Sitzung: 10.04.2018 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 1
Vorlage: 610/492/2018
Beschlussvorschlag:
1. Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet
der Gemarkung Landau wird der Bebauungsplan „C
36, Zweibrücker Straße 23" gemäß § 12 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB
aufgestellt. Der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB ist ortsüblich
bekannt zu machen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die
frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage der Planungsziele und des vom
Vorhabenträger erarbeiteten Vorentwurfs vorzunehmen.
3. Die Verwaltung wird mit der Vorbereitung
des gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB mit dem Vorhabenträger vor Satzungsbeschluss
abzuschließenden Durchführungsvertrags beauftragt.
Der
Vorsitzende erläuterte
die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes, Abteilung Stadtplanung und
Stadtentwicklung, vom 26. März 2018, auf die hingewiesen wird. Er
erklärte, dass auch hier eine Nachverdichtung geplant sei, welche sicherlich zu
Interessenskonflikten führen wird. Das Baurecht gebe jedoch die anzuwendenden
Regeln vor, diese werden aus Sicht der Verwaltung eingehalten. Er informierte
zudem über ein Schreiben einiger Anwohner, welches an die Fraktionen gerichtet
wurde. Die Verwaltung hat den Fraktionsvorsitzenden bereits eine Stellungnahme
übersendet und bittet, diese an die entsprechenden Anwohner weiterzuleiten. Die
Nachverdichtung sei begrüßenswert, da hiermit die Forderung nach
Wohnraumschaffung verbunden mit sozialem Wohnungsbau umgesetzt werden kann.
Ratsmitglied
Dr. Migl fragte nach,
ob im Vorfeld des Aufstellungsbeschlusses eine Informationspolitik zwischen der
Verwaltung und den Anwohnern stattgefunden hat. Die nun durch einige Anwohner
vorgebrachten Fragen überraschen sie. Sie werde sich aus diesem Grunde bei der
Abstimmung enthalten.
Der
Vorsitzende erklärte,
dass die Idee zum Bauvorhaben bereits vor Monaten in den einzelnen Gremien
thematisiert wurde. Hinsichtlich der Öffentlichkeitsbeteiligung bat er Herrn
Kamplade um nähere Erläuterungen.
Herr Kamplade stellte klar, dass es sich bei dem Beschluss nicht um den letztendlichen Verfahrensbeschluss, sondern nur um den Aufstellungsbeschluss handelt. Die Bürgerbeteiligung sei erst während dem laufenden Verfahren geplant. Hier könnten sodann Nachbarn Einwände gegen das Vorhaben vortragen. Die Verwaltung werde das bereits eingereichte Schreiben der Anwohner als Einwendung werten.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung den nachfolgenden Beschlussvorschlag.