Der Vorsitzende begrüßte die drei Vertreter des LBM
und verwies darauf, dass es in der hiesigen Bauausschusssitzung keine
politische Diskussion geben werde. Die Ausschussmitglieder können
selbstverständlich ihre Statements frei äußern, sollten allerdings Verständnis
zeigen, dass es sich primär um einen Sachstandsbericht des LBM handele. Der
Ausbau der B 10 stelle die größte Straßenbaumaßnahme in Landau in den
vergangenen Jahrzehnten dar. Der Vorsitzende bat Herrn Richard Lutz,
kommissarischer Leiter des LBM Speyer (seit November 2017) und
Dienststellenleiter des LBM Kaiserslautern, um seinen Bericht zur aktuellen
Sachlage.
Herr Lutz merkte zu Beginn seiner Präsentation an,
dass seit November 2017 und dem Tod des bisherigen Dienststellenleiters Herrn
Klaus Ertel, lediglich mit der Rodung des Baumbestandes begonnen wurde. Diese
Rodungen müssten stets in der vegetationsfreien Zeit erfolgen.
Anhand diverser Grafiken und Schaubilder stellte Herr
Lutz die Bau- und Planungsabschnitte der gesamten B 10 mit der dazugehörigen
Zeitschiene sowie die zu treffenden Lärmschutzmaßnahmen vor. Der Schwerpunkt
des Vortrags lag auf dem 4,1 km langen Streckenabschnitt Godramstein-Landau mit
zwei wichtigen Anschlussstellen und sieben Brückenbauwerken. Die Ausbauplanung
wurde in den vergangenen Monaten optimiert. Die Baukosten werden ca. 40
Millionen EUR (inklusive Grunderwerb) betragen. Er betonte, dass der
Verkehrsfluss während der Bauzeit jederzeit aufrechterhalten werde. Zudem solle
vermieden werden, dass Ausweichverkehr durch die Stadt oder die umliegenden
Ortschaften fährt. Herr Lutz betonte, dass ein vierspuriger Ausbau aufgrund der
hohen Verkehrsbelastung unabdingbar sei. Ziel sei, eine leistungsfähige und
verkehrssichere B 10 zu bauen. Bis zum Jahr 2030 könne lt. Prognosen mit 40.000
Fahrzeugen am Tag gerechnet werden. Hinsichtlich des Lärmschutzes und der
Gestaltung der Lärmschutzwände (1,9 km Länge) bot er der Stadtverwaltung an,
gemeinsam einen Termin für das Erarbeiten der sinnvollsten Lösung abzuhalten.
Der LBM würde Ende 2019 diesbezüglich auf die Stadt Landau zukommen.
Der Vorsitzende dankte Herrn Lutz für dessen
Darstellungen. Herr Lutz hätte die Anwesenden mit „vielen Informationen
gefüttert“.
Ratsmitglied Herr Freiermuth bedankte sich
für den interessanten Vortrag. Seiner Meinung nach wurde allerdings der
Sicherheitsaspekt nicht ausreichend dargelegt. Gebe es Hochrechnungen oder
Statistiken für die „Horrorstrecke“? Welche Verbesserungen seien für die
Bewohnerinnen und Bewohner zu erwarten? Herr Lutz erklärte, dass eine
vierspurige Fahrbahn mit Mittelstreifen sicherer sei als die bisherige
dreispurige Strecke ohne Mittelstreifen. Man könne froh sein, dass in der
Vergangenheit nur wenige Unfälle passiert wären - gerade auch im Hinblick auf
die begrenzten Überholspuren. Der Ausbau stelle, ohne konkrete Zahlen nennen zu
können, in jedem Fall einen Sicherheitszugewinn dar. Als weiteren Effekt nannte
Herr Lutz den Verkehr durch die Stadt, welcher sich durch den Ausbau der B 10
deutlich reduzieren werde.
Ratsmitglied Herr Lerch war sich
zunächst nicht sicher, ob er lobende oder tadelnde Worte äußern sollte, da
seine Stadtratsfraktion bereits am 23.01.2017 eine Anhörung in Sachen B
10-Ausbau beantragt hatte. Nun sei schön, dass endlich konkrete Informationen
kompetent geliefert werden konnten. Dennoch sei die CDU-Stadtratsfraktion
kritisch gegenüber der Ausbauplanung eingestellt und verwies in diesem
Zusammenhang auf die Resolution des Stadtrates. Wo liege beispielsweise das
Optimum für die Stadt Landau? Könne die Lärmbelastung im Wohngebiet
„Schützenhof“ halbiert werden? Wie hoch sei der aktuell bemessene Lärm? Dies
sei wichtig zu wissen und hätte einen psychologischen Effekt bezüglich der
Akzeptanz der Baumaßnahme. Herr Elmar Goerz, LBM-Projektmanager Planung in
Dahn, antwortete ihm, dass die momentanen Lärmwerte knapp über den Grenzwerten
liegen würden. Durch die Lärmschutzwände könne eine Unterschreitung der
Grenzwerte herbeigeführt werden - trotz des zukünftig zu erwartenden
Mehrverkehrs. Im Bereich des „Schützenhofs“ könne trotz der Lärmschutzwände
jedoch keine Halbierung des Lärms erreicht werden. Herr Lerch hakte nach und
fragte nach den konkreten Lärmemissionen Herr Goerz antwortete, dass sich der
Lärm um ca. 3 Dezibel reduzieren würde. Zur Veranschaulichung nannte Herr Goerz
als Beispiel, dass dies einer Halbierung der Verkehrsmenge gleichzusetzen sei.
10 Dezibel mehr an Lärmbelastung würde z.B. eine Verdopplung der Lautstärke
bedeuten. Herr Lerch zeigte sich skeptisch und hielt es für keine besondere und
vorzeigewürdige Leistung, wenn die Lärmgrenze im Bereich des „Schützenhofs“ nur
eingehalten und nicht deutlich verbessert werde.
Herr Lerch hatte noch zwei weitere Fragen an den LBM.
Zum einen wollte er die zukünftige Kommunikation hinsichtlich der Umleitungen
durch das Stadtgebiet in der siebenjährigen Bauphase erfragen und zum anderen
die Möglichkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h nach dem fertigen
Ausbau der B 10 geklärt wissen, was bereits in einer Resolution des Stadtrats
angesprochen wurde. Herr Lutz versicherte daraufhin, dass die Informationen zu
den geplanten Umleitungen rechtzeitig an die Stadtverwaltung geleitet werden.
Auch sollen Baufortschrittsmeldungen regelmäßig erfolgen. Die Informationen
sollen zudem jederzeit offen und transparent sein. Zu Herrn Lerchs Anregung der
Geschwindigkeitsbegrenzung antwortete Herr Lutz, dass dies momentan noch kein
Thema wäre. Der LBM als Straßenbaubehörde sei auch hierfür nicht der
Entscheidungsträger, sondern die Straßenverkehrsbehörde in Absprache mit der Polizei
und der Straßenbaubehörde (LBM). Die Strecke sei ganz klar baulich für Tempo
100 ausgelegt - dies sollte auch das Ziel sein bzw. bleiben.
Zu guter Letzt fragte Herr Lerch nach einem möglichen
Lkw-Fahrverbot. Herr Lutz erklärte, dass eine Sperrung für den Transitverkehr
auf Basis zweier Gutachten „höchstministeriell“ abgelehnt wurde. Zudem hätten
Spediteure schon mit Klagen gedroht, sofern es eine Sperrung für Lkw-Verkehr
geben würde. Mithilfe von Hinweistafeln auf der Autobahn 65 könne höchstens
lenkend eingegriffen werden. Herrn Lutz war bewusst, dass die Erfolgsaussichten
hierbei allerdings sehr gering seien, da die Speditionen nicht „freiwillig“
längere Strecken und Fahrtzeiten in Kauf nehmen können.
Ratsmitglied Frau Vogler dankte Herrn
Lutz für dessen Vortrag und hatte mehrere Themen, die sie ansprechen wollte. So
können beispielsweise gesundheitliche Beeinträchtigungen schon bei 25 Dezibel
bei Nacht / 35 Dezibel bei Tag auftreten. Sollte daher nicht versucht werden,
die 25 / 35 Dezibel als „Grenze“ einzuhalten? Anwohnerinnen und Anwohner, die
einer Dauerlärmbelastung ausgesetzt seien, wären nämlich machtlos.
Weiterhin fragte sie, ob zumindest während der Bauzeit
eine Sperrung für Lkw eingerichtet werden könnte, um die Belastung für
„jedermann“ zu reduzieren.
Gebe es eine Alternative hinsichtlich der
Erreichbarkeit Dammheims über die B 272 während der Sperrung der K 13? Herr
Lutz antwortete, dass die Anbindung an die B 272 weiterhin bestehen bliebe und
die Planung optimiert werde (Stichwort: Linksabbiegespur), was als Ziel vor der
Sperrung der K 13 gesetzt wurde.
Hinsichtlich des Lärmschutzes betonte er, dass die
Richtlinien gesetzt wurden und man sich daran halte bzw. auch gebunden sei.
Eine Sperrung des Lkw-Verkehrs während der Bauzeit wurde geprüft. Das
zuständige Ministerium sehe keine Möglichkeit einer Sperrung. So sei
beispielsweise der Anliegerverkehr nicht vom Transitverkehr zu unterscheiden.
Hier obliege die Kontrolle der Polizei. Wie bereits erwähnt, habe man nur die
Möglichkeit lenkend mittels Hinweisschildern einzugreifen.
Ratsmitglied Herr Lichtenthäler sah das
Problem des B 10-Ausbaus viel mehr auf politischer Ebene. Der Stadtrat habe
sich mehrheitlich gegen den vierspurigen Ausbau entschieden und jetzt werde
gegen den Willen der Stadt gebaut. Ihm war bewusst, dass der LBM hierfür nicht
verantwortlich sei. Die Bauplanungen und die Zeitschiene bis 2025 bestätigten
ihn nun weiterhin in seiner ablehnenden und kritischen Haltung. Immerhin sehe
er positiv im ironischen Sinne, dass stets die Lebensmittelversorgung durch den
Lastwagenverkehr gewährleistet werde.
Des Weiteren befürchtete Herr Lichtenthäler in diesem
Zusammenhang, dass die Bauzeit bzw. der Ausbau und der damit verbundene Unmut
umsonst gewesen sein könnten, wenn z.B. der Tunnelausbau bei Annweiler nicht
erfolgen würde.
Hinsichtlich des Lärmschutzes verwies Herr
Lichtenthäler auf die Probleme der Stadt Pirmasens. Seien nur Gabionen, also
Stahlkörbe mit Steinfüllung, geplant? Wie sähen die Vorüberlegungen hierzu aus?
Ihm war bewusst, dass die Materialität der Lärmschutzwände auch eine
Kostenfrage mit sich ziehe.
Herr Lichtenthäler äußerte weitere Fragen: Wie schätze
Herr Lutz selbst als Teil der Verwaltungsbehörde die zeitlichen Rahmen der
Ausbaustrecke und den anderen Abschnitten ein?
Zuletzt äußerte sich Herr Lichtenthäler zu den
Geschwindigkeitskontrollen und dem Verweis auf unterschiedliche
Zuständigkeiten. Herr Lichtenthäler verstand nicht, weshalb sich der LBM so
„klein halte“ und wünschte sich, dass der LBM mehr Einfluss ausübe. Herr Lutz
erklärte direkt, dass die Verkehrsreglung Thema der Straßenverkehrsordnung sei.
Der Maßstab werde durch das Straßenverkehrsrecht vorgegeben. Der LBM richte
sich in erster Linie an das Straßenbaurecht, was ein anderer Behörden- und
Genehmigungsweg bedeute. Aus der Historie heraus sei zwar die Obere
Verkehrsbehörde auch beim LBM in Speyer angesiedelt, dennoch bilde sie einen
eigenen „Strang“. Letztendlich müsse Einvernehmen zwischen der Polizei als
zuständige Überwachungsbehörde und der Straßenbaubehörde hergestellt werden.
Zum Lärmschutz äußerte sich Herr Lutz dahingehend,
dass Gabionen nicht unbedingt vorgesehen seien, da diese mitunter mehr Fläche
benötigen würden. So seien Lärmschutzwände als Alternative nicht nur
hochabsorbierend, sondern würden auch weniger Fläche benötigen, hier insgesamt
etwa 6.000 qm. Die Gestaltung sei noch offen, d.h. die Lärmschutzwände könnten
aus Aluminiumprofilen mit Steinwolle-Füllung oder Porenbeton sein. Eine
Kombination aus Holz und Glas sei ebenfalls denkbar, wobei Glas nur als Fenster
verwendet werden sollte, da Glas den Lärm reflektiere. Er verwies auf das
Angebot, zu gegebener Zeit mit der Stadtverwaltung in Kontakt zu treten und
mögliche Ausführungsvarianten zu diskutieren.
Herr Lutz nahm noch Bezug auf Herrn Lichtenthälers
Frage nach dem Zeitrahmen. Er erwähnte, dass der gesamte B 10-Ausbau ein
anspruchsvolles und umstrittenes Projekt darstelle und eine belastbare
Abschätzung zum Gesamtverlauf der Maßnahme heute von ihm nicht gegeben werden
könnte.
Ratsmitglied Herr Eichhorn fragte nach
den drei Brücken, die nach Nußdorf führen, und wollte wissen, was mit der einen
Brücke zwischen Gillet und Pfalzwerke passieren werde, da er diese in dem
Vortrag vermisste. Herr Lutz zeigte daraufhin anhand einer Grafik, dass alle
drei Brücken rückgebaut und an gleicher Stelle wieder neu errichtet werden
würden.
In Bezug auf den Tunnelausbau bei Annweiler, hakte
Herr Eichhorn nach. Kenne Herr Lutz den Inhalt der zugrundeliegenden
Machbarkeitsstudie? Herr Lutz antwortete ihm, dass es Überlegungen gebe, einen
„Basistunnel“ nördlich der bisherigen Tunnelstrecke durch den Berg zu bohren.
Knackpunkt hierbei sei die Anbindung der B 48. Die Studie sei als Grundlage für
die Gespräche mit der SGD Süd (Struktur- und Genehmigungsdirektion) gedacht.
Ratsmitglied Herr Eisold wollte in
Erfahrung bringen, wann der Umbau der Zufahrt zur Godramsteiner Straße erfolgen
werde. Frau Yvonne Lederer, LBM-Projektmanagerin Straßenbau, sagte, dass die
Erdbauarbeiten im Jahr 2019 beginnen werden. Herr Eisold befürchtete, dass es
dadurch zukünftig mehr Verkehr in Landau geben werde, da man dann von beiden
Seiten nach Landau hineinfahren könnte. Herr Bernhard entgegnete hierzu, dass
durch den Vollausbau der Anschlussstellen mit einer Reduzierung des Verkehrs
durch die Stadt gerechnet werden könne.
Den geplanten Kreisverkehr an der A 65 begrüßte Herr
Eisold, da man schneller in die Stadt käme. Könne dann der Kreisel Nord den
Verkehr entsprechend weiterleiten? In diesem Zusammenhang teilte Herr Bernhard
mit, dass der Kreisel Nord ebenfalls ausgebaut werden wird. Momentan befände
man sich in der Entwurfsplanung. Baurecht müsste über einen Bebauungsplan
geschaffen werden. Der Zeitplan hänge von dem notwendigen Grunderwerb und dem
Verlauf des Baurechtsverfahrens ab.
Weiterhin schlug Herr Eisold eine Begrünung der
Lärmschutzwände vor, damit auch Graffiti-Schmierer keine Chance hätten.
Zum Thema „Sperrung Dammheim“ äußerte sich Herr Eisold
unzufrieden. Was sei beispielsweise mit Mofas und Mopeds? Eine großräumige
Umleitung über Knöringen sei für sie nicht zumutbar. Herr Bernhard entgegnete
hierzu, dass Kleinkrafträder und landwirtschaftlicher Verkehr die
Wirtschaftswege nutzen könnten.
Ratsmitglied Herr Löffel sprach zwei
Punkte an:
Werde es an der Nordseite der B 10 und Richtung
Godramstein hin zu Nußdorf einen Lärmschutz geben? Herr Lutz erklärte Herrn
Löffel, dass die B 10 in diesem Teilabschnitt in einem Einschnitt verläuft, der
als Abschirmung ausreiche und daher keine weiteren Lärmschutzmaßnahmen
getroffen werden müssten.
Hinsichtlich des Abbruches der Brücken im Bereich des
Gillet-Baumarktes und Am Heidenweg erkundigte sich Herr Löffel über den
Zeitversatz und ob die Strecke Am Heidenweg als Umleitungsstrecke herangezogen
werden könnte. Herr Lutz erklärte, dass diese Umleitung ausschließlich für
landwirtschaftlichen Verkehr gedacht sei. Der sonstige Verkehr werde über
klassifizierte Strecken umgeleitet. Herr Lutz sprach daher von einer „2:2
Lösung“, erst wenn die beiden ersten Brücken fertiggestellt sind, werden die
beiden nächsten Bauwerke rückgebaut.
Ratsmitglied Herr Freiermuth griff das
Thema „Nachtfahrverbot für Lkw“ auf und erhielt von Herrn Lutz die Antwort,
dass seine Behörde hierfür nicht der richtige Ansprechpartner sei.
Ratsmitglied Herr Wagner knüpfte an
Herrn Löffels Wortmeldung an und wollte zudem in Erfahrung bringen, ob die
Brücken in gleicher Größe, d.h. mit der auf den vierspurigen Ausbau angepassten
Spannweite, wieder neugebaut werden würden. Dies wurde ihm direkt von Herrn
Lutz bestätigt.
Ratsmitglied Herr Lerch kam zurück auf
das Lärmschutzproblem im Schützenhof. Bedeute eine Glaswand mehr Lärmschutz für
die Anwohner? Herr Lutz antwortete ihm, dass Glas den Nachteil hätte, den Lärm
zu reflektieren. Gabionen und absorbierende Materialien seien hierfür
geeigneter, da sie eine unregelmäßigere Struktur aufweisen. Er wies allerdings
darauf hin, dass die Straße nicht „unhörbar“ zu machen sei.
Nachdem keine weiteren Fragen vorlagen dankte der
Vorsitzende den Vertretern des LBM und den Bauausschussmitgliedern für die rege
Diskussion. Dies sei „gut investierte Zeit“ gewesen.