Sitzung: 24.04.2018 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/492/2018
1. Für
das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau wird der Bebauungsplan „C 36, Zweibrücker Straße 23" gemäß § 12 Abs. 2
BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss
gem. § 2 Abs. 1 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage
der Planungsziele und des vom Vorhabenträger erarbeiteten Vorentwurfs
vorzunehmen.
3. Die
Verwaltung wird mit der Vorbereitung des gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem
Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss abzuschließenden Durchführungsvertrags
beauftragt.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 26. März 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: