelstreifen. Man könne froh sein, dass in der Vergangenheit nur wenige Unfälle passiert wären - gerade auch im Hinblick auf die begrenzten Überholspuren. Der Ausbau stelle, ohne konkrete Zahlen nennen zu können, in jedem Fall einen Sicherheitszugewinn dar. Als weiteren Effekt nannte Herr Lutz den Verkehr durch die Stadt, welcher sich durch den Ausbau der B 10 deutlich reduzieren werde.

 

Ratsmitglied Herr Lerch war sich zunächst nicht sicher, ob er lobende oder tadelnde Worte äußern sollte, da seine Stadtratsfraktion bereits am 23.01.2017 eine Anhörung in Sachen B 10-Ausbau beantragt hatte. Nun sei schön, dass endlich konkrete Informationen kompetent geliefert werden konnten. Dennoch sei die CDU-Stadtratsfraktion kritisch gegenüber der Ausbauplanung eingestellt und verwies in diesem Zusammenhang auf die Resolution des Stadtrates. Wo liege beispielsweise das Optimum für die Stadt Landau? Könne die Lärmbelastung im Wohngebiet „Schützenhof“ halbiert werden? Wie hoch sei der aktuell bemessene Lärm? Dies sei wichtig zu wissen und hätte einen psychologischen Effekt bezüglich der Akzeptanz der Baumaßnahme. Herr Elmar Goerz, LBM-Projektmanager Planung in Dahn, antwortete ihm, dass die momentanen Lärmwerte knapp über den Grenzwerten liegen würden. Durch die Lärmschutzwände könne eine Unterschreitung der Grenzwerte herbeigeführt werden - trotz des zukünftig zu erwartenden Mehrverkehrs. Im Bereich des „Schützenhofs“ könne trotz der Lärmschutzwände jedoch keine Halbierung des Lärms erreicht werden. Herr Lerch hakte nach und fragte nach den konkreten Lärmemissionen Herr Goerz antwortete, dass sich der Lärm um ca. 3 Dezibel reduzieren würde. Zur Veranschaulichung nannte Herr Goerz als Beispiel, dass dies einer Halbierung der Verkehrsmenge gleichzusetzen sei. 10 Dezibel mehr an Lärmbelastung würde z.B. eine Verdopplung der Lautstärke bedeuten. Herr Lerch zeigte sich skeptisch und hielt es für keine besondere und vorzeigewürdige Leistung, wenn die Lärmgrenze im Bereich des „Schützenhofs“ nur eingehalten und nicht deutlich verbessert werde.

Herr Lerch hatte noch zwei weitere Fragen an den LBM. Zum einen wollte er die zukünftige Kommunikation hinsichtlich der Umleitungen durch das Stadtgebiet in der siebenjährigen Bauphase erfragen und zum anderen die Möglichkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h nach dem fertigen Ausbau der B 10 geklärt wissen, was bereits in einer Resolution des Stadtrats angesprochen wurde. Herr Lutz versicherte daraufhin, dass die Informationen zu den geplanten Umleitungen rechtzeitig an die Stadtverwaltung geleitet werden. Auch sollen Baufortschrittsmeldungen regelmäßig erfolgen. Die Informationen sollen zudem jederzeit offen und transparent sein. Zu Herrn Lerchs Anregung der Geschwindigkeitsbegrenzung antwortete Herr Lutz, dass dies momentan noch kein Thema wäre. Der LBM als Straßenbaubehörde sei auch hierfür nicht der Entscheidungsträger, sondern die Straßenverkehrsbehörde in Absprache mit der Polizei und der Straßenbaubehörde (LBM). Die Strecke sei ganz klar baulich für Tempo 100 ausgelegt - dies sollte auch das Ziel sein bzw. bleiben.

Zu guter Letzt fragte Herr Lerch nach einem möglichen Lkw-Fahrverbot. Herr Lutz erklärte, dass eine Sperrung für den Transitverkehr auf Basis zweier Gutachten „höchstministeriell“ abgelehnt wurde. Zudem hätten Spediteure schon mit Klagen gedroht, sofern es eine Sperrung für Lkw-Verkehr geben würde. Mithilfe von Hinweistafeln auf der Autobahn 65 könne höchstens lenkend eingegriffen werden. Herrn Lutz war bewusst, dass die Erfolgsaussichten hierbei allerdings sehr gering seien, da die Speditionen nicht „freiwillig“ längere Strecken und Fahrtzeiten in Kauf nehmen können.

 

Ratsmitglied Frau Vogler dankte Herrn Lutz für dessen Vortrag und hatte mehrere Themen, die sie ansprechen wollte. So können beispielsweise gesundheitliche Beeinträchtigungen schon bei 25 Dezibel bei Nacht / 35 Dezibel bei Tag auftreten. Sollte daher nicht versucht werden, die 25 / 35 Dezibel als „Grenze“ einzuhalten? Anwohnerinnen und Anwohner, die einer Dauerlärmbelastung ausgesetzt seien, wären nämlich machtlos.

Weiterhin fragte sie, ob zumindest während der Bauzeit eine Sperrung für Lkw eingerichtet werden könnte, um die Belastung für „jedermann“ zu reduzieren.

Gebe es eine Alternative hinsichtlich der Erreichbarkeit Dammheims über die B 272 während der Sperrung der K 13? Herr Lutz antwortete, dass die Anbindung an die B 272 weiterhin bestehen bliebe und die Planung optimiert werde (Stichwort: Linksabbiegespur), was als Ziel vor der Sperrung der K 13 gesetzt wurde.

Hinsichtlich des Lärmschutzes betonte er, dass die Richtlinien gesetzt wurden und man sich daran halte bzw. auch gebunden sei. Eine Sperrung des Lkw-Verkehrs während der Bauzeit wurde geprüft. Das zuständige Ministerium sehe keine Möglichkeit einer Sperrung. So sei beispielsweise der Anliegerverkehr nicht vom Transitverkehr zu unterscheiden. Hier obliege die Kontrolle der Polizei. Wie bereits erwähnt, habe man nur die Möglichkeit lenkend mittels Hinweisschildern einzugreifen.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler sah das Problem des B 10-Ausbaus viel mehr auf politischer Ebene. Der Stadtrat habe sich mehrheitlich gegen den vierspurigen Ausbau entschieden und jetzt werde gegen den Willen der Stadt gebaut. Ihm war bewusst, dass der LBM hierfür nicht verantwortlich sei. Die Bauplanungen und die Zeitschiene bis 2025 bestätigten ihn nun weiterhin in seiner ablehnenden und kritischen Haltung. Immerhin sehe er positiv im ironischen Sinne, dass stets die Lebensmittelversorgung durch den Lastwagenverkehr gewährleistet werde.

Des Weiteren befürchtete Herr Lichtenthäler in diesem Zusammenhang, dass die Bauzeit bzw. der Ausbau und der damit verbundene Unmut umsonst gewesen sein könnten, wenn z.B. der Tunnelausbau bei Annweiler nicht erfolgen würde.

Hinsichtlich des Lärmschutzes verwies Herr Lichtenthäler auf die Probleme der Stadt Pirmasens. Seien nur Gabionen, also Stahlkörbe mit Steinfüllung, geplant? Wie sähen die Vorüberlegungen hierzu aus? Ihm war bewusst, dass die Materialität der Lärmschutzwände auch eine Kostenfrage mit sich ziehe.

Herr Lichtenthäler äußerte weitere Fragen: Wie schätze Herr Lutz selbst als Teil der Verwaltungsbehörde die zeitlichen Rahmen der Ausbaustrecke und den anderen Abschnitten ein?

Zuletzt äußerte sich Herr Lichtenthäler zu den Geschwindigkeitskontrollen und dem Verweis auf unterschiedliche Zuständigkeiten. Herr Lichtenthäler verstand nicht, weshalb sich der LBM so „klein halte“ und wünschte sich, dass der LBM mehr Einfluss ausübe. Herr Lutz erklärte direkt, dass die Verkehrsreglung Thema der Straßenverkehrsordnung sei. Der Maßstab werde durch das Straßenverkehrsrecht vorgegeben. Der LBM richte sich in erster Linie an das Straßenbaurecht, was ein anderer Behörden- und Genehmigungsweg bedeute. Aus der Historie heraus sei zwar die Obere Verkehrsbehörde auch beim LBM in Speyer angesiedelt, dennoch bilde sie einen eigenen „Strang“. Letztendlich müsse Einvernehmen zwischen der Polizei als zuständige Überwachungsbehörde und der Straßenbaubehörde hergestellt werden.

Zum Lärmschutz äußerte sich Herr Lutz dahingehend, dass Gabionen nicht unbedingt vorgesehen seien, da diese mitunter mehr Fläche benötigen würden. So seien Lärmschutzwände als Alternative nicht nur hochabsorbierend, sondern würden auch weniger Fläche benötigen, hier insgesamt etwa 6.000 qm. Die Gestaltung sei noch offen, d.h. die Lärmschutzwände könnten aus Aluminiumprofilen mit Steinwolle-Füllung oder Porenbeton sein. Eine Kombination aus Holz und Glas sei ebenfalls denkbar, wobei Glas nur als Fenster verwendet werden sollte, da Glas den Lärm reflektiere. Er verwies auf das Angebot, zu gegebener Zeit mit der Stadtverwaltung in Kontakt zu treten und mögliche Ausführungsvarianten zu diskutieren.

Herr Lutz nahm noch Bezug auf Herrn Lichtenthälers Frage nach dem Zeitrahmen. Er erwähnte, dass der gesamte B 10-Ausbau ein anspruchsvolles und umstrittenes Projekt darstelle und eine belastbare Abschätzung zum Gesamtverlauf der Maßnahme heute von ihm nicht gegeben werden könnte.

 

Ratsmitglied Herr Eichhorn fragte nach den drei Brücken, die nach Nußdorf führen, und wollte wissen, was mit der einen Brücke zwischen Gillet und Pfalzwerke passieren werde, da er diese in dem Vortrag vermisste. Herr Lutz zeigte daraufhin anhand einer Grafik, dass alle drei Brücken rückgebaut und an gleicher Stelle wieder neu errichtet werden würden.

In Bezug auf den Tunnelausbau bei Annweiler, hakte Herr Eichhorn nach. Kenne Herr Lutz den Inhalt der zugrundeliegenden Machbarkeitsstudie? Herr Lutz antwortete ihm, dass es Überlegungen gebe, einen „Basistunnel“ nördlich der bisherigen Tunnelstrecke durch den Berg zu bohren. Knackpunkt hierbei sei die Anbindung der B 48. Die Studie sei als Grundlage für die Gespräche mit der SGD Süd (Struktur- und Genehmigungsdirektion) gedacht.

 

Ratsmitglied Herr Eisold wollte in Erfahrung bringen, wann der Umbau der Zufahrt zur Godramsteiner Straße erfolgen werde. Frau Yvonne Lederer, LBM-Projektmanagerin Straßenbau, sagte, dass die Erdbauarbeiten im Jahr 2019 beginnen werden. Herr Eisold befürchtete, dass es dadurch zukünftig mehr Verkehr in Landau geben werde, da man dann von beiden Seiten nach Landau hineinfahren könnte. Herr Bernhard entgegnete hierzu, dass durch den Vollausbau der Anschlussstellen mit einer Reduzierung des Verkehrs durch die Stadt gerechnet werden könne.

Den geplanten Kreisverkehr an der A 65 begrüßte Herr Eisold, da man schneller in die Stadt käme. Könne dann der Kreisel Nord den Verkehr entsprechend weiterleiten? In diesem Zusammenhang teilte Herr Bernhard mit, dass der Kreisel Nord ebenfalls ausgebaut werden wird. Momentan befände man sich in der Entwurfsplanung. Baurecht müsste über einen Bebauungsplan geschaffen werden. Der Zeitplan hänge von dem notwendigen Grunderwerb und dem Verlauf des Baurechtsverfahrens ab.

Weiterhin schlug Herr Eisold eine Begrünung der Lärmschutzwände vor, damit auch Graffiti-Schmierer keine Chance hätten.

Zum Thema „Sperrung Dammheim“ äußerte sich Herr Eisold unzufrieden. Was sei beispielsweise mit Mofas und Mopeds? Eine großräumige Umleitung über Knöringen sei für sie nicht zumutbar. Herr Bernhard entgegnete hierzu, dass Kleinkrafträder und landwirtschaftlicher Verkehr die Wirtschaftswege nutzen könnten.

 

Ratsmitglied Herr Löffel sprach zwei Punkte an:

Werde es an der Nordseite der B 10 und Richtung Godramstein hin zu Nußdorf einen Lärmschutz geben? Herr Lutz erklärte Herrn Löffel, dass die B 10 in diesem Teilabschnitt in einem Einschnitt verläuft, der als Abschirmung ausreiche und daher keine weiteren Lärmschutzmaßnahmen getroffen werden müssten.

Hinsichtlich des Abbruches der Brücken im Bereich des Gillet-Baumarktes und Am Heidenweg erkundigte sich Herr Löffel über den Zeitversatz und ob die Strecke Am Heidenweg als Umleitungsstrecke herangezogen werden könnte. Herr Lutz erklärte, dass diese Umleitung ausschließlich für landwirtschaftlichen Verkehr gedacht sei. Der sonstige Verkehr werde über klassifizierte Strecken umgeleitet. Herr Lutz sprach daher von einer „2:2 Lösung“, erst wenn die beiden ersten Brücken fertiggestellt sind, werden die beiden nächsten Bauwerke rückgebaut.

 

Ratsmitglied Herr Freiermuth griff das Thema „Nachtfahrverbot für Lkw“ auf und erhielt von Herrn Lutz die Antwort, dass seine Behörde hierfür nicht der richtige Ansprechpartner sei.

 

Ratsmitglied Herr Wagner knüpfte an Herrn Löffels Wortmeldung an und wollte zudem in Erfahrung bringen, ob die Brücken in gleicher Größe, d.h. mit der auf den vierspurigen Ausbau angepassten Spannweite, wieder neugebaut werden würden. Dies wurde ihm direkt von Herrn Lutz bestätigt.

 

Ratsmitglied Herr Lerch kam zurück auf das Lärmschutzproblem im Schützenhof. Bedeute eine Glaswand mehr Lärmschutz für die Anwohner? Herr Lutz antwortete ihm, dass Glas den Nachteil hätte, den Lärm zu reflektieren. Gabionen und absorbierende Materialien seien hierfür geeigneter, da sie eine unregelmäßigere Struktur aufweisen. Er wies allerdings darauf hin, dass die Straße nicht „unhörbar“ zu machen sei.

 

Nachdem keine weiteren Fragen vorlagen dankte der Vorsitzende den Vertretern des LBM und den Bauausschussmitgliedern für die rege Diskussion. Dies sei „gut investierte Zeit“ gewesen.