Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschlussvorschlag:

 

1.    Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet in der Gemarkung Landau und der Gemarkung Wollmesheim, südlich der Bebauung an der Münster- und der Kropsburgstraße, westlich der Bebauung an der Rappoltsweilerstraße, nördlich der Wollmesheimer Straße (L 509) sowie östlich der Bebauung an der Hagenauer Straße wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „G1 Landau Südwest, 1. Teiländerung, westlich Rappoltsweilerstraße“ aufgestellt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „G1 Landau Südwest, 1. Teiländerung, westlich Rappolts-weilerstraße“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

 


Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes, Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung, vom 7. März 2018, auf die hingewiesen wird. Er brachte zum Ausdruck, dass die getroffene Vergleichslösung die Mehrzahl der Anwohner zufrieden stellen würde.   


Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig mit 15 Ja-Stimmen den nachfolgenden Beschlussvorschlag: