Sitzung: 20.03.2018 Bauausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 610/485/2018
Der Vorsitzende hielt in der Einleitung der
Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 01.03.2018,
auf welche verwiesen wird, fest, dass die Beschlussfassung eine maßvolle
Verdichtung ermöglichen werde. Es ginge allerdings darum, den Charakter des
Gebietes zu wahren. Der Vorsitzende begrüßte Frau Rech vom Planungsbüro PISKE
GbR aus Ludwigshafen, die für weitere Fragen zur Verfügung stehe, und übergab
anschließend das Wort an die Ratsmitglieder.
Ratsmitglied Herr Löffel erwähnte, dass
es in dem ca. 21 ha großen Gebiet zurzeit viele ungeordnete Verhältnisse gebe.
In Teilbereichen handele es sich um große Grundstücke mit einer Fläche von mehr
als 2.000 qm, auf denen sich nur ein Baukörper befinde. Es sollte seiner
Meinung nach überlegt werden, eine Bebauung in zweiter Reihe zu ermöglichen.
Frau Rech entgegnete ihm, dass es sich bei dem Gebiet um ein großzügiges
Villenviertel drehe und sich eine Bebauung in zweiter Reihe eher
kontraproduktiv auswirken würde. Oftmals sei eine Bebauung in zweiter Reihe
auch nicht zulässig bzw. städtebaulich sinnvoll. Es sei lediglich denkbar, wenn
vor ein bereits zurückgesetztes Bestandsgebäude (zweite Reihe) ein neues
Gebäude vornedran gebaut und somit die „Baulücke“ im Straßenraum geschlossen
werden würde.
Ratsmitglied Herr Eisold fragte, wie es
sich mit einzelnen Garagen verhalten würde. Frau Rech erklärte, dass diese nur
an der Straßenkante und fünf Meter von der Straße entfernt zulässig seien. Für
die bereits bestehenden Garagen gelte der Bestandsschutz. Würde ein Bauherr
allerdings eine vorhandene Garage abreißen, so müsste bei einer Neuerrichtung
der neue Bebauungsplan eingehalten werden.
Ratsmitglied Herr Freiermuth betonte, dass
es sich um ein privilegiertes Gebiet handeln würde und man dessen Charakter
nicht zerstören dürfe. Dennoch sollten Verdichtungen dort umgesetzt werden, wo
sie möglich seien. Frau Rech nahm auf Herrn Freiermuths Wortmeldung Bezug und
erklärte, dass zwei Wohneinheiten je Gebäude und ggf. eine Einliegerwohnung
zulässig seien. Somit wäre eine Verdreifachung des jetzigen Bestandes
theoretisch möglich. Herr Kamplade ergänzte Frau Rech an diesem Punkt und wies
auf die derzeitige und künftige Ausnutzung der großen Gebäudekörper hin. Große
Baukörper seien oftmals nicht ausgelastet. Die maximal mögliche Anzahl der
Wohneinheiten sollte festgehalten werden, da auch berücksichtigt werden müsse,
dass mehr Einwohner auch mehr Verkehr erzeugen würden. Eine höhere
Einwohnerdichte bedeute demnach eine höhere Verkehrsbelastung in dem Gebiet.
Ratsmitglied Frau Dr. Migl hielt die
Notwendigkeit eines Bebauungsplanes für unbestritten. Ein locker bebautes
Villenviertel sei jedoch im Widerspruch zur Initiative „Landau baut Zukunft“
und der gewollten Nachverdichtung zu sehen. Frau Dr. Migl gab zum Ausdruck,
dass sie sich bei der Beschlussfassung enthalten werde, da sie die vorgelegten
Gegebenheiten nicht für ausgereift ansehe. Sie erinnerte daran, mit Bauland
vorsichtig und behutsam umzugehen.
Ratsmitglied Herr Lichtenthäler nahm Bezug auf
Frau Dr. Migls Wortmeldung, da sie einen wunden Punkt angesprochen hätte. Er
war ebenfalls der Meinung, dichter zu bauen. Dennoch hielt er die Abwägung der
Verwaltung für ordentlich und fand gut, dass es keine Bebauung im Gebiet der
Reiterwiesen geben werde. Herr Lichtenthäler hinterfragte die soziale Struktur
des Viertels und ob es bei der privilegierten Wohnlage bleiben solle.
Ratsmitglied Herr Eichhorn stufte die
Grundstücksgrößen als „Knackpunkt“ ein. Könnte eventuell eine Teilung der
Grundstücke angeordnet werden? Die Größen der einzelnen Grundstücke würden sehr
stark „schwanken“. Frau Rech antwortete, dass eine städtebaulich sinnvolle
Grundstücksteilung schwierig sei, da sich die Gebäude meistens mittig auf dem
Gelände befinden würden.
Es zeichneten sich keine weiteren Wortmeldungen ab, so
dass der Vorsitzende den Bauausschuss fragte, ob dieser eine Empfehlung in Form
einer Beschlussfassung abgeben wolle. Der Bauausschuss entschied sich jedoch
einvernehmlich, nicht über die Sitzungsvorlage abzustimmen und verwies auf den
weiteren Gremienverlauf sowie die endgültige Entscheidungsfindung im Stadtrat
am 24. April 2018.