Sitzung: 24.04.2018 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 610/496/2018
1.
Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet in der Gemarkung Landau und der Gemarkung Wollmesheim,
südlich der Bebauung an der Münster- und der Kropsburgstraße, westlich der
Bebauung an der Rappoltsweilerstraße, nördlich der Wollmesheimer Straße (L 509)
sowie östlich der Bebauung an der Hagenauer Straße wird gemäß § 2 Abs. 1
BauGB der Bebauungsplan „G1 Landau Südwest, 1.
Teiländerung, westlich Rappoltsweilerstraße“ aufgestellt.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss
über die Aufstellung des Bebauungsplanes „G1
Landau Südwest, 1. Teiländerung, westlich Rappolts-weilerstraße“ ortsüblich
bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes vom 7. März 2018, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Der Stadtrat beschloss einstimmig: