Die Sitzungsvorlage
ist jedem zugegangen. Der Ortsbeirat hatte keine weiteren Fragen.
Der Ortsbeirat
stimmte einstimmig dem Beschlussvorschlag zu.
Beschlussvorschlag:
1.
Für das in
der Anlage umgrenzte Gebiet in der Gemarkung
Landau und der Gemarkung Wollmesheim, südlich der Bebauung an der Münster- und
der Kropsburgstraße, westlich der Bebauung an der Rappoltsweilerstraße,
nördlich der Wollmesheimer Straße (L 509) sowie östlich der Bebauung an der
Hagenauer Straße wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „G1 Landau Südwest, 1. Teiländerung, westlich
Rappoltsweilerstraße“ aufgestellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss
über die Aufstellung des Bebauungsplanes „G1
Landau Südwest, 1. Teiländerung, westlich Rappolts-weilerstraße“ ortsüblich
bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.