Sitzung: 10.04.2018 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 610/496/2018
Beschlussvorschlag:
1.
Für das in der Anlage umgrenzte Gebiet in der Gemarkung Landau und der Gemarkung Wollmesheim,
südlich der Bebauung an der Münster- und der Kropsburgstraße, westlich der
Bebauung an der Rappoltsweilerstraße, nördlich der Wollmesheimer Straße (L 509)
sowie östlich der Bebauung an der Hagenauer Straße wird gemäß § 2 Abs. 1
BauGB der Bebauungsplan „G1 Landau Südwest, 1.
Teiländerung, westlich Rappoltsweilerstraße“ aufgestellt.
2. Die Verwaltung
wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „G1 Landau Südwest, 1. Teiländerung, westlich
Rappolts-weilerstraße“ ortsüblich bekannt zu machen sowie die
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
Der Vorsitzende erläuterte die Sitzungsvorlage des Stadtbauamtes, Abteilung Stadtplanung und Stadtentwicklung, vom 7. März 2018, auf die hingewiesen wird. Er brachte zum Ausdruck, dass die getroffene Vergleichslösung die Mehrzahl der Anwohner zufrieden stellen würde.
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat einstimmig mit 15 Ja-Stimmen den nachfolgenden Beschlussvorschlag: