Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

 

1.    Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet in der Gemarkung Landau und der Gemarkung Wollmesheim, südlich der Bebauung an der Münster- und der Kropsburgstraße, westlich der Bebauung an der Rappoltsweilerstraße, nördlich der Wollmesheimer Straße (L 509) sowie östlich der Bebauung an der Hagenauer Straße wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „G1 Landau Südwest, 1. Teiländerung, westlich Rappoltsweilerstraße“ aufgestellt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „G1 Landau Südwest, 1. Teiländerung, westlich Rappolts-weilerstraße“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

 


Der Vorsitzende rief die Sitzungsvorlage der Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung vom 07.03.2018 auf, auf welche verwiesen wird, und wies auf den thematischen Zusammenhang zu dem vorherigen Tagesordnungspunkt 10 hin.


Es gab seitens der Bauausschussmitglieder keinen weiteren Klärungsbedarf, so dass der Bauausschuss dem Hauptausschuss und dem Stadtrat einstimmig empfahl, den nachgenannten Beschlussvorschlägen zuzustimmen.