Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 16

 

 


Der Vorsitzende rief die Informationsvorlage der Bauordnungsabteilung vom 24.04.2018 auf, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, und übergab das Wort an die Ratsmitglieder.

 

Ratsmitglied Herr Wagner verstand nicht, inwiefern sich die Bebauung in die Umgebung einfügen würde. Herr Kamplade erklärte, dass eine Einfügung nach Art und Maß der baulichen Nutzung gemeint sei und nicht nach Bauform und Ästhetik.

 

Ratsmitglied Herr Freiermuth erwähnte, dass die Informationsvorlage heftig innerhalb seiner Fraktion diskutiert wurde. Das Vorhaben würde schlichtweg nicht in die Umgebung „reinpassen“. Er hinterfragte, weshalb man sich in Nußdorf eng an die Gestaltungssatzung halten würde und dies im vorliegenden Bauvorhaben kein Thema sei. Der Vorsitzende erinnerte daran, dass die Stadtdörfer in einem anderen Zusammenhang betrachtet werden müssten und es im Burgenviertel keine Gestaltungssatzung gebe.

 

Ratsmitglied Herr Lerch war davon überzeugt, dass sicherlich noch kein Ende der Diskussion in Sicht sei. Rechtlich gesehen habe der Bauherr Anspruch auf Genehmigung. Herr Lerch informierte die Bauausschussmitglieder darüber, dass seine Fraktion in der Zwischenzeit einen Antrag auf Überarbeitung oder Neuauflage der Gestaltungssatzung in den Stadtdörfern gestellt habe.

 

Ratsmitglied Herr Eisold fand schade, dass es nun in einer gewachsenen Struktur einen „Bruch“ gebe.

 

Ratsmitglied Herr Eichhorn wies auf die Schwierigkeit der Siedlungsstruktur hin. Eine Zustimmung wecke Begehrlichkeiten und verändere auf lange Sicht die Siedlungsart. Ihm war bewusst, dass man sich gerne modern geben möchte und nicht überall Gestaltungssatzungen aufgestellt werden können.

 

Ratsmitglied Herr Maier verwies auf den „Ortsteilschutz“, welcher durch die bestehende Gestaltungssatzung bestünde.

 

 


Seitens der Bauausschussmitglieder gab es keine weiteren Wortmeldungen, so dass der Vorsitzende die Informationsvorlage als zur Kenntnis genommen erklärte.