Sitzung: 24.04.2018 Stadtrat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: 2
Vorlage: 610/485/2018
1.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur
Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans
„C 35, Zwischen Am Lohgraben und Godramsteiner Straße“ entsprechend
den in der als Anlage beigefügten Synopse vom Juli
2017 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die
Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 2).
2.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB vorgebrachten
Anregungen zur Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans
„C 35, Zwischen Am Lohgraben und Godramsteiner Straße“
entsprechend den in der als Anlage beigefügten Synopse vom Juli 2017 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der
Verwaltung abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage
3).
3.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur
Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans „C 35, Zwischen Am Lohgraben und Godramsteiner Straße“ entsprechend
den in der als Anlage beigefügten Synopse vom Februar
2018 niedergelegten Abwägungsvorschlägen der Verwaltung abgewogen. Die
Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 4).
4.
Gemäß § 1 Abs. 7 BauGB werden die im Rahmen
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 a BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zur
Vorentwurfsfassung des Bebauungsplans
„C 35, Zwischen Am Lohgraben und Godramsteiner Straße“ gemäß den Abwägungsvorschlägen
der beigefügten Synopse vom Februar 2018
abgewogen. Die Synopse ist Bestandteil dieses Beschlusses (Anlage 5).
5.
Der Bebauungsplan „C 35, Zwischen Am Lohgraben und Godramsteiner Straße“ (Planzeichnung und
Textfestsetzungen, Anlage 1.1 und 1.2) wird in der Fassung vom
Februar 2018 gem. § 10 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt (Anlage 1.3).
Die Ratsmitglieder Dr. Hülsenbeck und Dr.
Bals waren gemäß § 22 GemO befangen und nahmen an der Beratung und Abstimmung
nicht teil.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des
Stadtbauamtes vom 1. März 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt
ist.
Ratsmitglied
Löffel teilte mit, dass die
CDU-Stadtratsfraktion nicht geschlossen abstimmen werde. Grundsätzlich begrüße
man das Ziel dieses Bebauungsplanes. Man sehe aber, dass bei einigen
Grundstücken enge Grenzen gezogen seien. Daher werde man sich sicher oft mit
Befreiungen befassen müssen.
Ratsmitglied Dr.
Migl bemängelte, dass in dem
Satzungsbeschluss das Thema Nachverdichtung nicht ausreichend berücksichtigt
sei. Man vergebe sich hier Chancen, weil die Nachverdichtung nicht im
erforderlichen Maße möglich sei. Daher lehne die Pfeffer- und
Salz-Stadtratsfraktion die Vorlage ab.
Ratsmitglied
Freiermuth betonte, dass die
FWG-Stadtratsfraktion es gut finde, dass hier nachverdichtet werde, ohne dass
der Charakter des Gebietes verändert werde.
Ratsmitglied
Lichtenthäler sah hier einen
gewissen Grundkonflikt. Das Gebiet sei geprägt durch die Bebauung und es mache
Sinn, hier planerisch etwas festzuschreiben. Die Bündnis 90/Die
Grünen-Stadtratsfraktion stimme der Vorlage zu.
Der Vorsitzende wies darauf hin, dass dies ein Abwägungsprozess über 5 Jahre gewesen sei.
Der Stadtrat beschloss mehrheitlich mit 29 Ja-, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung: