Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss stimmt dem Bauvorhaben einschließlich der Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes D 10 hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Gebäudehöhe um max. 2 m (Baufeld B 3 und B 4) sowie der Über- und Unterschreitung der südlichen Baulinie zu.

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 27.02.2018 auf, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, und übergab für weitere Erläuterungen das Wort an Herrn Kamplade.

 

Herr Kamplade zeigte anhand eines Lageplans das Grundstück, welches sich in der Mitte des Gewerbeparks „Am Messegelände-Ost“ befindet, und erklärte die Abweichungen der Baulinie und der Gebäudehöhen. Letztere werden insbesondere erforderlich aufgrund der Haustechnik und der Medizingroßgeräte im Erdgeschoss. Insgesamt sei das beabsichtigte Bauvorhaben ein Meter höher als erlaubt. Dies würde sich jedoch optisch gut in die Umgebung einfügen und sei städtebaulich vertretbar.

 

Ratsmitglied Herr Lerch hielt fest, dass eine Gebäudehöhe von 10,5 m nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen würde. Herr Kamplade bestätigte dies in Bezug auf die Medizintechnik.

 

Ratsmitglied Herr Heuberger wollte wissen, ob eine Nutzung mit Verkaufsflächen beabsichtigt sei. Herr Kamplade bejahte dies. Die Verkaufsflächen seien jedoch nicht großflächig und dürften zudem nur nicht zentrenrelevante Sortimente führen.


Der Bauausschuss beschloss einstimmig den nachfolgenden Beschlussvorschlag.