Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.   Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet in der Gemarkung Landau und der Gemarkung Wollmesheim, südlich der Bebauung an der Münster- und der Kropsburgstraße, westlich der Bebauung an der Rappoltsweilerstraße, nördlich der Wollmesheimer Straße (L 509) sowie östlich der Bebauung an der Hagenauer Straße wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „G1 Landau Südwest, 1. Teiländerung, westlich Rappoltsweilerstraße“ aufgestellt.

 

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „G1 Landau Südwest, 1. Teiländerung, westlich Rappolts-weilerstraße“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 7. März 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist. 


Der Stadtrat beschloss einstimmig: