Der Vorsitzende hielt in der Einleitung der Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 01.03.2018, auf welche verwiesen wird, fest, dass die Beschlussfassung eine maßvolle Verdichtung ermöglichen werde. Es ginge allerdings darum, den Charakter des Gebietes zu wahren. Der Vorsitzende begrüßte Frau Rech vom Planungsbüro PISKE GbR aus Ludwigshafen, die für weitere Fragen zur Verfügung stehe, und übergab anschließend das Wort an die Ratsmitglieder.

 

Ratsmitglied Herr Löffel erwähnte, dass es in dem ca. 21 ha großen Gebiet zurzeit viele ungeordnete Verhältnisse gebe. In Teilbereichen handele es sich um große Grundstücke mit einer Fläche von mehr als 2.000 qm, auf denen sich nur ein Baukörper befinde. Es sollte seiner Meinung nach überlegt werden, eine Bebauung in zweiter Reihe zu ermöglichen. Frau Rech entgegnete ihm, dass es sich bei dem Gebiet um ein großzügiges Villenviertel drehe und sich eine Bebauung in zweiter Reihe eher kontraproduktiv auswirken würde. Oftmals sei eine Bebauung in zweiter Reihe auch nicht zulässig bzw. städtebaulich sinnvoll. Es sei lediglich denkbar, wenn vor ein bereits zurückgesetztes Bestandsgebäude (zweite Reihe) ein neues Gebäude vornedran gebaut und somit die „Baulücke“ im Straßenraum geschlossen werden würde.

 

Ratsmitglied Herr Eisold fragte, wie es sich mit einzelnen Garagen verhalten würde. Frau Rech erklärte, dass diese nur an der Straßenkante und fünf Meter von der Straße entfernt zulässig seien. Für die bereits bestehenden Garagen gelte der Bestandsschutz. Würde ein Bauherr allerdings eine vorhandene Garage abreißen, so müsste bei einer Neuerrichtung der neue Bebauungsplan eingehalten werden.

 

Ratsmitglied Herr Freiermuth betonte, dass es sich um ein privilegiertes Gebiet handeln würde und man dessen Charakter nicht zerstören dürfe. Dennoch sollten Verdichtungen dort umgesetzt werden, wo sie möglich seien. Frau Rech nahm auf Herrn Freiermuths Wortmeldung Bezug und erklärte, dass zwei Wohneinheiten je Gebäude und ggf. eine Einliegerwohnung zulässig seien. Somit wäre eine Verdreifachung des jetzigen Bestandes theoretisch möglich. Herr Kamplade ergänzte Frau Rech an diesem Punkt und wies auf die derzeitige und künftige Ausnutzung der großen Gebäudekörper hin. Große Baukörper seien oftmals nicht ausgelastet. Die maximal mögliche Anzahl der Wohneinheiten sollte festgehalten werden, da auch berücksichtigt werden müsse, dass mehr Einwohner auch mehr Verkehr erzeugen würden. Eine höhere Einwohnerdichte bedeute demnach eine höhere Verkehrsbelastung in dem Gebiet.

 

Ratsmitglied Frau Dr. Migl hielt die Notwendigkeit eines Bebauungsplanes für unbestritten. Ein locker bebautes Villenviertel sei jedoch im Widerspruch zur Initiative „Landau baut Zukunft“ und der gewollten Nachverdichtung zu sehen. Frau Dr. Migl gab zum Ausdruck, dass sie sich bei der Beschlussfassung enthalten werde, da sie die vorgelegten Gegebenheiten nicht für ausgereift ansehe. Sie erinnerte daran, mit Bauland vorsichtig und behutsam umzugehen.

 

Ratsmitglied Herr Lichtenthäler nahm Bezug auf Frau Dr. Migls Wortmeldung, da sie einen wunden Punkt angesprochen hätte. Er war ebenfalls der Meinung, dichter zu bauen. Dennoch hielt er die Abwägung der Verwaltung für ordentlich und fand gut, dass es keine Bebauung im Gebiet der Reiterwiesen geben werde. Herr Lichtenthäler hinterfragte die soziale Struktur des Viertels und ob es bei der privilegierten Wohnlage bleiben solle.

 

Ratsmitglied Herr Eichhorn stufte die Grundstücksgrößen als „Knackpunkt“ ein. Könnte eventuell eine Teilung der Grundstücke angeordnet werden? Die Größen der einzelnen Grundstücke würden sehr stark „schwanken“. Frau Rech antwortete, dass eine städtebaulich sinnvolle Grundstücksteilung schwierig sei, da sich die Gebäude meistens mittig auf dem Gelände befinden würden.

 


Es zeichneten sich keine weiteren Wortmeldungen ab, so dass der Vorsitzende den Bauausschuss fragte, ob dieser eine Empfehlung in Form einer Beschlussfassung abgeben wolle. Der Bauausschuss entschied sich jedoch einvernehmlich, nicht über die Sitzungsvorlage abzustimmen und verwies auf den weiteren Gremienverlauf sowie die endgültige Entscheidungsfindung im Stadtrat am 24. April 2018.