Sitzung: 29.05.2018 Bauausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 630/343/2018
Der Vorsitzende rief die Informationsvorlage der
Bauordnungsabteilung vom 24.04.2018 auf, welche der Niederschrift als Anlage
beigefügt ist, und übergab das Wort an die Ratsmitglieder.
Ratsmitglied Herr Wagner verstand
nicht, inwiefern sich die Bebauung in die Umgebung einfügen würde. Herr
Kamplade erklärte, dass eine Einfügung nach Art und Maß der baulichen Nutzung
gemeint sei und nicht nach Bauform und Ästhetik.
Ratsmitglied Herr Freiermuth erwähnte, dass
die Informationsvorlage heftig innerhalb seiner Fraktion diskutiert wurde. Das
Vorhaben würde schlichtweg nicht in die Umgebung „reinpassen“. Er hinterfragte,
weshalb man sich in Nußdorf eng an die Gestaltungssatzung halten würde und dies
im vorliegenden Bauvorhaben kein Thema sei. Der Vorsitzende erinnerte daran,
dass die Stadtdörfer in einem anderen Zusammenhang betrachtet werden müssten
und es im Burgenviertel keine Gestaltungssatzung gebe.
Ratsmitglied Herr Lerch war davon
überzeugt, dass sicherlich noch kein Ende der Diskussion in Sicht sei.
Rechtlich gesehen habe der Bauherr Anspruch auf Genehmigung. Herr Lerch
informierte die Bauausschussmitglieder darüber, dass seine Fraktion in der
Zwischenzeit einen Antrag auf Überarbeitung oder Neuauflage der Gestaltungssatzung
in den Stadtdörfern gestellt habe.
Ratsmitglied Herr Eisold fand schade,
dass es nun in einer gewachsenen Struktur einen „Bruch“ gebe.
Ratsmitglied Herr Eichhorn wies auf die
Schwierigkeit der Siedlungsstruktur hin. Eine Zustimmung wecke Begehrlichkeiten
und verändere auf lange Sicht die Siedlungsart. Ihm war bewusst, dass man sich
gerne modern geben möchte und nicht überall Gestaltungssatzungen aufgestellt
werden können.
Ratsmitglied Herr Maier verwies auf
den „Ortsteilschutz“, welcher durch die bestehende Gestaltungssatzung bestünde.
Seitens der Bauausschussmitglieder gab es keine
weiteren Wortmeldungen, so dass der Vorsitzende die Informationsvorlage als zur
Kenntnis genommen erklärte.