Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.     Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau wird der Bebauungsplan „C 36, Zweibrücker Straße 23" gemäß § 12 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.     Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der Planungsziele und des vom Vorhabenträger erarbeiteten Vorentwurfs vorzunehmen.

 

3.     Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung des gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss abzuschließenden Durchführungsvertrags beauftragt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 26. März 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.  


Der Stadtrat beschloss einstimmig: