Beschlussvorschlag:

1.       Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet der Gemarkung Landau wird der Bebauungsplan „C 36, Zweibrücker Straße 23" gemäß § 12 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der Planungsziele und des vom Vorhabenträger erarbeiteten Vorentwurfs vorzunehmen.

 

3.       Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung des gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss abzuschließenden Durchführungsvertrags beauftragt.

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes, Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung, vom 26. März 2018, auf die hingewiesen wird. Er erklärte, dass auch hier eine Nachverdichtung geplant sei, welche sicherlich zu Interessenskonflikten führen wird. Das Baurecht gebe jedoch die anzuwendenden Regeln vor, diese werden aus Sicht der Verwaltung eingehalten. Er informierte zudem über ein Schreiben einiger Anwohner, welches an die Fraktionen gerichtet wurde. Die Verwaltung hat den Fraktionsvorsitzenden bereits eine Stellungnahme übersendet und bittet, diese an die entsprechenden Anwohner weiterzuleiten. Die Nachverdichtung sei begrüßenswert, da hiermit die Forderung nach Wohnraumschaffung verbunden mit sozialem Wohnungsbau umgesetzt werden kann.

 

Ratsmitglied Dr. Migl fragte nach, ob im Vorfeld des Aufstellungsbeschlusses eine Informationspolitik zwischen der Verwaltung und den Anwohnern stattgefunden hat. Die nun durch einige Anwohner vorgebrachten Fragen überraschen sie. Sie werde sich aus diesem Grunde bei der Abstimmung enthalten.

 

Der Vorsitzende erklärte, dass die Idee zum Bauvorhaben bereits vor Monaten in den einzelnen Gremien thematisiert wurde. Hinsichtlich der Öffentlichkeitsbeteiligung bat er Herrn Kamplade um nähere Erläuterungen.

 

Herr Kamplade stellte klar, dass es sich bei dem Beschluss nicht um den letztendlichen Verfahrensbeschluss, sondern nur um den Aufstellungsbeschluss handelt. Die Bürgerbeteiligung sei erst während dem laufenden Verfahren geplant. Hier könnten sodann Nachbarn Einwände gegen das Vorhaben vortragen. Die Verwaltung werde das bereits eingereichte Schreiben der Anwohner als Einwendung werten. 


Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung den nachfolgenden Beschlussvorschlag.